null Sibirische Winterlibelle - Sympecma paedisca Brauer, 1877
Die Sibirische Winterlibelle ähnelt in Aussehen und Lebensweise stark ihrer nahen Verwandten, der Gemeinen Winterlibelle. Im Gegensatz zu anderen heimischen Libellen überdauern diese beiden Arten den Winter nicht als Ei oder Larve, sondern als erwachsenes Tier (also als Imago). Winterlibellen halten sich im Herbst und im Frühjahr gern in vergilbten Grasbeständen auf, wo sie aufgrund ihrer bräunlichen Färbung gut getarnt sind
Flugzeit: das ganze Jahr über
Entwicklungsdauer der Larven: 2-3 Monate
Gesamtverbreitung:
Das geschlossene Verbreitungsgebiet der Art erstreckt sich von Japan im Osten bis nach Polen im Westen. Vom Hauptareal getrennte Vorkommen gibt es in der norddeutschen Tiefebene, in den Niederlanden, in Tschechien und im Alpenraum. In Norddeutschland beschränken sich die Vorkommen auf kleine Gebiete im mittleren Niedersachsen sowie im Osten Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns. In Süddeutschland sind weite Teile des Alpenvorlands in Bayern und Baden-Württemberg besiedelt.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
Die Vorkommen der Sibirischen Winterlibelle in Baden-Württemberg befinden sich im Bodenseeraum, in Oberschwaben und im Westallgäu.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Sehr niedrige Wasserstände im Bereich der Bodensee-Uferriede und trockene Frühjahre haben in den letzten Jahren zu einem weiteren Rückgang der Art geführt, so dass bei neueren Untersuchungen ehemalige Vorkommen nicht mehr bestätigt werden konnten.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
2 stark gefährdet | 2 stark gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | - | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- zu niedrige Wasserstände des Bodensees
- direkter negativer Effekt durchschnittlich höherer Jahresmitteltemperaturen
- Oberschwaben/Westallgäu: Entfernen von Gehölzaufwuchs im Uferbereich und Verzicht auf Fischbesatz
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Für die Sibirische Winterlibelle, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht | ungünstig-unzureichend | ungünstig-schlecht |
Gesamtbewertung | ungünstig-schlecht |
2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)