Altlastenstatistik

Zahlen und Fakten

Altlastverdächtige Flächen und Altlasten werden durch die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden im Boden- und Altlastenkataster (BAK) erfasst. Bestimmte Daten werden an die UIS-Referenzdatenbank übermittelt, die von der LUBW betrieben wird. Damit stehen der LUBW diese Daten für landesweite statistische Auswertungen zur Verfügung.

Auswertungen der Fallzahlen von 1988 bis in das Jahr 2023 sind in der Broschüre „Altlastenstatistik 2023" veröffentlicht (Bearbeitungsstand 31.12.2023).

Die von den unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden im Boden- und Altlastenkataster (BAK) erfassten altlastverdächtigen Flächen und Altlasten und deren Bearbeitungsstände werden für landesweite statistische Auswertungen zur Qualitätssicherung und als Erfolgsnachweis herangezogen.
 
Seit Beginn der Altlastenbearbeitung im Jahre 1988 bis Ende 2023 haben die Landratsämter und Stadtkreise im Zuge der historischen Erhebungen und der laufenden Fortschreibung der Erfassung insgesamt 108.044 Flächen erfasst. Davon konnten bisher rund 44.658 Fälle aus der Bearbeitung ausgeschieden werden, da sich der Altlastverdacht nicht bestätigt hat oder eine Sanierung erfolgreich abgeschlossen wurde. Bei 45 725 Flächen besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf, bei Baumaßnahmen ist jedoch der Aushub auf Schadstoffe zu prüfen und gegebenenfalls fachgerecht zu entsorgen (B-Fälle). 14 889 Flächen sind derzeit als altlastverdächtig eingestuft. Altlasten wurden bei 2 772 Flächen festgestellt.

Grundlage aller statistischen Auswertungen sind bundesweit einheitliche Definitionen verschiedener Kennzahlen auf Grundlage der Festlegungen im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG).

Im Bodenschutz- und Altlastenkataster des Landes sind zum Stichtag 31.12.2023 insgesamt 17.661 altlastverdächtige Flächen und Altlasten erfasst. Der größte Anteil davon mit 14.889 Flächen ist als altlastverdächtig eingestuft, 2.772 Flächen stehen als Altlasten fest.

Die Zahl der altlastverdächtigen Flächen ergibt sich aus 1.473 Altablagerungen und 13.416 Altstandorten. Bei diesen Flächen wird das Gefährdungspotenzial für die Umwelt näher untersucht.

 

Altlastenstatistik Baden-Württemberg 2023 auf Grundlage der bundesweiten Kennzahlen:

Anzahl Flächen
altlastverdächtige Flächen 14.889
davon:
altlastverdächtige Altablagerungen 1.473
altlastverdächtige Altstandorte 13.416
Gefahrenverdacht abzuklären 6.414
Gefahrenverdacht ausgeräumt 72.281
Altlasten 2.772
Sanierung abgeschlossen 3.857

(Datengrundlage: WIBAS-Referenzdatenbank Stand 12/2023)

 

Bundesweite neue Kennzahlen zur Altlastenstatistik


Von der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) werden seit 2005 jährlich die bundesweiten Kennzahlen der Altlastenstatistiken in einem Bericht veröffentlicht (www.labo-deutschland.de). Die Ermittlung der Kennzahlen in den Bundesländern erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage länderspezifisch. Bei der Erfassung der altlastverdächtigen Flächen ist eine Vergleichbarkeit der von den Ländern angegebenen Kennzahlen nicht gegeben. Die überarbeiteten neuen Kennzahlen ab 2020 stellen die Vergleichbarkeit von vier der fünf Kennzahlen sicher.

Die Kennzahl „altlastverdächtige Flächen“ wird weiterhin in den einzelnen Bundesländern nach unterschiedlichen Kriterien erhoben und kann bundesweit nicht direkt verglichen werden. Für Baden-Württemberg ergibt sich folgender Sachstand (Stichtag 31.12.2023).


⦁ Altlastverdächtige Flächen: 14.889 Altablagerungen und Altstandorte

 
Mit Stand 31.12.2023 sind 1.473 Altablagerungen und 13.416 Altstandorte als altlastverdächtige Flächen im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst, insgesamt also 14.889 altlastverdächtige Flächen. Für diese Flächen besteht ein Anfangsverdacht einer Gefährdung bzw. es liegen Anhaltspunkte gemäß § 9 Abs. 1 BBodSchG vor. Es besteht Handlungsbedarf einer Historischen Erkundung (HE) bzw. Historischen Untersuchung (HU) und, sofern der Verdacht nicht ausgeräumt werden konnte, einer Orientierenden Untersuchung (OU). Liegen nach § 9 Abs. 2 BBodSchG konkrete Anhaltspunkte vor bzw. besteht ein begründeter Verdacht, ist eine Detailuntersuchung (DU) erforderlich. Betroffen in der Kategorie der altlastverdächtigen Flächen in Baden-Württemberg sind auch Flächen mit Anhaltspunkten, die aber derzeit keine Exposition anzeigen (zurückgestellte B-Fälle werden belassen) und Flächen, deren Gefahrenlage mit angemessenen Mitteln nicht weiter erkundbar sind (K-Fälle mit Kontrolle bzw. Überwachung). Der Gefahren- bzw. Altlastverdacht für alle diese genannten Flächen besteht weiterhin, d.h. konnte weder ausgeräumt, noch bestätigt werden. Bestätigt sich im Zuge einer Detailuntersuchung ein Altlastverdacht, wird diese Fläche zu einer Altlast, da nachweisbare Gefahren von diesem Standort ausgehen.
 
