Anerkennung von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG

Nach § 18 Satz 1 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten) müssen Sachverständige, die Aufgaben nach dem BBodSchG wahrnehmen, die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.

Anerkennungsstelle für Sachverständige ist die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.

Einzelheiten zum Anerkennungsverfahren sowie Hinweise zu den mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen sind im „Merkblatt zur Anerkennung von Sachverständigen für Bodenschutz und Altlasten in Baden-Württemberg" festgelegt. Im Antrag auf Anerkennung müssen die Sachgebiete, für die eine Anerkennung erfolgen soll, angegeben werden. Die einzelnen Sachgebiete mit den fachlichen und persönlichen Anforderungen sind der Anlage 1 der Verordnung des Umweltministeriums über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten (BodSchASUVO) zu entnehmen.
Nach § 7 Absatz 3 BodSchASUVO erfolgt die Überprüfung der erforderlichen Sachkunde und der erforderlichen gerätetechnischen Ausstattung des Antragstellers durch ein von der LUBW berufenes Fachgremium. Einzelheiten zu der Zusammensetzung und den Aufgaben des Fachgremiums sind in dem  „Merkblatt Fachgremium" festgelegt.

Die gesetzlichen Regelungen sind unter folgenden Rechtsgrundlagen zu finden:

Verordnung des Umweltministeriums über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten (BodSchASUVO) und Verordnung des Umweltministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Änderung der Gebührenverordnung – LUBW

Gesetz zur Ausführung des Bundes- Bodenschutzgesetzes (Landes- Bodenschutz- und Altlastengesetz - LBodSchAG)

Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz - BBodSchG)


Die in Baden-Württemberg anerkannten Sachverständigen werden in der länderübergreifenden Datenbank ReSyMeSa (Recherchesystem Messstellen und Sachverständige) veröffentlicht. Im Modul Boden/Altlasten - Sachverständige werden unter "Recherche nach Kriterien" anerkannte Sachverständige mit Geschäftssitz in Baden-Württemberg angezeigt.

Personen, die sich anerkennen lassen wollen, fordern die Antragsunterlagen formlos unter folgender Adresse an:

LUBW Landesanstalt für Umwelt
Baden-Württemberg
Anerkennungsstelle für Sachverständige nach § 18 BBodSchG im Referat 22
Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe
Herr Jochen Stark: Tel. 0721/5600-1438
Frau Alicia Graf: Tel. 0721/5600-1566
oder Post-SVO@lubw.bwl.de