Pressemitteilungen

null LUBW legt Behördenleitfaden für den Umgang mit großflächig erhöhten Schadstoffgehalten im Boden vor

LUBW legt Behördenleitfaden für den Umgang mit großflächig erhöhten Schadstoffgehalten im Boden vor

12.09.2011
In Baden-Württemberg stellt die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen bei großflächigen Bodenbelastungen eine besondere Herausforderung für die Behörden dar. Insbesondere in Gebieten mit historischem Erzbergbau im mittleren und südlichen Schwarzwald findet man heute oft höhere Gehalte an Schwermetallen im Boden als in den landläufig entwickelten Böden. Nicht nur der Bergbau und die Verarbeitung der Erze, die teilweise bis in die Römerzeit zurückreichen, sondern auch die Verwitterung der Rückstände und des natürlichen, Erz führenden Gesteins haben dazu beigetragen. 

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg hat deswegen zusammen mit dem Regierungspräsidium Freiburg, den Landratsämtern Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen sowie der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl einen Leitfaden zum Umgang mit großflächig erhöhten Schadstoffgehalten im Boden erstellt. Betroffene Flächen werden heute für den Anbau von Nahrungspflanzen oder Tierfutter, als Weideflächen oder als Gartenland genutzt. Die Behörden müssen unterschiedliche Bereiche des jeweiligen Fachrechts beachten wie Verbraucherschutz- und Lebensmittelrecht, Futtermittel-, Bodenschutz-, Bauplanungs- und Abfallrecht. Die rechtlichen Vorgaben greifen direkt ineinander, die zuständigen Behörden müssen daher eng zusammenarbeiten. 

Zwar ist bei grundstücksübergreifenden Bodenbelastungen das aus der Altlastenbearbeitung bekannte Instrumentarium grundsätzlich umfassend anwendbar. Allerdings gibt es auch Besonderheiten, so zum Beispiel, dass ein einzelner Verursacher oder dessen Gesamtrechtsnachfolger in der Regel nicht herangezogen werden kann. Außerdem sind viele Grundstückseigentümer betroffen, die jedoch keinen persönlichen oder materiellen Vorteil von dem durch die damaligen Grundherren angeordneten und betriebenen Bergbau haben und hatten. Zudem ist meist kein ausgeprägter Schadensherd oder -schwerpunkt vorhanden. 

Der Leitfaden wendet sich vor allem an die Behörden, die mit der Bearbeitung von großflächig erhöhten Schadstoffgehalten im Boden befasst sind. Er gibt einen Überblick über mögliche Fallkonstellationen und beleuchtet anhand von Praxisbeispielen praktikable Maßnahmen und Wege zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen. 

Bezugsquelle im LUBW Internet-Bestellshop unter https://pd.lubw.de/20142
Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de