null Teichfrosch - Pelophylax esculentus (Linnaeus, 1758)

Teichfrosch (Bild: M. Waitzmann)
Laichgewässer des Teichfrosches (Bild: M. Waitzmann)
Teichfroschkaulquappe (Bild: H. Sauerbier)

 

Der sehr häufig auftretende und weit verbreitete Teichfrosch ist keine biologische Art im klassischen Sinne, sondern ein Bastard aus Seefrosch und Kleinem Wasserfrosch. Rein äußerlich ist er den Elternarten sehr ähnlich, er nimmt meist eine Zwischenstellung ein. Aufgrund besonderer genetischer Merkmale kann sich der Teichfrosch fortpflanzen, oft jedoch kommt er zusammen mit einer der beiden Elternarten vor. Trotz des wissenschaftlichen Namens „esculentus", was „essbar" bedeutet, wird er von uns als Nahrung wenig genutzt.
Kopf-Rumpf-Länge: 5 bis 8 cm
Gewicht: ca. 30 g 
In der Wahl seines Lebensraumes ist der Teichfrosch weniger spezialisiert als seine Elternarten. Seine Laichgewässer liegen im Offenland oder in Waldnähe, sind (mittel-)groß, sonnenexponiert und haben einen mittleren bis hohen Nährstoffgehalt. Sie weisen oft einen Röhrichtgürtel, Schwimmblatt- sowie Unterwasservegetation und eine Mindesttiefe von 40 cm auf. In Baden-Württemberg bewohnt die Art vor allem Teiche, gefolgt von Tümpeln, Seen, Gräben, Altwässern und Erdaufschlüssen. Teichfrösche können auch geeignete Laichhabitate in Gärten und Parkanlagen oder auf Feuchtwiesen besiedeln. Temporäre Kleingewässer sowie kühle und schattige Gewässer eignen sich dagegen nicht.
Teichfrösche können den Winter sowohl an Land als auch im Gewässer verbringen. Zwischen Ende März und September sind sie im Gewässer aktiv, wobei Paarungen vor allem im Mai und Juni stattfinden. Die Individuen der Art paaren sich nicht nur untereinander, sondern auch mit denen der Elternarten. Die Paarungsrufe der Männchen ähneln sehr stark dem Kleinen Wasserfrosch. Sie lassen sich als Schnarren umschreiben, das leise beginnt und kontinuierlich bis zur vollen Lautstärke zunimmt. Die braungelblich gefärbten Eier werden in mehreren Ballen von 100 bis 500 Eiern abgelegt und sinken auf den Bodengrund.

Gesamtverbreitung: 

Das Verbreitungsgebiet des Teichfrosches reicht von der französischen Atlantikküste im Westen bis in den europäischen Teil Russlands im Osten. Die nördlichsten Vorkommen liegen in Dänemark, Südostschweden und Lettland. Der Verlauf der südlichen Verbreitungsgrenze ist z.T. nicht ganz geklärt: Während die Art Südfrankreich und die höheren Lagen der Alpen nicht besiedelt, gibt es möglicherweise Vorkommen in der Poebene. Weiter im Osten bilden die Save und der Unterlauf der Donau die südliche Arealgrenze. In Deutschland ist der Teichfrosch nahezu flächendeckend verbreitet und fehlt nur in höheren Gebirgslagen sowie in der ostfriesischen Küstenregion.

Verbreitung in Baden-Württemberg:

Bei der Mehrzahl der Fundangaben aus Baden-Württemberg wurde nicht zwischen Teichfrosch und Kleinem Wasserfrosch unterschieden. Aus diesen Daten ergibt sich, dass lediglich der Schwarzwald, die Schwäbische Alb und Teile im Nordosten des Landes weder vom Teich- noch vom Kleinen Wasserfrosch besiedelt werden. Die wenigen Funde, die sich ausdrücklich auf den Teichfrosch beziehen, stammen vor allem aus der Oberrheinebene, daneben aus Oberschwaben, aus dem Kraichgau und aus den Tälern von Donau, Neckar, Jagst und Kocher.

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:

Aufgrund der momentan noch unzureichenden Kenntnisse zur Verbreitung des Teichfrosches fällt eine Beurteilung der Bestandsentwicklung schwer. Vermutlich sind die Bestände
jedoch stabil und die Zukunftsaussichten gut.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
D
Daten defizitär
*
ungefährdet
besonders
geschützt
- - - - V besonders
geschützt
-

 

Gefährdungsursachen

  • Zerstörung vieler Teiche und größerer Tümpel des Offenlandes sowie großflächige Entwässerungen
  • Grundwasserabsenkung sowie Ausbau von Stillgewässern in Flussauen
  • Verfüllung oder sonstige Rekultivierung in Abbaugebieten wie Kies- und Sandgruben bzw. deren natürliche Wiederbewaldung
  • maschinelle Räumung von Wassergräben
  • Aussetzen von Fischen in Laichgewässer

Schutzmaßnahmen
  • strukturelle Aufwertung von Gewässern und deren Umgebung durch die Anlage ausgedehnter Pflanzengürtel und Schwimmblattbestände sowie flacher Uferbereiche
  • Neuanlage bzw. Erhalt geeigneter Laichgewässer
  • Vermeidung des künstlichen Fischbesatzes in Laichgewässern
  • Schaffung fest installierter Tunnelanlagen mit Leiteinrichtungen an Straßen

Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete
Für den Teichfrosch, als Art des Anhangs V, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.


Erhaltungszustand
  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung  günstig  günstig  günstig  günstig
Gesamtbewertung  günstig

2019

 

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)

Zusammenfassung (pdf)