Deponie
Die Ablagerung von Abfällen auf Deponien als letzte Stufe in der 5-stufigen Abfallhierarchie hat in der modernen Kreislaufwirtschaft eine untergeordnete, aber dennoch unverzichtbare Bedeutung. Die Deponierung von Abfällen ist erforderlich, wenn Abfälle nicht umweltverträglich wiederverwendet, recycelt (stofflich verwertet) oder energetisch verwertet werden können.
Seit dem 1. Juni 2005 dürfen nur noch vorbehandelte, nicht Organik reiche und damit weitgehend mineralisierte Abfälle auf Deponien abgelagert werden.
Die Deponie ist eine Abfallentsorgungsanlage, in der Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert und damit beseitigt werden. Die Errichtung, der Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge von Deponien ist in Rechtsvorschriften geregelt.
Ziel dieser Regelungen ist eine Abfallbeseitigung, bei der das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
In Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Standortes, z. B. der Geologie, den Grundwasserverhältnissen, der bautechnischen Ausstattung der Deponie, insbesondere den Maßnahmen zur Basis- und Oberflächenabdichtung, werden Deponien in Deponieklassen von 0 bis IV (DK 0 bis DK IV) eingeteilt. Je nach Schadstoffgehalt der Abfälle (Zuordnungswerte) werden diese auf Deponien der entsprechenden Deponieklasse abgelagert. Die Anforderungen an die einzelnen Deponieklassen sind in der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV) detailliert beschrieben.
Eine umweltverträgliche Deponierung wird durch das Wirken mehrerer, von einander unabhängiger Barrieren nach dem Multibarrierenkonzept erreicht.
Die LUBW berät und unterstützt die Fach- und Vollzugsbehörden des Landes in Baden Württemberg zu folgenden Punkten:
- Fragen der Deponietechnik,
- der Beurteilung von Abfällen,
- die Zuordnung zu geeigneten Entsorgungswegen,
- der Forschungsprojekte im Deponiebereich,
- der Deponiebewirtschaftungsplanung,
- durch die Erstellung der Handlungshilfe - Deponieverordnung,
- durch die Erarbeitung von Leitfäden zur Überwachung von Deponien,
- durch die Erstellung neuer und Überarbeitung bestehender Steckbriefe für Grenzwertige Abfälle und
- durch die Mitarbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen wie z.B. der IPA Abfallbewertung.
Die LUBW ist in der von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAGA) eingerichteten LAGA Ad-hoc-AG Deponietechnik vertreten, in der u.a. Eignungsbeurteilungen und bundeseinheitliche Qualitätsstandards (BQS) für mineralische Deponieabdichtungssysteme erstellt werden. Darüber hinaus ist die LUBW auch im Fachbeirat der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zur Prüfung und Zulassung von Geokunststoffen, Polymeren und Dichtungskontrollsystemen für die Anwendung in Basis- und Oberflächenabdichtungen von Deponien tätig. Weitere Informationen zur Arbeit der LAGA Ad-hoc-AG Deponietechnik sind auf den Seiten der LAGA, Informationen zur Zulassung von Geokunststoffen, Polymeren und Dichtungskontrollsystemen auf den Seiten der BAM nach zu lesen.