Deponien in Baden-Württemberg
Deponien sind ein unverzichtbarer Baustein der Kreislaufwirtschaft. Die Deponie als Beseitigungsanlage ermöglicht es Schadstoffe, die sich im Stoffkreislauf anreichern und das Gemeinwohl beeinträchtigen würden, auf eine sichere und umweltgerechte Weise aus dem Stoffkreislauf auszuschleusen und an einem gesicherten Ort konzentriert abzulagern.
Die Bewirtschaftung der Deponien und damit auch die Bereitstellung von ausreichenden Deponiekapazitäten liegt in der Zuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger als privilegierte Gebietskörperschaften.
In der jährlich vom Umweltministerium BW in Auftrag gegebenen und vom StaLa BW durchgeführten Erhebung für die Abfallbilanz Baden-Württemberg wird über die Art, die Menge, die Herkunft und den Verbleib der angefallenen und entsorgten Abfälle berichtet.
Durch das seit dem 01.06.2005 geltende Ablagerungsverbot für unvorbehandelte, organikreiche Siedlungsabfälle nahm die Bedeutung der Deponien für die Beseitigung von Abfällen in der Kreislaufwirtschaft in Baden-Württemberg ab. Dies spiegelte sich auch in der abnehmenden Anzahl der betriebenen Deponien in BW wider. Dieser Trend stagniert zunehmend, da für einige Abfälle die Deponierung die einzige und letzte Möglichkeit einer gemeinwohlverträglichen Entsorgung darstellt.
In einer modernen Kreislaufwirtschaft führen nicht zuletzt Verwertungs- und Behandlungstechniken dazu, dass ein Rest, z. T. mit angereicherten Schadstoffen, bleibt, für den dann die geordnete Entsorgung eine Beseitigungsanlage im Sinne einer Deponie erforderlich macht. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben daher eine ausreichende Deponiekapazität sicherzustellen, um die geforderte 10-jährige Entsorgungssicherheit über ihre Abfallwirtschaftspläne und -konzepte gegenüber dem Umweltministerium BW nachzuweisen. Damit kommt der Deponie aktuell wieder eine wichtige Bedeutung zu.
Detaillierte Positionen und Daten über die Deponien können über das Daten- und Kartendienst der LUBW abgerufen werden.