Allgemeine Geschäftsbedingungen

Elektronische Rechnungsstellung

Seit dem 01.01.2022 sind Rechnungssteller zur Ausstellung und Übermittlung von elektronischen Rechnungen (e-Rechnungen) an öffentliche Auftraggeber gemäß E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EGovG BW) sowie E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg (ERechVOBW) verpflichtet, sofern diese Regelungen keine Ausnahme vorsehen.

Für eine elektronische Rechnungsstellung inkl. rechnungsbegründende Unterlagen ist daher seit dem 01.01.2022 der Zentrale Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE), der zusammen mit weiteren Informationen (z.B. FAQs, Informationen zur Technik und den verarbeitungsfähigen Formaten, Support-Hotline, Nutzungsbedingungen) unter https://service-bw.de/erechnung zu erreichen ist, zu verwenden.

Neben dem ZRE besteht nun auch die Möglichkeit, elektronische Rechnungen mittels Webservice über die Infrastruktur von Pan-European Public Procurement OnLine (PEPPOL) beim ZRE einzubringen.

 

Einkaufsbedingungen

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LUBW – Einkaufsbedingungen“ gelten für alle Verträge, bei denen die LUBW Leistungen Dritter einkauft.

 

Dienstleistungs- und Verkaufsbedingungen

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LUBW – Dienstleistungs- und Verkaufsbedingungen“ gelten für alle Anträge der LUBW, bei denen die LUBW als Anbieter auftritt (Verträge über Ingenieur-, Prüfungs-, Gutachter- und sonstige Leistungen der LUBW im Auftrag Dritter, unabhängig davon, ob das Vertragsverhältnis als Dienst- oder Werkvertrag ausgestattet ist; Kauf- und Werklieferungsverträge). Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

 

Landestariftreue- und Mindestlohngesetz

Ab dem 01. Juli 2013 dürfen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) öffentliche Auftraggeber in Baden-Württemberg Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 € (netto) nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe eine schriftliche Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung abgegeben haben.