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null LUBW veröffentlicht gravimetrische Feinstaubwerte für die Zeit des Feinstaub-Alarms in Stuttgart im Januar 2016

Zusätzlich zur Inversionswetterlage erhöhte Streusalz die Feinstaubbelastung

10.02.2016

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg veröffentlichte heute die gravimetrischen Daten der Feinstaubbelastung an der Messstelle "Stuttgart Am Neckartor" für die Zeit des Feinstaub-Alarms im Januar diesen Jahres. Diese liegen 10 bis 30 Prozent unter den vorläufig ermittelten Werten, die während des Feinstaub-Alarms für eine erste schnelle Information der Bevölkerung zur Verfügung standen. 
"Die Analyse bestätigt unsere bisherige Erfahrung mit den kontinuierlichen Messgeräten", erläutert die Präsidentin der LUBW, Margareta Barth. "Bei niedrigen Konzentrationen unterschätzt die Streulichtmessung die Feinstaubbelastung, bei hohen Konzentrationen wird diese überschätzt. Deshalb sprechen wir auch immer von vorläufigen orientierenden Werten. Bei den sehr hohen Feinstaubkonzentrationen während der mehrtägigen Inversionswetterlage kam es zu Überschätzungen von bis zu 30 Prozent."

 

Hauptursache für die hohen Feinstaubkonzentrationen am Neckartor war die ausgeprägte Inversionswetterlage, weshalb die Landeshauptstadt Stuttgart auch vorausschauend den Feinstaubalarm ausgelöst hatte. "Der Luftaustausch ist bei Inversionswetterlagen eingeschränkt, sodass Luftschadstoffe nicht mehr ausreichend abtransportiert werden und sich in der bodennahen Luftschicht anreichern",erläutert die Präsidentin. 
Aufgrund der winterlichen Straßenverhältnisse wurde von der Landeshauptstadt Stuttgart an den Tagen vor dem Feinstaub-Alarm Streusalz ausgebracht, das auch zu den erhöhten Feinstaubwerten beitrug. Emissionsbeiträge durch Streusalz können gemäß EU-Recht* unberücksichtigt bleiben. "Unsere nun durchgeführten Analysen der Feinstaubfilter zeigen, dass die erste Überschreitung am Montag, den 18. Januar 2016 durch die hohe Streusalzkonzentration mit verursacht wurde. Nach Abzug des Streusalzanteils liegt der Tagesmittelwert bei 41 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und unterschreitet somit den Grenzwert von 50 Mikrogramm. Die Überschreitungen der darauffolgenden vier Tage bleiben trotz eines Abzuges für den Streusalzanteil bestehen",so Barth.

 

* Artikel 20 und 21 der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa sowie
§ 25 der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmessungen – 39. BImSchV) vom 2. August 2010. 


Hintergrundinformation 

Gravimetrische und kontinuierliche Messung von Feinstaub PM10 

Die "vorläufigen Werte" für Feinstaub PM10 werden mit einem kontinuierlichen Messverfahren erhoben und dienen zur zeitnahen orientierenden Information der Öffentlichkeit. Entscheidend für die Beurteilung der Luftqualität in Baden-Württemberg sind die Ergebnisse, die auf dem gravimetrischen Referenzverfahren beruhen. Hierbei wird der Feinstaub über die Dauer von 24 Stunden auf einem Filter abgeschieden. Die Filter werden alle 24 Stunden automatisiert gewechselt und dann alle 2 – 3 Wochen in ihren Kartuschen in das Feinstaublabor der LUBW gebracht. Hier werden Sie bei einer konstanten Luftfeuchtigkeit von 47,5 Prozent und einer Raumtemperatur von 20 Grad ausgewogen. Aus diesem Grund liegen die gravimetrischen Messergebnisse in der Regel erst nach einigen Wochen vor. 

Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de