Kontakt

LUBW-Postadresse

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Postfach 10 01 63
76231 Karlsruhe
poststelle@lubw.bwl.de
Telefon: 0721/5600 – 0
Fax:     0721/5600 – 1456

 

LUBW-Bürgerpostfach

Sie haben als Bürgerin oder Bürger Fragen an die LUBW, die den Themenbereich der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg betreffen?
Bitte nutzen Sie dazu das Kontaktformular zum Bürgerpostfach

oder schreiben eine E-Mail an: Frage@lubw.bwl.de

Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, uns schriftlich zu kontaktieren, erreichen Sie unsere zuständigen Ansprechpersonen unter der Telefonnummer: 0721/5600 – 1919 zu folgenden Sprechzeiten:

  • montags von 14:00 – 16:00 Uhr,
  • mittwochs von 10:00 – 12:00 Uhr.

Hinweis: Zwischen Freitag, 22.12.2023 und Sonntag, 07.01.2024 ist das Bürgerpostfach der LUBW sowohl per E-Mail als auch telefonisch nicht erreichbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Hinweis:

Bei Fragen zu konkreten Einzelfällen bei Ihnen vor Ort sind in der Regel die örtlichen Behörden der richtige Ansprechpartner, beispielsweise das Umweltamt Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihres Landratsamtes.

Viele Städte und Gemeinden nutzen für Ihren Bürgerdienst in der Zwischenzeit die zentrale Behördennummer 115, von der aus Sie direkt mit der zuständigen Ansprechpartnerin oder dem zuständigen Ansprechpartner verbunden werden. Informationen zu diesem Service finden Sie unter der Webadresse: www.115.de

 

Akute Umweltereignisse

Im Fall von akuten Umweltbeeinträchtigungen sind Ihre Ansprechpartner:

  1. örtliche Polizeidienststelle,
  2. örtliche Umweltbehörde (Stadt, Gemeinde oder Landratsamt).

 

Umweltmeldestelle der Landesregierung Baden-Württemberg

Wenn Sie Umweltbeeinträchtigungen durch Luftverschmutzung, Lärm, Gewässerverunreinigung, Abfallablagerung oder andere Schäden an Natur und Landschaft feststellen, können Sie sich an die Umweltmeldestelle der Landesregierung wenden. Die Umweltmeldestelle veranlasst die zuständige Behörde, ihre Meldung zu prüfen und die Umweltbeeinträchtigungen möglichst zu beseitigen. Die Telefonnummer lautet: 0711/126-2626.

 

LUBW-Pressestelle

Medienvertreter wenden sich bitte an die Pressestelle der LUBW. 

Bitte beachten Sie: Die Pressestelle der LUBW ist am Freitag, den 22.12.2023 und am Freitag, den 29.12.2023 bis 12:00 Uhr erreichbar. 

Den aktuellen Lagebericht der Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) finden Sie auf unserer Webseite: https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/lagebericht.html, alle weiteren Information der HVZ über die Webseite: https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/

 

LUBW-Datenschutzbeauftragter

Den Datenschutzbeauftragten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg erreichen Sie unter:

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe
datenschutz@lubw.bwl.de

 

LUBW-Internetauftritt

Bei Fragen und Anregungen zum Internetauftritt der LUBW steht Ihnen gerne unser Webmaster zur Verfügung. Bitte verwenden Sie dazu das Kontaktformular Webmaster.

 

Ihr Kontakt zur Whistleblowing-Stelle (Hinweisgeber)

Wenn Sie Verstöße von Mitarbeitenden der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg melden wollen, etwa, dass diese Regeln verletzt haben, können Sie sich an die Stelle zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption und zur Meldung von Regelverstößen (kurz: Whistleblowing-Meldestelle) in der LUBW wenden:

E-Mail schreiben

Vorwürfe gegenüber anderen Behörden oder Stellen richten Sie bitte an diese direkt oder die dafür zuständigen Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörde oder Ähnliche).

Zweck und Aufgabe

Die Whistleblowing-Meldestelle arbeitet unabhängig. Nach Meldung eines etwaigen Verstoßes prüft die zuständige Stelle diesen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Insbesondere kann sie an die Amtsleitung direkt berichten, Ermittlungen aufnehmen oder den Fall an andere Stellen (intern oder extern) abgeben, das heißt die Vorwürfe weiterleiten oder das Verfahren einstellen. Sie erhalten gemäß der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes eine Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen und spätestens drei Monate nach Eingang Ihres Hinweises eine Benachrichtigung, was die LUBW aufgrund Ihres Hinweises veranlasst hat. Hinweise im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes können Sie der LUBW geben, wenn Sie mit uns in beruflichen Kontakt stehen oder standen. Hinweise können auch von den Beschäftigten der LUBW gegeben werden.

Die Stelle ist Bestandteil des Compliance Management Systems der LUBW. Unter Compliance wird die Regeltreue von Organisationen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes verstanden.