Ansprechpartner

Die nachfolgende Liste soll im Falle eines Problems die Suche nach den richtigen behördlichen Ansprechpartnern erleichtern. Bevor Sie Behörden einschalten, sollte jedoch grundsätzlich zuerst versucht werden, das Problem direkt mit dem Verursacher zu klären. Auf sachlicher Basis lässt sich in vielen Fällen durch respektvollen Umgang und gegenseitige Rücksichtnahme bereits Abhilfe schaffen.

Die nachfolgend genannten Behörden können im Rahmen ihrer Ermittlungen weitere Behörden hinzuziehen (auch die LUBW) und gegebenenfalls veranlassen, dass Messungen zur Klärung durchgeführt werden, sofern dies notwendig ist.

Bei Fragen zu Baustellenlärm sind die Umweltämter der Stadt- und Landkreise Ihre Ansprechpartner.

Weitere Infos finden Sie hier.

Bei Fragen zu Erschütterungen und tieffrequenten Geräuschen sind die Umweltämter der Stadt- und Landkreise Ihre Ansprechpartner.

Weitere Infos finden Sie hier.

Flughafen Stuttgart

Der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart arbeitet im Regierungspräsidium Stuttgart.

Telefon: 0711 / 72249349

eMail: lsb@rps.bwl.de

zur Homepage gelangen Sie hier.

Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden

Baden-Airpark GmbH, Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden, Bereichsleiter Flughafenbetrieb, Victoria Boulevard A 106, 77836 Rheinmünster

Telefon: 07229 / 662000

eMail: info@baden-airpark.de

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Flughafen Friedrichshafen

Flughafen Friedrichshafen GmbH, Am Flugplatz 64, 88046 Friedrichshafen

Telefon: 07541 / 284-0

eMail: info@bodensee-airport.eu

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Sonstige Flughäfen und Landeplätze

für alle Regierungsbezirke (seit dem 01.01.2017): Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 46.2 – Luftverkehr und Luftsicherheit

Telefon: 0711 / 904-0

eMail: poststelle@rps.bwl.de

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Militärischer Fluglärm

Luftfahrtamt der Bundeswehr, 3 I b – Flugbetriebs- und Informationszentrale, Luftwaffenkaserne Köln-Wahn 529, 51127 Köln

kostenloses Bürgertelefon: 0800 / 8620730

eMail: fliz@bundeswehr.org

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Freizeitlärm kann beispielsweise von Spielhallen, Rummelplätzen, Freilichtbühnen, Autokinos, Freizeitparks, Vergnügungsparks, Grillplätzen, Badeplätzen, Erlebnisbädern, Anlagen für Modellfahrzeuge, Wasserflächen für Schiffsmodelle, Sommerrodelbahnen, Zirkussen oder Hundedressurplätzen ausgehen. Der Lärm von Sportanlagen, Gaststätten und Kinderspielplätzen in Wohngebieten fällt nicht unter den Begriff Freizeitlärm.

Bei Fragen zu Freizeitlärm sind die Umweltämter der Stadt- und Landkreise Ihre Ansprechpartner.

Weitere Infos finden Sie hier.

Bei Fragen zu Industrie- und Gewerbelärm sind die Umweltämter der Stadt- und Landkreise Ihre Ansprechpartner:

Weitere Infos finden Sie hier.

Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde, Ihrer Stadt oder Ihres Stadt- bzw. Landkreises.

In einem akuten Fall kann auch die Benachrichtigung der Polizei in Frage kommen.

Es wird empfohlen, zunächst den Störer um Ruhe zu bitten, ansonsten kann die Polizei benachrichtigt werden. Im wiederholten Fall kann das Ordnungsamt der Gemeinde/Stadt (Ortspolizeibehörde) eingeschaltet werden.

Die Adressen der Städte und Gemeinden finden Sie auf den Seiten des Statistischen Landesamts.

Bitte sprechen Sie den Betreiber des Schienenwegs (z. B. Deutsche Bahn AG oder anderes Eisenbahninfrastrukturunternehmen) an.

Informationen zum Thema Lärmschutz der Deutschen Bahn AG finden Sie hier.

Eine Liste der privaten Infrastrukturunternehmen mit ihrem jeweiligen Streckennetz finden Sie auf den Internetseiten des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA).

Bei Fragen zu Sportlärm sind die Umweltämter der Stadt- und Landkreise Ihre Ansprechpartner.

Weitere Infos finden Sie hier.

Zuständig ist der jeweilige Baulastträger, der sich je nach Straßenkategorie unterscheidet.

  • für Autobahnen: Die Autobahngesellschaft des Bundes

Für die meisten Autobahnen in Baden-Württemberg ist die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest zuständig.

  • für Bundesstraßen und Landesstraßen: Das örtlich zuständige Regierungspräsidium

Regierungspräsidium Freiburg, 79083 Freiburg, Telefon: 0761/208-0, abteilung4@rpf.bwl.de, zur Homepage des RP Freiburg gelangen Sie hier.

Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe, Telefon: 0721/924-0, abteilung4@rpk.bwl.de, zur Homepage des RP Karlsruhe gelangen Sie hier.

Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart, Telefon: 0711/904-0, abteilung4@rps.bwl.de, zur Homepage des RP Stuttgart gelangen Sie hier.

Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen, Telefon: 07071/757-0, abteilung4@rpt.bwl.de, zur Homepage des RP Tübingen gelangen Sie hier.

  • für Kreisstraßen: Die örtlich zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsämter der Stadt- und Landkreise

Die Adressen der Landratsämter finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Landkreistags.

Die Adressen der Stadtkreise finden Sie auf den Internetseiten des Städtetags Baden-Württemberg (Städtegruppe A)

  • Gemeindestraßen: Die örtlich zuständigen Kommunen

Die Adressen der Städte und Gemeinden finden Sie auf den Seiten des Statistischen Landesamts.

Die Zuständigkeiten für die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung nach der Umgebungslärmrichtlinie sind unter "Aufgaben, Zuständigkeiten, Fristen" auf der Seite Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung dargestellt.