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null Sauerstoffgehalt sinkt an einzelnen Flussabschnitten des Neckars auf kritische Werte - Belüftungsmaßnahmen verbessern die Situation der Fische und Wassertiere

Sauerstoffgehalt sinkt an einzelnen Flussabschnitten des Neckars auf kritische Werte - Belüftungsmaßnahmen verbessern die Situation der Fische und Wassertiere

13.07.2011
In der Nacht vom 12.07.2011 auf den 13.07.2011 sank die Sauerstoffkonzentration des Neckarwassers an der LUBW Messstelle Aldingen unter den Alarmwert von 3,5 Milligramm Sauerstoff pro Liter (mg/l) Neckarwasser. „Für Fische und andere Wassertiere kann ein Sauerstoffgehalt unter 4 mg/l kritisch werden“ erklärte Margareta Barth, Präsidentin der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Ursache für das Absinken des Sauerstoffgehalts waren die nächtlichen Starkniederschläge. Der Rückgang des Sauerstoffgehalts in Gewässern wird nicht nur durch ansteigende Temperaturen verursacht, sondern auch durch den Eintrag sauerstoffzehrender Stoffe wie bei Starkniederschlägen üblich. 

Als Maßnahme zur Verbesserung des Sauerstoffgehalts wurde am Flusskraftwerk Aldingen das Wehr abgesenkt. Dadurch strömt mehr Wasser über das Wehr, Luftsauerstoff kann vermehrt in das Wasser eingetragen werden, so dass der Sauerstoffgehalt im Neckarwasser wieder ansteigt. Die Belüftungsmaßnahmen werden solange beibehalten, bis der Sauerstoffgehalt im Gewässer über dem Warnwert von 4,5 mg/l liegt. 

Auch an der Messstation Pleidelsheim (km 150) sank am 12.07.2011 der Sauerstoffgehalt unter den Warnwert von 4,5 mg/l ab. Hier wurden am späten Nachmittag ebenfalls Belüftungsmaßnahmen am Flußkraftwerk Hessigheim eingeleitet. 

Die Situation ist aufgrund der vorherrschenden Wetterlage auch weiterhin kritisch. Die Entwicklung des Sauerstoffgehalts wird durch die LUBW weiter beobachtet, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Stützung des Sauerstoffgehalts zu veranlassen. 



Hintergrund: 
Das außergewöhnliche Frühjahr mit lang anhaltender Schönwetterperiode hat im Neckar zu vergleichsweise niedrigen Abflüssen und für die Jahreszeit hohen Wassertemperaturen geführt. Diese boten den Planktonalgen (im Wasser frei schwebenden Algen) optimale Wachstumsbedingungen. Durch starke Gewitterregen wurden verstärkt sauerstoffzehrende Substanzen und Trübstoffe in das Gewässer eingeschwemmt. Durch Trübstoffe und Bewölkung wird durch den entstehenden Lichtmangel das Algenwachstum deutlich verlangsamt, viele Algen sterben ab, die Sauerstoffproduktion der Algen wird eingestellt und das Algensterben verursacht einen weiteren Sauerstoffrückgang. 

Bei einem Absinken des Sauerstoffgehalts auf unter 4 mg/l kann eine für Fische und andere Wassertiere kritische Situation eintreten. Ab dem so genannten Warnwert von unter 4,5 mg/l wird deshalb vorsorglich über die Situation informiert. Die Betreiber von Schleusen, Wehren und Wasserkraftwerken treffen in Abstimmung mit der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg die notwendigen Vorbereitungen, um bei einer weiteren Zuspitzung der Lage über Belüftungsmaßnahmen zusätzlich Luft in den Fluss einzumischen. 

Das Land Baden-Württemberg hat zum Sauerstoffreglement Neckar mit den Betreibern der Kraftwerke am Neckar und der Stadt Stuttgart als Betreibern der Kläranlage aus dem Jahr 2003 eine Vereinbarung getroffen. 

Im Sauerstoffreglement ist ein fünfstufiges Vorgehen festgelegt: 
Stufe I: Messungen und Beobachtungen von Sauerstoffgehalt und Temperatur durch die LUBW und die Wasserschutzpolizei. 
Stufe II: Warnung bei Unterschreiten des Warnwerts von 4,5 mg/l. Die Warnung erfolgt gemäß einem festgelegten Schema. 
Stufe III: Vorbeugende Stützmaßnahmen, um ein weiteres Absinken der Sauerstoffkonzentrationen unter 4 mg/l zu verhindern, durch Turbinenbelüftung, Wehrüberfall bzw. durch die Abwasserbelüftung des Kläranlagenabflusses Stuttgart-Mühlhausen. Die Stützmaßnahmen werden durch die LUBW vorgeschlagen und durch die jeweiligen Betreiber veranlasst. 
Stufe IV: Alarmierung und Durchführung von Belüftungsmaßnahmen bei Unterschreitung des Auslösewertes von 3,5 mg/l. Die Belüftung erfolgt durch Wehrüberfall und/oder Turbinenbelüftung sowie bei Bedarf durch Inbetriebnahme der Kühltürme der Wärmekraftwerke. Die Maßnahmen werden durch die LUBW gesteuert. 
Stufe V: Lokale Notbelüftung z. B. durch Einsatz der Feuerwehr um Notatmung oder Fischsterben zu verhindern. 
Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de