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null In Baden-Württemberg keine unzulässige Strahlenbelastung durch kerntechnische Anlagen

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg legt den Jahresbericht 2006 zur Überwachung der Radioaktivität in der Umgebung kerntechnischer Anlagen vor

20.08.2007
In Baden-Württemberg ist es im Jahr 2006 zu keiner unzulässigen Strahlenbelastung der Bevölkerung durch den Betrieb kerntechnischer Anlagen gekommen. Diese Jahresbilanz geht aus der jüngsten Veröffentlichung der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg hervor, in der die Ergebnisse aller im vergangenen Jahr durchgeführten Einzelmessungen dokumentiert sind. Neben etwa 200 Ortsdosismessungen nimmt die LUBW jährlich in der Umgebung von kerntechnischen Anlagen über 900 Proben, an denen etwa 1200 unterschiedliche Radioaktivitätsbestimmungen vorgenommen werden. Untersucht werden Wasser-, Luft- und Bodenproben sowie pflanzliche und tierische Nahrungsmittel auf ihren Radioaktivitätsgehalt. Überwacht werden die Gebiete bei den baden-württembergischen Kernkraftwerken Obrigheim, Neckarwestheim und Philippsburg, bei den Forschungseinrichtungen Karlsruhe und Heidelberg sowie auf der deutschen Seite der grenznahen ausländischen Anlagen des Elsass und der nördlichen Schweiz. Die Überwachungsprogramme richten sich nach bundeseinheitlichen Vorschriften und erstrecken sich im Normalbetrieb und beim Rückbau im Umkreis von etwa 10 km um die kerntechnische Anlage. 

In einigen Fällen konnten mit den hochempfindlichen Messverfahren künstlich erzeugte Radionuklide nachgewiesen werden, diese Spuren stammen allerdings noch aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl sowie von früheren oberirdischen Kernwaffenversuchen. Die festgestellten Befunde künstlicher Radioaktivitätskonzentrationen in den Umweltproben belegen nach Angaben der LUBW, dass es bei den überwachten kerntechnischen Anlagen keine Ableitungen in ungenehmigter Höhe gegeben hat. Eine unzulässige Strahlenbelastung der Bevölkerung in Baden-Württemberg durch den Betrieb der überwachten Anlagen kann daher mit Sicherheit ausgeschlossen werden. 
 
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