Pressemitteilungen

null Inversionswetterlage

Hohe Belastung der Luft mit Feinstaub am Neujahrstag

02.01.2020

Das neue Jahr beginnt in weiten Teilen von Baden-Württemberg mit erhöhten Feinstaubwerten. Der Rauch von verbrannten Feuerwerkskörpern besteht zu großen Teilen aus Feinstaub (Partikel PM10). „Die ausgeprägte Inversionswetterlage führte zu einer stabilen Luftschichtung, die den Luftaustausch hemmte. Entsprechend hat sich die Feinstaubbelastung am Neujahrstag in der Luft gehalten, so dass es an zahlreichen städtischen Messstellen zu deutlichen Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gekommen ist,“ so Tatjana Erkert, Pressesprecherin der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.

Besonders im Großraum Stuttgart und in der Rheinebene konnten sich die hohen Feinstaubwerte den ganzen Tag über halten. Im Großraum Stuttgart und in Reutlingen lagen die gemessenen Werte deutlich um das Doppelte über dem Grenzwert. Welchen Einfluss das Silvesterfeuerwerk auf die Luftqualität hat, zeigen die stark ansteigenden Stundenmittelwerte, die überwiegend kurz nach Mitternacht gemessen wurden.

Folgende vorläufigen Tagesmittelwerte wurden mithilfe der kontinuierlichen Messgeräte der LUBW für den 1. Januar an den Luftmessstationen ermittelt: 

Name der Luftmessstation

Partikel PM10-Tagesmittelwert am 01.01.2020

Partikel PM10-
Maximaler 1-Stundenmittelwert am 01.01.2020

 

Uhrzeit max. Maximaler 1-Stundenmittelwert am 01.01.2020

     

 

 

 

Stuttgart Bad Cannstatt

141

406

 

 

03:00

 

Stuttgart Am Neckartor

126

368

 

 

02:00

 

Ludwigsburg

124

657

 

 

01:00

 

Stuttgart Arnulf-Klett-Platz

123

453

 

 

02:00

 

Reutlingen Lederstraße-Ost

114

542

 

 

01:00

 

Bernhausen

105

420

 

 

01:00

 

Kehl

95

318

 

 

01:00

 

Freiburg

94

346

 

 

03:00

 

Reutlingen

88

345

 

 

01:00

 

Mannheim Friedrichsring

85

402

 

 

01:00

 

Pforzheim

82

494

 

 

01:00

 

Biberach

78

225

 

 

02:00

 

Freiburg Schwarzwaldstraße

78

320

 

 

01:00

 

Heidelberg

75

183

 

 

04:00

 

Ulm

71

245

 

 

02:00

 

Villingen-Schwenningen

71

253

 

 

02:00

 

Karlsruhe-Nordwest

68

269

 

 

01:00

 

Tübingen

67

143

 

 

01:00

 

Mannheim-Nord

63

107

 

 

11:00

 

Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße

61

96

 

 

02:00

 

Gärtringen

55

291

 

 

01:00

 

Eggenstein

51

74

 

 

03:00

 

Heilbronn

49

148

 

 

04:00

 

Aalen

46

214

 

 

01:00

 

Baden-Baden

46

164

 

 

01:00

 

Neuenburg

42

150

 

 

01:00

 

Friedrichshafen

39

114

 

 

01:00

 

Wiesloch

35

69

 

 

02:00

 

Tauberbischofsheim

29

37

 

 

03:00

 

Weil am Rhein

29

57

 

 

01:00

 

Schwäbische Alb

19

37

 

 

21:00

 

Schwarzwald-Süd

4

7

 

 

18:00

 

 

Hintergrundinformation

Feinstaubmesswerte der LUBW
Bei den in der Pressemitteilung angegebenen Feinstaubwerten (Partikel PM10) handelt es sich um vorläufige Messwerte. Diese werden mithilfe einer automatischen Streulichtmessung direkt in der Luftmessstation gemessen und an die Messnetzzentrale der LUBW übertragen. Nicht an allen Messstellen, an denen PM10 in Baden-Württemberg ermittelt wird, stehen kontinuierliche Messgeräte zur Verfügung.

Beim kontinuierlichen Verfahren wird, vereinfacht gesagt, mithilfe von Streulicht die Anzahl der Partikel gezählt und auf dieser Basis der Feinstaubgehalt berechnet. Das Verfahren wird für eine zeitnahe Beobachtung der Feinstaubwerte genutzt.

Exakter ist das gravimetrische Verfahren. Die gravimetrische Messung ist das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Ermittlung des Feinstaubgehalts in der Luft und zur Feststellung von Überschreitungen der Grenzwerte.

Hier wird der Feinstaub über die Dauer von 24 Stunden auf einem Filter abgeschieden. Die Filter werden alle 24 Stunden automatisiert gewechselt und alle 2 Wochen in ihren Kartuschen in das Feinstaublabor der LUBW gebracht. Hier werden sie bei einer konstanten Luftfeuchtigkeit von 47,5 Prozent und einer Raumtemperatur von 20 Grad ausgewogen. Aus diesem Grund liegen die gravimetrischen Messergebnisse in der Regel erst nach einigen Wochen vor. Diese Ergebnisse sind genauer und können von den vorläufig ermittelten Werten abweichen.

Aktuelle Messdaten für Baden-Württemberg können über folgende Webseite der LUBW abgerufen werden: http://mnz.lubw.baden-wuerttemberg.de/messwerte/aktuell/.

Aktuelle Luftdaten für ganz Deutschland stehen beim Umweltbundesamt unter dieser Webadresse zur Verfügung: http://www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/aktuelle-luftdaten.


Immissionsgrenzwerte
Gemäß der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) betragen die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub-Partikel (PM10) beim Jahresmittelwert 40 und beim Tagesmittelwert 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Insgesamt sind 35 Überschreitungen beim Tagesmittelwert im Kalenderjahr zulässig.

Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de