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null Gute Nachrichten für die Umwelt: Baden-Württemberg hielt im Jahr 2025 alle Grenzwerte für die Luftqualität ein

Neue EU-Grenzwerte ab 2030

18.06.2026

Baden-Württemberg/Karlsruhe: Die Auswertungen der Luftqualitätsmessungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) für das Jahr 2025 zeigen: Die geltenden Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden erneut landesweit eingehalten. „Die Luftqualität in Baden-Württemberg verbessert sich seit vielen Jahren kontinuierlich. Die Messungen des Jahres 2025 zeigen, dass die in den vergangenen Jahren umgesetzten Maßnahmen zur Luftreinhaltung wirken. Dazu zählen beispielsweise moderne Filtertechnik in Industrieanlagen, emissionsärmere Fahrzeuge sowie verkehrslenkende Maßnahmen wie Tempolimits“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. „Gleichzeitig machen die ab 2030 geltenden EU-Grenzwerte deutlich, dass weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität erforderlich bleiben.“

Stickstoffdioxid

Der derzeit geltende Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO₂) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³) wurde im Jahr 2025 an keiner Messstation überschritten. Der höchste Jahresmittelwert wurde 2025 mit 37 Mikrogramm pro Kubikmeter an der Messstation Ludwigsburg Schlossstraße gemessen. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 wurde dieser Grenzwert noch in 18 Städten überschritten.

Feinstaub

Die Grenzwerte für Feinstaub wurden im Jahr 2025 an allen Messstationen im Land eingehalten. Die Feinstaubkonzentrationen gehen seit vielen Jahren zurück. Die Belastung schwankt jedoch von Jahr zu Jahr. So lagen die durchschnittlichen Jahresmittelwerte für Feinstaub 2025 um 1 Mikrogramm über denen der beiden Vorjahre, an den verkehrsnahen Messstationen sogar um 2 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Meteorologische Bedingungen beeinflussen die Luftqualität

Die Luftqualität wird von Schadstoffemissionen und Wetterbedingungen beeinflusst. Im ersten Quartal 2025 führten länger anhaltende winterliche Hochdruckwetterlagen zu einem eingeschränkten Luftaustausch in Bodennähe. Dadurch waren die Belastungen durch Feinstaub und teilweise auch Stickstoffdioxid zeitweise erhöht.

Das Frühjahr und der Frühsommer 2025 waren ungewöhnlich warm, sonnig und trocken. Von Februar bis Juni lagen die Monatsniederschläge zwischen 25 und 64 Prozent unter den Werten der Referenzperiode 1961–1990. Insgesamt gehörte das Jahr 2025 in Baden-Württemberg zu den zehn wärmsten und sonnigsten Jahren seit Beginn der jeweiligen Messreihen.

Hitze und Ozon

Diese für die Ozonbildung günstigen Wetterbedingungen im Jahr 2025 trugen dazu bei, dass an einzelnen Messstationen der Informationsschwellenwert für Ozon von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter im Stundenmittel bereits im Juni überschritten wurde.

Die Ozonkonzentrationen lagen 2025 dennoch deutlich unter den Werten der 1990er- und frühen 2000er-Jahre. Dazu beigetragen haben insbesondere die deutlich gesunkenen Emissionen von Stickoxiden und anderen Ozonvorläufersubstanzen. „Trotz zunehmend heißer Sommer wird der Informationsschwellenwert für Ozon heute deutlich seltener überschritten als noch vor einigen Jahrzehnten“, so Maurer.

Neue EU-Luftqualitätsrichtlinie verschärft Grenzwerte ab 2030

Mit der im Jahr 2024 verabschiedeten neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie gelten ab dem Jahr 2030 strengere Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe.

Der künftig geltende Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wäre 2025 an 90 Prozent der verkehrsnahen Messstationen im Land überschritten, das entspricht 16 von 18 verkehrsnahen Messstationen. Neu ist zudem ein Tagesmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid. 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft dürfen nicht mehr als 18-mal im Jahr überschritten werden. Für die Standorte „Ludwigsburg Schlossstraße“ und „Stuttgart Am Neckartor“ könnte dieser künftige Grenzwert mit jeweils 38 und 27 Überschreitungstagen im Jahr 2025 nicht eingehalten werden.

Beim Feinstaub PM10 lag dagegen lediglich die Messstation „Stuttgart Am Neckartor“ mit einem Jahresmittelwert von 21 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft über dem ab 2030 geltenden Grenzwert von 20 Mikrogramm. Die Zahl der zulässigen Überschreitungstage halbiert sich von 35 auf 18 pro Jahr. Im Jahr 2025 wurde dieser künftig geltende Tagesgrenzwert an keiner Messstation überschritten.

Neu ist zudem ab 2030 ein Tagesgrenzwert für Feinstaub PM2,5. Ab 2030 darf ein Tagesmittelwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter an höchstens 18 Tagen pro Jahr überschritten werden. Im Jahr 2025 wäre dieser Wert landesweit knapp eingehalten.

Für Ozon gilt weiterhin ein Zielwert von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter als maximaler täglicher 8-Stunden-Mittelwert. Die zulässige Zahl der Überschreitungstage wird jedoch von 25 auf 18 Tage pro Jahr reduziert (gemittelt über drei Jahre). Die Informations- und Alarmschwellen für Ozon bleiben unverändert bei 180 beziehungsweise 240 Mikrogramm pro Kubikmeter als Stundenmittelwert.

„Vor dem Hintergrund des Klimawandels und zunehmender sommerlicher Hitzeperioden wird die Entwicklung der Ozonbelastung weiterhin aufmerksam beobachtet“, betont Maurer. „Die Ergebnisse des Jahres 2025 sind insgesamt erfreulich. Die neuen EU-Grenzwerte zeigen zugleich, dass weitere Anstrengungen zur Verringerung der Luftschadstoffbelastung erforderlich bleiben.“

Die Auswertungen der Luftqualitätsmessungen 2025 sind auf der LUBW-Webseite Luftqualität 2025 verfügbar:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/luftqualitaet-2025

 

Entwicklung der Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (NO2)


 

Grafik zeigt: Entwicklung der Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (NO>₂) an ausgewählten verkehrsnahen Messstationen in Baden-Württemberg. Zum Vergleich sind die Spannweiten aller verkehrsnahen Messstationen und der Messstationen im städtischen Hintergrund sowie die Werte der ländlichen Hintergrundstationen „Schwarzwald-Süd“ und „Schwäbische Alb“ dargestellt. Eingezeichnet sind außerdem der aktuelle sowie der ab 2030 geltende EU-Grenzwert. Quelle: LUBW

Die Grafik kann im Zusammenhang mit Veröffentlichungen zur Pressemitteilung kostenfrei verwendet werden. Die Quelle ist zu nennen.

Rückfragen

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