Altlastverdächtige Flächen nach § 2 Abs. 6 BBodSchG sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
 
Die Ermittlung der Kennzahl der altlastverdächtigen Flächen wird in anderen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. § 11 BBodSchG ermächtigt die Länder, dass diese die Erfassung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen eigenständig regeln können. § 9 Abs. 1 LBodSchAG von Baden-Württemberg führt aus, dass die Bodenschutz- und Altlastenbehörden insbesondere Verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen, altlastverdächtige Flächen und Altlasten im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfassen.
 
 
Die Systematik der neuen Kennzahlen „Gefahrenverdacht abzuklären“, „Gefahrenverdacht ausgeräumt“, „Altlasten“ und „Sanierung abgeschlossen“ sind aufgrund der identischen Kriterien zwischen den Bundesländern direkt vergleichbar. Die beiden Kennzahlen „Gefahrenverdacht abzuklären“ und „Altlasten“ stellen dabei Flächen dar, die in Bearbeitung sind, während die beiden Kennzahlen „Sanierung abgeschlossen“ und „Gefahrenverdacht ausgeräumt“ Flächen sind, deren Bearbeitung abgeschlossen werden konnte. Mit Stichtag 31.12.2023 werden folgende neue Kennzahlen zur Altlastenstatistik an die LABO gemeldet:


⦁ Gefahrenverdacht abzuklären: 6.414 Flächen

 
Es handelt sich um 6.414 Flächen, für die eine Ermittlung des Sachverhalts bei Vorliegen von Anhaltspunkten gemäß § 9 BBodSchG erforderlich ist. Dies sind Flächen mit Erfordernis oder in der laufenden Bearbeitungsstufe einer Historischen Erkundung (HE) bzw. Historischen Untersuchung (HU), Orientierenden Untersuchung (OU) oder Detailuntersuchung (DU).
 

⦁ Gefahrenverdacht ausgeräumt: 72.281 Flächen

 
Es handelt sich um 72.281 Flächen, bei denen der Gefahrenverdacht in den Bearbeitungsstufen Historische Erkundung (HE) bzw. Historische Untersuchung (HU), Orientierende Untersuchung (OU) oder Detailuntersuchung (DU) ausgeräumt werden konnte. Gemäß abschließender Bewertung durch die Behörde geht von jeder untersuchten Fläche keine Gefahr für ein Schutzgut bei der aktuellen oder planungsrechtlich zulässigen Nutzung aus. Die Bearbeitung durch die Behörde ist insoweit für diese Flächennutzung abgeschlossen. Bei Änderung der Nutzung kann eine Neubewertung erforderlich werden.
 

⦁ Altlasten: 2.772 Flächen

 
Als Altlasten werden 2.772 Flächen gemäß § 2 Abs. 5 BBodSchG gezählt, bei denen nach der Bewertung durch die zuständige Behörde aufgrund der Gefahrenlage für Schutzgüter, wie z.B. das Grundwasser grundsätzlich Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind (Tatbestandsseite), diese noch nicht vollständig abgeschlossen sind (Teilsanierung), Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen aufrecht erhalten werden müssen oder Sanierungsmaßnahmen unverhältnismäßig sind (Rechtsfolgenseite). In Baden-Württemberg fallen darunter auch Altlasten mit dauerhafter Beschränkung von bestimmten Nutzungen, z.B. eingeschränkter Anbau von Nutzpflanzen sowie Überwachung bzw. Kontrolle von kontaminierten, jedoch nicht sanierbaren Flächen.
 
Altlasten nach § 2 Abs. 5 BBodSchG sind
 
1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und

2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte),

durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
 

⦁ Sanierung abgeschlossen: 3.857 Flächen

 
Dieser Kennzahl sind alle Flächen zuzuordnen, bei denen nach der Bewertung durch die zuständige Behörde alle erforderlichen Sanierungsmaßnahmen nach § 2 Abs. 7 BBodSchG durchgeführt worden sind. Die Gefahr für Mensch und Umwelt wurde abgewehrt. In Baden-Württemberg fallen darunter sowohl vollständig dekontaminierte, teilweise dekontaminierte Flächen als auch gesicherte Flächen, von denen keine Gefahren mehr ausgehen können.
 
Sanierung nach § 2 Abs. 7 BBodSchG sind Maßnahmen

1. zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen)

2. die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen)

3. zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens.

Neben Sanierungsmaßnahmen können auch Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen greifen. Nach § 2 Abs. (8) BBodSchG sind dies sonstige Maßnahmen, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit verhindern oder vermindern, insbesondere Nutzungsbeschränkungen.

 

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat die auf diesen Internetseiten dargestellten Informationen zum Stand der Altlastenbearbeitung in Baden-Württemberg in Form der Broschüre „Altlastenstatistik 2023“ herausgegeben. Die Broschüre wird jährlich fortgeschrieben.

 

 Titelseite der Broschüre "Altlastenstatistik 2023"