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null Keine unzulässige Strahlenbelastung in Baden-Württemberg durch kerntechnische Anlagen im Jahr 2008

LUBW legt Jahresbericht 2008 zur Überwachung der Radioaktivität in der Umgebung kerntechnischer Anlagen vor

30.09.2009
Durch neue Funksonden soll die Überwachung weiter verbessert werden 

In Baden-Württemberg ist es im Jahr 2008 zu keiner unzulässigen Strahlenbelastung der Bevölkerung durch den Betrieb kerntechnischer Anlagen gekommen. Dies geht aus dem heute von der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg in Karlsruhe vorgestellten "Jahresbericht 2008 zur Überwachung der Radioaktivität in der Umgebung kerntechnischer Anlagen" hervor. In dem Bericht sind die Ergebnisse aller im vergangenen Jahr durchgeführten Einzelmessungen dokumentiert. Neben etwa 200 Ortsdosismessungen nimmt die LUBW jährlich in der Umgebung von kerntechnischen Anlagen über 1.000 Proben, an denen etwa 1.300 unterschiedliche Radioaktivitätsbestimmungen vorgenommen werden. Untersucht werden Wasser-, Luft- und Bodenproben sowie pflanzliche und tierische Nahrungsmittel auf ihre Radioaktivitätsgehalte. 

Im Umfeld der Kernkraftwerke kommen außerdem über 100 energieautarke Strahlenpegel-Messgeräte zum Einsatz, die ihre Daten in kurzen Zeitabständen per Funk an LUBW-Empfangsstationen auf dem Königstuhl bei Heidelberg und auf dem Feldberg senden. Seit dem Sommer erprobt die LUBW bereits die nächste Generation solcher Funksonden, die zusätzlich mit GPS-Technik ausgestattet sind und deshalb variabler eingesetzt werden können. 

Die überwachten Gebiete liegen bei den baden-württembergischen Kernkraftwerken Obrigheim, Neckarwestheim, Philippsburg und der kerntechnischen Forschungseinrichtung Karlsruhe sowie auf der deutschen Seite der grenznahen ausländischen Anlagen des Elsass und der nördlichen Schweiz. Erstmals enthält der Bericht auch Ergebnisse der Überwachung der rheinland-pfälzischen Umgebung des Kernkraftwerks Philippsburg, die bisher nur von den dortigen Behörden veröffentlicht wurden. Die Überwachungsprogramme richten sich nach bundeseinheitlichen Vorschriften und erstrecken sich im Normalbetrieb und beim Rückbau im Umkreis von etwa 10 km um die kerntechnischen Anlagen. 

Die festgestellten, niedrigen Befunde in den Umweltproben belegen nach Angaben der LUBW, dass es bei den überwachten kerntechnischen Anlagen keine Ableitungen in ungenehmigter Höhe gegeben hat. Die in einigen Fällen mit den hochempfindlichen Messverfahren nachgewiesenen, künstlich erzeugten Radionuklide stammen aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl und von früheren oberirdischen Kernwaffenversuchen. Eine unzulässige Strahlenbelastung der Bevölkerung in Baden-Württemberg durch den Betrieb der überwachten Anlagen kann daher mit Sicherheit ausgeschlossen werden. 

Der Jahresbericht enthält Messprogramme, zahlreiche Ergebnisse mit Bewertung sowie einen Kartenteil. Er ist im Internet der LUBW zu finden unter „Radioaktivität“, „Radioaktivitätsüberwachung“ „Umgebungsüberwachung kerntechnischer Anlagen“ oder unter Service - Publikationen als pdf-Dokument zum Download.
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