Anerkennung von Untersuchungsstellen

Anerkennung1)  von Untersuchungsstellen2)  in den Bereichen Abwasser-, Abfall-, Boden- und Altlastenanalytik

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ist zuständige Behörde für die Anerkennung von Untersuchungsstellen, die im gesetzlich geregelten Umweltbereich physikalisch-chemische und chemische Untersuchungen durchführen. Anerkennungen werden in folgenden Bereichen erteilt:

  • Abwasser
  • Abfall
  • Bodenschutz und Altlasten

Detailinformationen finden sich unter den angegebenen Links. Das Anerkennungsverfahren ist für alle Bereiche gleich und in einem gemeinsamen Merkblatt beschrieben.

Über ein einheitliches Antragsformular kann eine Anerkennung beantragt werden. Es gilt für alle Bereiche. Die dazugehörenden Verfahrenslisten sind bereichsspezifisch. Dem Antrag müssen außer einer Verpflichtungserklärung noch weitere Unterlagen beigefügt werden. Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zur Anerkennung von Untersuchungsstellen. Antragsformular, Verfahrenslisten und Verpflichtungserklärung sind unten in den Abschnitten Abwasser, Abfall und Bodenschutz und Altlasten zu finden.

 

Die vollständigen Unterlagen schicken Sie dann bitte an:

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Referat 61
Griesbachstr. 1-3
Anerkennungsstelle für Untersuchungsstellen
76185 Karlsruhe

Zusätzliche Hinweise sind unter Sonstige Informationen zu finden, gesetzliche Regelungen unter Rechtsgrundlagen.

Die anerkannten Untersuchungsstellen werden in der länderübergreifenden Datenbank Resymesa veröffentlicht. Der Link dazu befindet sich unten in den Abschnitten Abwasser, Abfall und Bodenschutz und Altlasten.

Ansprechpartner bei der LUBW sind:
Heike Mochel             Tel.: 0721/5600-1237
Diane Fügel               Tel.: 0721/5600-1236

E-Mail:
Post-ASUS@lubw.bwl.de


1) auch Notifizierung, Bestimmung, Zulassung, Benennung
2) auch Messstellen, Prüflaboratorien, Laboratorien

Abwasser

Anerkennung für Abwasseruntersuchungen:

Nach der „Verordnung des Umweltministeriums über sachverständige Stellen in der Wasserwirtschaft“ vom 02.05.2001 müssen Untersuchungsstellen, die auf Anordnung der Wasserbehörde oder der technischen Fachbehörde Stoffe nach § 61 Abs. 1 WHG untersuchen, anerkannt werden. Das Anerkennungsverfahren orientiert sich am Fachmodul Wasser der Länderarbeitsgemeinschft Wasser. (LAWA). Einzelheiten zum Anerkennungsverfahren stehen im Merkblatt Anerkennung.

Für den Antrag verwenden Sie bitte folgende Formulare:

Verplichtungserklärung (pdf)
Verfahrensliste zum Antrag auf Anerkennung für Abwasseruntersuchungen (pdf)

Veröffentlichung anerkannter Untersuchungsstellen:

Anerkannte Untersuchungsstellen werden in der länderübergreifenden Datenbank ReSyMeSa veröffentlicht. Der angegebene Link führt Sie auf die Seite des Moduls Wasser. Hier haben Sie die Möglichkeit Stellen nach Namen und Kriterien zu suchen oder sich alle anerkannten Stellen anzeigen zu lassen.

Liste der anerkannten sachverständigen Stellen in der Wasserwirtschaft

Abfall

Anerkennung in der Abfallwirtschaft:

Nach § 25 des Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetzes (LKreiWiG) vom 17.12.2020 ist die LUBW zuständig für die Anerkennung von Untersuchungsstellen, die im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes und der Abfallgesetze der Länder Abfall- und Bodenproben untersuchen möchten. Gemäß dieser gesetzlichen Regelungen führt die LUBW Bestimmungen nach Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 27.09.2017, Bioabfallverordnung (BioAbfV) vom 04.04.2013 und Altholzverordnung (AltholzV) vom 15.08.2002 durch. Eine weitere Grundlage des Anerkennungsverfahrens ist das Fachmodul Abfall der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Einzelheiten zum Anerkennungsverfahren stehen im Merkblatt Anerkennung.

