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null In Baden-Württemberg keine unzulässige Strahlenexposition durch kerntechnische Anlagen

LUBW veröffentlicht Jahresbericht 2011

20.06.2012
Für die Bevölkerung in Baden-Württemberg hat es im Jahr 2011 keine unzulässige Strahlenexposition durch den Betrieb kerntechnischer Anlagen gegeben. Dies geht aus dem heute von der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg veröffentlichten Jahresbericht zur Überwachung der Radioaktivität in der Umgebung kerntechnischer Anlagen hervor. Die LUBW hat im vergangenen Jahr mehr als 1.000 Proben auf Radioaktivität untersucht. In der näheren Umgebung der kerntechnischen Anlagen werden Radioaktivitätsbestimmungen in Luft, Niederschlag, Boden, Trinkwasser, pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln sowie Futtermitteln, Wasser, Fischen und Sedimenten durchgeführt. 

In Baden-Württemberg befinden sich die Kernkraftwerke Neckarwestheim und Philippsburg, das im Rückbau befindliche Kernkraftwerk Obrigheim und das Karlsruher Institut für Technologie - Campus Nord. Auf der deutschen Seite werden außerdem die grenznahen ausländischen Anlagen Fessenheim (Frankreich) und Leibstadt (Schweiz) überwacht. Die Überwachungsprogramme richten sich nach bundeseinheitlichen Vorschriften und erstrecken sich auf den Umkreis von etwa 10 km um die kerntechnischen Anlagen. Die festgestellten niedrigen Befunde in den Umweltproben belegen nach Angaben der LUBW, dass es bei den überwachten kerntechnischen Anlagen keine Ableitungen in ungenehmigter Höhe gegeben hat. 

Die Reaktorkatastrophe in Fukushima/Japan im Frühjahr 2011 führte zu einer massiven Freisetzung von radioaktiven Stoffen, die mit der Luft transportiert wurden. Auf dem Weg nach Deutschland fand eine sehr starke Verdünnung statt. Mit hochempfindlichen Messsystemen hat auch die LUBW in Baden-Württemberg in der Luft, im Niederschlag und auf Bewuchs Spuren von Radionukliden festgestellt. Deren Aktivität war so gering, dass keine Erhöhung der Strahlenexposition zu verzeichnen war. Darüber hinaus waren in einigen Proben geringe Aktivitäten künstlicher Radionuklide vorhanden, die von dem Reaktorunfall in Tschernobyl sowie von früheren, oberirdischen Kernwaffenversuchen stammen. In Einzelfällen konnten in Wasser- und Sedimentproben künstliche Radionuklide aus dem Betrieb der kerntechnischen Anlagen nachgewiesen werden, die im Rahmen der genehmigten Ableitungen zulässig sind. Eine unzulässige Strahlenexposition der Bevölkerung in Baden-Württemberg durch den Betrieb der überwachten Anlagen kann daher ausgeschlossen werden.

Der Jahresbericht enthält Messprogramme, Karten der Überwachungsbereiche und zahlreiche Ergebnisse mit Bewertung. Er steht auf den Internetseiten der LUBW zum Download zur Verfügung.
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