Festsetzung von Sicherheitsleistungen

Durch die Entsorgung von Abfällen aus Anlagen insolventer Entsorgungsunternehmen können den öffentlichen Haushalten hohe Kosten entstehen. Um dies zu vermeiden, hat der Bundesgesetzgeber festgelegt, dass die Betriebe hierfür eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen haben.

Die Regelung basiert auf dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Gemäß §12 Absatz 1 Satz 2 und § 17 Absatz 4a BImSchG soll bei Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten eine Sicherheitsleistung auferlegt werden. Diese Regelung ist seit dem 1. März 2010 in Kraft getreten.

Die Höhe der Sicherheitsleistungen orientiert sich an den genehmigten Lagermengen der einzelnen Abfälle und den üblichen Marktpreisen für deren Entsorgung. Da die Sicherheitsleistung für alle Fälle des Betriebes ausreichen soll, findet die tatsächliche Lagermenge, soweit sie innerhalb der genehmigten Menge liegt, keine Berücksichtigung.

Zur Unterstützung der Genehmigungsbehörden Baden-Württembergs bei der Festlegung von Sicherheitsleistungen führt die LUBW eine abfallschlüsselspezifische Übersicht mit Entsorgungspreisen in Form einer Datenbank Sicherheitsleistungen („LUBW-Preisliste“) für Vollzugsbehörden. Diese Datenbank wird fortlaufend, überwiegend aus den Rückmeldungen der Genehmigungsbehörden über die jeweils tatsächlich innerhalb der Sicherheitsleistung zu Grunde gelegten Entsorgungspreise, aktualisiert. 

Die in der Datenbank („LUBW-Preisliste“) enthaltenen Preise weisen für viele Abfallarten eine zum Teil sehr große Bandbreite auf. Diese Bandbreite ergibt sich insbesondere durch den möglichen Schad- und Störstoffgehalt, der jeweils in den Abfällen / Abfallgemischen des betrachteten Abfallschlüssels möglich ist. Die Datenbank ist eine Unterstützungsleistung der LUBW für die Genehmigungsbehörden in Baden-Württemberg. Damit ist es auch möglich, dass die zuständigen Genehmigungsbehörden selbständig eine eigene Preisliste zur Festlegung von Sicherheitsleistungen erstellen können.

Die Datenbank dient lediglich zur Orientierung. Dabei ist es erforderlich, die abfallschlüsselspezifischen Entsorgungspreise zur Festlegung der Sicherheitsleistung an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort anzupassen.

Die Datenbank („LUBW-Preisliste“) kann verwaltungsintern über die „Wissensplattform Umweltverwaltung“ (Gewerbeaufsicht > Sachgebiete / Arbeitshilfen > Abfallrecht (AbfR) > Fachinformationen > Festsetzung von Sicherheitsleistungen) genutzt werden.