Für den Antrag verwenden Sie bitte folgende Formulare:

Verplichtungserklärung (pdf)
Verfahrensliste zum Antrag auf Anerkennung für Abfalluntersuchungen (pdf)


Veröffentlichung anerkannter Untersuchungsstellen:

Anerkannte Untersuchungsstellen werden in der länderübergreifenden Datenbank ReSyMeSa veröffentlicht. Der angegebene Link führt Sie auf die Seite des Moduls Abfall. Hier haben Sie die Möglichkeit Stellen nach Namen und Kriterien zu suchen oder sich alle anerkannten Stellen anzeigen zu lassen.

Liste der anerkannten Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft

Bodenschutz und Altlasten

Anerkennung für Untersuchungsstellen nach §18 BBodSchG

Nach § 18 Satz 1 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodschG) müssen Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, die für diese Aufgaben erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.
Grundlage des Anerkennungsverfahrens ist die „Verordnung des Umweltministeriums über Sachverständige und und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten“ vom 13.4. 2011. Einzelheiten zum Anerkennungsverfahren sind im Merkblatt Anerkennung festgelegt. Die Bereiche, für die eine Anerkennung erfolgen kann, finden Sie in der Verfahrensliste zum Antrag auf Anerkennung für Bodenschutz- und Altlastenuntersuchungen.

Für den Antrag verwenden Sie bitte folgende Formulare:

Verplichtungserklärung (pdf)
Verfahrensliste zum Antrag auf Anerkennung für Boden- und Altlastenuntersuchungen (pdf)

Veröffentlichung anerkannter Untersuchungsstellen:

Anerkannte Untersuchungsstellen werden in der länderübergreifenden Datenbank ReSyMeSa veröffentlicht. Der angegebene Link führt Sie auf die Seite des Moduls Bodenschutz und Altlasten. Hier haben Sie die Möglichkeit Stellen nach Namen und Kriterien zu suchen oder sich alle anerkannten Stellen anzeigen zu lassen.

Liste der anerkannten Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten

Sonstige Informationen

Ringversuche
Anerkannte Untersuchungsstellen sind verpflichtet, an Ringversuchen teilzunehmen. Die Teilnahmepflicht erstreckt sich auf alle anerkannten Untersuchungsbereiche. Es müssen die Verfahren angewandt werden, die im Bescheid standortbezogen für die entsprechenden Parameter aufgeführt sind.

Die teilnahmepflichtigen Ringversuche für alle anerkannten Untersuchungsstellen mit Geschäftssitz in Baden-Württemberg werden in der Regel zu Beginn eines Jahres per E-Mail von der LUBW bekanntgegeben.

Weiterhin gibt es in der Datenbank ReSyMeSa einen Ringversuchsplan, bei dem auch die jeweiligen Veranstalter aufgelistet sind (https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Allgemein/Ringversuchsplan).

Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass auch kurzfristig weitere Ringversuche angeboten werden. Sollten Sie von uns zur Teilnahme verpflichtet werden, erhalten Sie ein gesondertes Anschreiben.

  • Notifizierungen im Abfallbereich

Abfallklärschlamm-, Bioabfall- und Altholzverordnung
Mit der „Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften“ vom 27.08.2010 wurden die Abfallklärschlamm-, Bioabfall- und Altholzverordnung geändert. Für die Notifizierung von inländischen Untersuchungsstellen ist nach diesen Verordnungen nun das Sitzland zuständig. Danach ist die LUBW nur noch für die Notifizierung inländischer Untersuchungsstellen, die ihren Geschäftssitz in Baden-Württemberg haben, oder ausländischer Untersuchungsstellen, die ihre Tätigkeit vorrangig in Baden-Württemberg ausüben, zuständig. Am Notifizierungsverfahren gemäß Abfallklärschlamm-, Bioabfall- und Altholzverordnung ändert sich dadurch nichts.