Aktueller Anlagenstatus
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg betreibt seit 1985 als atomrechtliche Aufsichtsbehörde ein computergestütztes System zur Kernreaktor-Fernüberwachung (KFÜ). Mit diesem System werden die baden-württembergischen Kernkraftwerke rund um die Uhr bewacht.
Durch Auswahl des Standortes auf der Karte bzw. Auswahl der Messstelle erhalten Sie aktuelle Informationen zum Anlagenstatus der Kernkraftwerke Neckarwestheim und Philippsburg.
Eine Einsicht in die Verlaufsreihen ausgewählter Messwerte ist im Unterpunkt Diagramm möglich. Bei den dargestellten Messreihenverläufen kann es zu Unterbrechungen der Kurven kommen. Diese Lücken sind bedingt durch Prüf- und Wartungstätigkeiten an den Messgeräten.
Solche Arbeiten werden der Aufsichtsbehörde im Vorfeld angezeigt und aufsichtlich überprüft. Während der Abschaltung des Blockes Neckarwestheim II zur Jahresrevision mit Brennelementwechsel sind die Messstellen für den Neutronenfluss/die Reaktorleistung und den Reaktordruckbehälter-Füllstand nicht verfügbar.
Ergänzend ist unter Anlage ein vereinfachtes Schema des Standortes dargestellt, in dem eingezeichnet ist, an welchen Stellen die Diagrammdaten erfasst werden und welche Komponenten am jeweiligen Standort aktuell in Betrieb sind.
Weiterführende Informationen zu den kerntechnischen Anlagen in Baden-Württemberg und den Genehmigungsverfahren sowie aktuelle Meldungen sind im Internetauftritt des Umweltministeriums Baden-Württemberg einsehbar.
Eine Darstellung der genehmigten Grenzwerte und der tatsächlichen Abgaben der einzelnen Standorte in den letzten Jahren finden Sie hier.
Anlagenstatus
vorläufige Messwerte
Die Veröffentlichung der Messwerte von RBZ/AZN und RBZ/AZP ist in Vorbereitung.
Messnetz
Bedingt durch die routinemäßigen wiederkehrenden Prüfungen der Messgeräte und Wartungsarbeiten können kurzzeitige Unterbrechungen in den dargestellten Verlaufskurven auftreten.
Weitere Informationen zu den Messwerten der Diagramme finden Sie hier.
Anlage Anlage
Die Anlage GKN I wurde aufgrund der 13. Atomgesetz-Novelle im August 2011 abgeschaltet. Mit der Abschaltung und dem Entfernen des Kerns sind die Messstellen „Neutronenfluss“ und „Füllstand RDB“ entfallen. Ebenso ist eine Erfassung von Edelgasen in der Fortluft nach Brennelementfreiheit nicht mehr erforderlich, da die radioaktiven Edelgase in Kernkraftwerken als Folgeprodukt bei Kernspaltungen entstehen. Für Block I wird daher nur die Überwachung der Aerosole in der Fortluft dargestellt, die z. B. bei Rückbauarbeiten von aktivierten oder kontaminierten Komponenten entstehen. Für die Abgabe der Fortluft aus der Anlage werden geeignete Filter eingesetzt.
Beim Rückbau der Kernkraftwerke fallen größere Mengen schwach- und mittelradioaktive Abfälle an. Für die Abwicklung des Abbaus sind an den Kernkraftwerksstandorten neue logistische Einrichtungen zur Bearbeitung, Behandlung und Konditionierung der abgebauten Anlagenteile sowie zur Lagerung der anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle erforderlich, bis diese in ein entsprechendes Endlager verbracht werden können.
In den Reststoffbearbeitungszentren (RBZ) kann das Abfallvolumen auf ein Minimum reduziert werden. Ein wesentlicher Teil der Reststoffe kann danach dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Die verbleibenden radioaktiven Abfälle gehören in die Klasse der schwach- und mittel-radioaktiven Abfälle.
Für diese Abfälle hat die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) an den Standorten Neckarwestheim und Philippsburg Zwischenlager, sogenannte Standortabfalllager (SAL bzw. AZN) errichtet. Die SALs bzw. das AZN selbst besitzt keinen Pfad für die Wasserableitung, da im Lager keine Abwässer anfallen. Das Umweltministerium hat die für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in den Reststoffbearbeitungszentren und Standortabfalllägern notwendigen Genehmigungen nach Paragraf 7 der Strahlenschutzverordnung am 17. Dezember 2018 erteilt. Das Standortabfalllager Neckarwestheim wurde nach seiner Inbetriebsetzung Anfang Dezember 2020 an die staatliche Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) übergeben, wobei eine Umbenennung in Abfall-Zwischenlager Neckarwestheim (AZN) erfolgte. Das von der EnBW betriebene Reststoffbearbeitungszentrum am Standort Neckarwestheim ging im März 2021 in Betrieb.
Der Block KKP 1 wurde im März 2011 abgeschaltet und aufgrund der 13. Atomgesetz-Novelle erlosch im August 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Auch hier sind mit der Abschaltung die Messstellen „Neutronenfluss“ und „Füllstand RDB“ entfallen. Ebenso ist eine Erfassung von Edelgasen in der Fortluft nach Entfernen des Kerns und Erreichen der Brennelementfreiheit nicht mehr erforderlich, da die radioaktiven Edelgase in Kernkraftwerken als Folgeprodukt bei Kernspaltungen entstehen. Für Block I wird daher nur die Überwachung der Aerosole in der Fortluft dargestellt, die z. B. bei Rückbauarbeiten von aktivierten oder kontaminierten Komponenten entstehen. Für die Abgabe der Fortluft aus der Anlage werden geeignete Filter eingesetzt.
Beim Rückbau der Kernkraftwerke fallen größere Mengen schwach- und mittelradioaktive Abfälle an. Für die Abwicklung des Abbaus sind an den Kernkraftwerksstandorten neue logistische Einrichtungen zur Bearbeitung, Behandlung und Konditionierung der abgebauten Anlagenteile sowie zur Lagerung der anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle erforderlich, bis diese in ein entsprechendes Endlager verbracht werden können.
In den Reststoffbearbeitungszentren (RBZ) kann das Abfallvolumen auf ein Minimum reduziert werden. Ein wesentlicher Teil der Reststoffe kann danach dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Die verbleibenden radioaktiven Abfälle gehören in die Klasse der schwach- und mittel-radioaktiven Abfälle.
Für diese Abfälle hat die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) an den Standorten Neckarwestheim und Philippsburg Zwischenlager, sogenannte Standortabfalllager (SAL bzw. AZP) errichtet. Die SALs bzw. das AZP selbst besitzt keinen Pfad für die Wasserableitung, da im Lager keine Abwässer anfallen. Das Umweltministerium hat die für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in den Reststoffbearbeitungszentren und Standortabfalllägern notwendigen Genehmigungen nach Paragraf 7 der Strahlenschutzverordnung am 17. Dezember 2018 erteilt. Das Standortabfalllager in Philippsburg wurde im April 2020 in Betrieb genommen und an die staatliche Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) als neue Betreiberin übergeben, wobei eine Umbenennung in Abfall-Zwischenlager Philippsburg (AZP) erfolgte. Im Dezember 2020 stimmte das Umweltministerium der Inbetriebnahme des neu errichteten Reststoffbearbeitungszentrums Philippsburg zu, es wurde nach weiteren Prüfungen und Abnahmen im März 2021 in Betrieb genommen. Betreiber des RBZ bleibt die EnBW.