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Falsche Gehölzpflanzungen beeinträchtigen die Artenvielfalt

Der Mensch hat das Vorkommen und die Verbreitung von heimischen Bäumen und Sträuchern seit jeher massiv beeinflusst. Nicht jede Pflanzung von Gehölzen trägt zum Schutz der biologischen Vielfalt bei. Tatsächlich können falsch ausgewählte Pflanzen in der Natur einen massiven unerwünschten Eingriff in fragile Ökosysteme darstellen – teils mit langfristigen Folgen.

Für den Sicht- und Lärmschutz wurden beispielsweise in der Vergangenheit an Straßen tausende Kilometer Gehölzstreifen gepflanzt. Bestellt wurde, was auf dem Markt in Massen verfügbar war. Bei den Massenpflanzungen an Straßen wurden oft Arten genutzt, die in Baden-Württemberg prinzipiell heimisch sind, aber natürlicherweise nie so weit verbreitet waren. Woher das Pflanzgut kam, spielte praktisch keine Rolle, es wurde also auch aus anderen Bundesländern Pflanzgut eingeführt, vielfach auch Arten, die hier überhaupt nicht heimisch sind. Im Kleinen wurden und werden auch in Privatgärten tausende Gehölze neu gesetzt. All das hat nicht nur das Bild unserer Kulturlandschaft verändert, es hatte und hat auch große Auswirkungen auf Tier- und Pflanzenarten.

Früchte und Samen verbreiten unerwünschte Arten

Gepflanzte Bäume und Sträucher bleiben zudem nicht nur am Ort ihrer Pflanzung. Früchte und Samen gelangen auch in angrenzende naturnahe Ökosysteme, wo sie mit den lokal vorkommenden Pflanzen konkurrieren. Werden sie von eingebrachten Arten verdrängt, kann die Nahrungsgrundlage von Insekten, wie beispielsweise Wildbienen, verlorengehen. Die biologische Vielfalt nimmt ab.

An einem Hang stehen verschiedene kleinere Büsche und im Hintergrund Bäume.

Bild zeigt: Gehölze prägen als Sicht- und Lärmschutz unser Landschaft. Die meisten Gehölze sind gepflanzt. Gehölz auf Standort mit Magerrasen. Bildnachweis: Siegfried Demuth

Beispiel „Weißdorn und Berberitze“

So hat beispielsweise die weiträumige Pflanzung und dann unkontrollierte Ausbreitung des Weißdorns bestimmte blütenbesuchende Insekten, wie die gehörnte Mauerbiene, eher gefördert, während viele andere Arten eigentlich auf andere Gehölze als Blütentracht angewiesen wären. 

Weit weniger sichtbar sind Zusammenhänge zwischen seltenen Spezialisten wie dem Nachtfalter Berberitzeneule und der Berberitze. Letztere Strauchart kommt natürlicherweise nur in Teilgebieten Baden-Württembergs wie dem Oberrheingraben vor. Diese naturräumlichen Besonderheiten gilt es für die Nachwelt zu bewahren und Strauch und Falter nicht unnötig im Land zu verteilen.

Auch die Herkunft spielt eine wichtige Rolle

Bei der Auswahl des Pflanzgutes ist es ebenfalls wichtig, auf dessen Herkunft zu achten. Das Erbgut unterscheidet sich je nach Herkunft des Pflanzgutes auch innerhalb einer Gehölzart. Der Biodiversitätsschutz erfasst auch solche, oft im Verborgenen bleibende Unterschiede. Manchmal zeigt sich die Herkunft auch sehr deutlich: So ist zum Beispiel Feld-Ahorn nicht gleich Feld-Ahorn – es gibt Regionen, in denen sich das Laub im Herbst leuchtend gelb färbt, während es andernorts rötlich wird.

Bundesnaturschutzgesetz setzt Rahmen für Pflanzung in der freien Natur

Um solche unerwünschten Prozesse einzuhegen, wurde im Jahr 2020 ein Bundesgesetz verabschiedet, das Gehölzpflanzungen in der freien Natur reglementiert. Die LUBW hat nun eine Broschüre erstellt, die Kommunen, Straßenmeistereien, Baumschulen, aber auch Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer bei der korrekten Auswahl für Gehölzpflanzungen unterstützt.

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Bildnachweis: TypoArt BS/shutterstock.com