null Sibirische Winterlibelle - Sympecma paedisca Brauer, 1877

Sibirische Winterlibelle (Bild: F.-J. Schiel)
Habitat der Sibirischen Winterlibelle (Bild: F. J. Schiel)
Sibirische Winterlibelle Paarung (Bild: F.-J. Schiel)

 

Die Sibirische Winterlibelle ähnelt in Aussehen und Lebensweise stark ihrer nahen Verwandten, der Gemeinen Winterlibelle. Im Gegensatz zu anderen heimischen Libellen überdauern diese beiden Arten den Winter nicht als Ei oder Larve, sondern als erwachsenes Tier (also als Imago). Winterlibellen halten sich im Herbst und im Frühjahr gern in vergilbten Grasbeständen auf, wo sie aufgrund ihrer bräunlichen Färbung gut getarnt sind
Körperlänge: 3,6 bis 3,9 cm
Flugzeit: das ganze Jahr über
Entwicklungsdauer der Larven: 2-3 Monate
Die Art besiedelt in Baden-Württemberg die Uferriede des Bodensees sowie Seen, Weiher und Niedermoore des Alpenvorlands. Die Larven leben vermutlich in kleinen, flachen Wasserkörpern (Schlenken), die sich bei hohen Wasserständen im Frühjahr im Uferbereich von Seen und Weihern bilden. Im Spätsommer oder Herbst trocknen diese Kleinstgewässer in der Regel aus, wobei der Gewässergrund meist durchfeuchtet bleibt. Die Imagines halten sich direkt nach dem Schlupf im Schilf- und Großseggengürtel der Verlandungszonen der Gewässer auf. Mit zunehmendem Alter entfernen sie sich vom Gewässer und halten sich z.B. auf Streuwiesen auf. Zur Überwinterung werden Gebüsche oder krautreiche Wälder aufgesucht. Von besonderer Bedeutung sind vergilbte Grasbestände, in denen sich die Tiere sowohl im Herbst als auch im Frühjahr gern aufhalten. 
Abweichend von anderen heimischen Libellenarten ist die Lebensdauer der Imagines der Sibirischen Winterlibelle mit 9 bis 10 Monaten sehr lang. Die Imagines schlüpfen Ende Juli und im August. Bei der Überwinterung verfallen die Tiere bei Minusgraden in eine Kältestarre. An milden, sonnigen Wintertagen können jedoch flugaktive Imagines beobachtet werden. Paarungen und Eiablagen finden vor allem Ende Mai bis Mitte Juni statt. Die Eier werden in lebendes oder totes Pflanzenmaterial eingestochen.  

Gesamtverbreitung:
Das geschlossene Verbreitungsgebiet der Art erstreckt sich von Japan im Osten bis nach Polen im Westen. Vom Hauptareal getrennte Vorkommen gibt es in der norddeutschen Tiefebene, in den Niederlanden, in Tschechien und im Alpenraum. In Norddeutschland beschränken sich die Vorkommen auf kleine Gebiete im  mittleren Niedersachsen sowie im Osten Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns. In Süddeutschland sind weite Teile des Alpenvorlands in Bayern und Baden-Württemberg besiedelt. 

Verbreitung in Baden-Württemberg:
Die Vorkommen der Sibirischen Winterlibelle in Baden-Württemberg befinden sich im Bodenseeraum, in Oberschwaben und im Westallgäu.

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Sehr niedrige Wasserstände im Bereich der Bodensee-Uferriede und trockene Frühjahre haben in den letzten Jahren zu einem weiteren Rückgang der Art geführt, so dass bei neueren Untersuchungen ehemalige Vorkommen nicht mehr bestätigt werden konnten.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
2
stark gefährdet
2
stark gefährdet
besonders
geschützt
streng
geschützt
- - IV - - -


Gefährdungsursachen
  • zu niedrige Wasserstände des Bodensees
  • direkter negativer Effekt durchschnittlich höherer Jahresmitteltemperaturen
 
 
Schutzmaßnahmen
  • Oberschwaben/Westallgäu: Entfernen von Gehölzaufwuchs im Uferbereich und Verzicht auf Fischbesatz

Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
  • Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.


FFH-Gebiete
Für die Sibirische Winterlibelle, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.


Erhaltungszustand

  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung ungünstig-schlecht ungünstig-schlecht ungünstig-unzureichend ungünstig-schlecht
Gesamtbewertung ungünstig-schlecht

2019

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB) 

Zusammenfassung (pdf)