Anerkennung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ist zuständige Anerkennungsstelle für

  • Sachverständige nach § 18 BBodSchG.
  • Untersuchungsstellen, die physikalisch-chemische Untersuchungen und Probenahmen in den Bereichen Abwasser, Abfall sowie
    Bodenschutz / Altlasten durchführen.


Einzelheiten den Anerkennungsverfahren finden Sie unter den Rubriken:

Anerkennung von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG
Anerkennung von Untersuchungsstellen