null Alpenbock - Rosalia alpina (Linnaeus, 1758)
Der Alpenbock gehört zu den auffälligsten Erscheinungen der heimischen Käferwelt. Sein Körper ist graublau bis hellblau gefärbt. Das Halsschild und die Flügeldecken tragen eine schwarze Flecken- und Bindenzeichnung. Die Fühler sind lang und schwarz-blau geringelt. Nach hinten gelegt, reichen sie deutlich über das Hinterleibsende hinaus. Baden-Württemberg hat eine besondere Verantwortung für die in Mitteleuropa sehr seltene Art.
Entwicklungsdauer: 2 bis 4 Jahre
Flugzeit: Ende Juni bis Anfang September
Gesamtverbreitung:
Das Verbreitungsgebiet des Alpenbocks umfasst das südliche Mitteleuropa, West-, Ost- und Südeuropa sowie den Nahen Osten. In Deutschland kommt die Art in den Alpen sowie im Bereich der Schwäbischen Alb vor.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg gibt es Vorkommen nur in den Buchengebieten der Schwäbischen Alb und des oberen Donautals.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Durch Sturmwurf, Eis- und Schneebruch hat sich das Totholzangebot und somit die Brutsituation für die Art in den letzten Jahren verbessert. In Baden-Württemberg wird der Bestand als stabil eingeschätzt.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
2 starkgefährdet | 2 starkgefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | II* | IV | - | - | - |
* prioritäre Art
Gefährdungsursachen
- Einbringung nicht lebensraumtypischer Gehölze
- Entfernung von stehendem Laubtotholz
- Fallenwirkung von gelagertem, zur Brut scheinbar geeignetem Holz, das vor Abschluss potenzieller Larvalentwicklung abtransportiert wird
- Aufgabe der Beweidung auf ehemals locker mit Bäumen bestandenen Hängen
Schutzmaßnahmen
- Erhaltung von ausgewählten Altbuchenbeständen in besonnter Lage
- Förderung einer nachhaltigen Buchenverjüngung
- Sicherstellung einer nachhaltigen Ausstattung mit liegendem und stehendem Buchen-Totholz
- Erhöhung des Anteils alter Buchen: Buchen durch langfristige Produktionszeiträume verstärkt in Altersphasen überführen unter Anwendung geeigneter Verjüngungsverfahren (Zieldurchmesserernte)
- Ausgewählte besonnte Buchen absterben lassen
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Art des 111-Arten-Korbs
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | günstig | günstig | günstig |
Gesamtbewertung | günstig |
2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)
Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)