null Knoblauchkröte - Pelobates fuscus (Laurenti, 1768)



Durch Grabschaufeln an den Hinterbeinen besitzt die Knoblauchkröte von allen heimischen Amphibienarten das beste Grabvermögen. Der Kopf ist groß, die Schnauze kurz und breit gerundet, die stark hervortretenden Augen mit senkrecht stehenden Pupillen treten stark hervor. Die grau gefärbte Körperoberseite ist mit braunen Flecken gezeichnet und weist oft rötliche Tüpfel auf. Bei Berührung können die Tiere ein Drüsensekret absondern, das bei manchen Individuen nach Knoblauch riecht.
Gewicht: ca. 20 g
Gesamtverbreitung
Das geschlossene Verbreitungsgebiet der Art umfasst die Tieflandgebiete Mittel- und Osteuropas und reicht vom Rhein im Westen bis ins nordwestliche Kasachstan im Osten. Im Norden erreicht die Art Dänemark, Südschweden sowie Estland, die südliche Verbreitungsgrenze erstreckt sich in etwa entlang der Donau und der nördlichen Schwarzmeerküste bis zum Kaukasus. Es existieren auch einige vom Hauptareal völlig isolierte Vorkommen, so z.B. in Zentralfrankreich und in der Po-Ebene. In Deutschland besiedelt die Art vor allem die Norddeutsche Tiefebene bis zum Nordrand der Mittelgebirge, im Osten erstreckt sich das Areal jedoch auch über das Hügel- und Bergland Südthüringens und Nordbayerns bis zur Donauniederung. Ein größeres isoliertes Vorkommen existiert am nördlichen Oberrhein, daneben gibt es noch weitere, verstreut liegende Fundorte.
Verbreitung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist die Art auf die Oberrheinebene beschränkt. Vor allem der Abschnitt zwischen Rastatt und Mannheim ist besiedelt, daneben gab es Funde nahe dem Kaiserstuhl.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Die Art war früher sowohl in der südlichen als auch in der nördlichen Oberrheinebene weiter verbreitet. In den letzten Jahren sind viele Vorkommen am gesamten Oberrhein, am stärksten im Süden, erloschen.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
2 stark gefährdet | 3 gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | - | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Verfüllung oder sonstige Rekultivierung von Abbaugebieten wie Kies- und Sandgruben bzw. deren natürliche Wiederbewaldung
- Ausbaumaßnahmen an Fließgewässern (z.B. Beseitigung von Flachwasserzonen)
- Veränderungen der Grundwassersituation (Entwässerung, Zerstörung der Dynamik in Flussauen)
- Umwandlung von extensivem Feuchtgrünland in intensiv genutzte Flächen
- Tiefpflügen, Pestizideinsatz
- Fischbesatz in Laichgewässern
- Mangelnde Biotopvernetzung
Schutzmaßnahmen
- Gewährleistung der fortwährenden Neuschaffung von Laichgewässern in Sekundärlebensräumen wie Kies- und Sandgruben auch nach Nutzungsaufgabe
- Erhaltung des natürlichen Überflutungsregimes sowie des offenen Charakters des Landlebensraumes
- Erhaltung bzw. Schaffung von Trittsteinhabitaten und Wanderkorridoren zur Vernetzung von Populationen
- Entfernen von Besatzfischen aus Laichgewässern
- Verhinderung des Eintrags von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in die Laichgewässer (z.B. aus angrenzenden Flächen) durch Einrichtung von Brachflächen als Pufferzonen
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
FFH-Gebiete
Für die Knoblauchkröte, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | ungünstig-unzureichend | ungünstig-schlecht | ungünstig-unzureichend | ungünstig-schlecht |
Gesamtbewertung | ungünstig-schlecht |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)