Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württembergs zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt www.lubw.baden-wuerttemberg.de.

1 Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist (wegen der folgenden Unvereinbarkeiten) teilweise mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württembergs vereinbar.

Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

2 Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit §10 Absatz 1 L-BGG und damit der BITV 2.0 (sowie harmonisierten Normen, auf die hierin Einige Textabschnitte/Absätze sind programmatisch nicht als solche ausgezeichnet.

  • Grafik-Captchas haben keine Audio-Alternative.

    Dies ist nicht mit der Anforderung 9.1.1.1 der EN 301 549 vereinbar.

  • Einige Textabschnitte/Absätze sind programmatisch nicht als solche ausgezeichnet.

    Dies ist nicht mit der Anforderung 9.1.3.1 der EN 301 549 vereinbar.

  • Einige Formularelemente, die zwingend eine Eingabe erfordern, sind programmatisch nicht entsprechend gekennzeichnet.

    Dies ist nicht mit der Anforderung 9.1.3.1 der EN 301 549 vereinbar.

  • Eingabefelder von Formularen bieten keine Ausfüllhilfe an.

    Dies ist nicht mit der Anforderung 9.1.3.1 der EN 301 549 vereinbar.

  • Einige Kontraste von Grafiken und Bedienelementen erfüllen das Mindestkontrastverhältnis von 3:1 nicht.

    Dies ist nicht mit der Anforderung 9.1.4.11 der EN 301 549 vereinbar.

  • Beim Anpassen von Textabständen kommt es zu Überlagerungen.

    Dies ist nicht mit der Anforderung 9.1.4.12 der EN 301 549 vereinbar.

  • Einige Linktexte sind nicht aussagekräftig.

    Dies ist nicht mit der Anforderung 9.2.4.2 der EN 301 549 vereinbar.

  • Bei Bedienung der Website per Tastatur ist der Tastaturfokus nicht bei allen Objekten wahrnehmbar.

    Dies ist nicht mit der Anforderung 9.2.4.7 der EN 301 549 vereinbar.

  • Einige Bedienelemente (wie Formular- und Suchfelder) sind nicht sichtbar beschriftet.

    Dies ist nicht mit der Anforderung 9.3.3.2 vereinbar.

  • Die HTML-Syntax entspricht nicht vollständig den vorgegebenen Empfehlungen.

    Dies ist nicht mit der Anforderung 9.4.1.1 der EN 301 549 vereinbar.

  • Einige Komponenten der Benutzerschnittstelle (z.B. Menübuttons) verfügen über keine ausreichenden Informationen zu Name, Rolle und Wert.

    Dies ist nicht mit der Anforderung 9.4.1.2 der EN 301 549 vereinbar.

  • Einige PDF-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei.

    Dies betrifft insbesondere Formulare. Dies ist nicht mit der DIN ISO 14289-1:2016-12 vereinbar.

  • Videos beinhalten keine Audiodeskription.

    Dies ist nicht mit der Anforderung 9.1.2.3 der EN 301 549 vereinbar.

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften (EU Richtlinie 2016/2102, Art. 1):

  • PDF-Dateien, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg wahrgenommenen Aufgaben erforderlich

     

  • Online-Karten und Kartendienste

    Barrierefreie Alternative: Die Werte einiger Kartendienste werden jedoch alternativ in Form einer tabellarischen Übersicht ausgegeben.

  • Inhalte von Dritten, die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg weder finanziert noch entwickelt werden noch deren Kontrolle unterliegen

3 Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 15.03.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde am 31.03.2023 aktualisiert.

Die Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung in Form eines BITV-Tests, der vom 13.-15. März 2023 durchgeführt wurde.

Am 27. April 2023 fand eine Nachprüfung zu diesem BITV-Test statt. Die Nachprüfung basiert ebenfalls auf einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung in Form eines BITV-Tests.

Die Nachprüfung hat ergeben, dass Punkt eins und Punkt drei der Liste des Abschnitts 2 behoben wurden.

4 Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Webseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Grießbachstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon: +49 721 5600-0
E-Mail: poststelle@lubw.bwl.de

5 Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die LUBW wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die LUBW nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 LBGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die/den kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: + 49 711 279-3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.