null Schwarzfleckiger Ameisen-Bläuling - Maculinea arion Linnaeus, 1758
Der Schwarzfleckige Ameisen-Bläuling, auch Quendel-Ameisen-Bläuling genannt, gehört zu den größeren Bläulings-Arten und zeichnet sich durch große, längliche, schwarze Flecken auf der Oberseite der Vorderflügel aus. Die Grundfarbe der Oberseiten von Vorder- und Hinterflügel ist blau, die Flügelränder sind dunkel gesäumt. Die Art ist als Larve zunächst an bestimmte Futterpflanzen und dann an eine bestimmte Wirtsameisenart gebunden. Als Futterpflanze wird neben Dost auch Thymian genutzt, der manchmal auch als Quendel bezeichnet wird.
Entwicklungsdauer: 1 Jahr
Flugzeit: Ende Juni bis Anfang August
Gesamtverbreitung:
Das Verbreitungsgebiet des Schwarzfleckigen Ameisen-Bläulings erstreckt sich vom westlichen Europa entlang der gemäßigten Breiten bis nach Ostasien. In Europa erreicht die Art im Norden Südskandinavien und Südfinnland. Im Süden werden Korsika sowie Teile Spaniens, Italiens und der Balkanhalbinsel besiedelt. In England war die Art ausgestorben, wurde aber in den 1980er Jahren wieder angesiedelt. Den Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland bildet eine große Arealinsel, die den äußersten Süden Niedersachsens, den östlichen Rand Hessens, die Westhälfte Thüringens sowieTeile Nordbayerns südlich bis hin zur Donau umfasst. Daneben gibt es kleinere Teilareale, z. B. in der Eifel, im Saarland, im Schwarzwald und im bayerischen Alpenvorland.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg gibt es Vorkommen der Art vor allem im Südschwarzwald, auf der Schwäbischen Alb und im Kaiserstuhl. Daneben gibt es noch weitere, weit verstreute Vorkommen im Raum Stuttgart und im nördlichen Schwarzwald nahe Offenburg.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Der Schwarzfleckigen Ameisen-Bläuling hat in den letzten Jahren auffallende Bestandseinbußen erlitten. Häufig ist eine zu extensive Beweidung der Hauptgrund für eine Verschlechterung der Habitate.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
2 stark gefährdet | 3 gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | - | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Nutzungsaufgabe oder -extensivierung was zur Vergrasung und Verbuschung führt und für die Wirtsameisenart nicht verträglich ist
- Aufforstung von Trockenhängen
Schutzmaßnahmen
- an die Wirtsameisenart und die Futterpflanzen angepasste Beweidung
- Eindämmung von Gehölzsukzession
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Art des 111-Arten-Korbs
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Für den Schwarzfleckigen Ameisen-Bläuling, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend |
Gesamtbewertung | ungünstig-unzureichend |
2013
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)