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null Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“: Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid überschritten

Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“: Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid überschritten

15.09.2016

Die Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ misst deutschlandweit die höchsten Konzentrationen für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxide (NO2) und Feinstaub (Partikel PM10). Nun wurde an der Messstelle der Grenzwert für die Spitzenkonzentration von NO2 für das Jahr 2016 überschritten. Generell ist in der Langzeitbeobachtung der Luftschadstoff NO2 seit rund 10 Jahren rückläufig. 

Indikator für Spitzenkonzentrationen von NO2: 1-Stundenmittelwert 

Der Immissionsgrenzwert für den 1-Stundenmittelwert für Stickstoffdioxid liegt bei 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³). Nur 18 Überschreitungen sind im Kalenderjahr für diesen Grenzwert zulässig. Am Donnerstag, den 8. September 2016, wurde der Grenzwert an der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ für Stickstoffdioxid um 15 Uhr mit 219 µg/m³ nun zum 19. Mal in diesem Jahr überschritten. 

Auch im Jahr 2015 wurde der 1-Stundenmittelwert an der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ nicht eingehalten. Insgesamt registrierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg dort 61 Überschreitungen. 

Deutliche Abnahme der Stickstoffdioxid-Spitzenkonzentrationen in den letzten zehn Jahren 

Generell sinken die Spitzenkonzentrationen für Stickstoffdioxid seit mehr als zehn Jahren an allen verkehrsnahen Messstationen in Baden-Württemberg. In den Jahren 2012 und 2013 wurde der Immissionsgrenzwert von 200 µg/m³ lediglich an den beiden Stuttgarter Spotmessstellen „Stuttgart am Neckartor“ und „Stuttgart Hohenheimer Straße“ überschritten. Seit dem Jahr 2014 wird dieser Immissionsgrenzwert nur noch an der Messstation „Stuttgart am Neckartor“ nicht eingehalten (siehe Grafik). 

Hintergrund für die Abnahme der NO2-Spitzenkonzentrationen ist die stufenweise Verschärfung der Abgasgrenzwerte für Stickoxide (NOx) mithilfe der Euro 1 bis Euro 6-Normen seit Anfang der 90er Jahren. 

Der deutlich erkennbare Rückgang in der Hohenheimer Straße im Jahr 2013 basiert auf den Maßnahmen zur Verkehrsverstetigung, die im Jahr 2012 auf diesem Straßenabschnitt mit Steigung eingeführt wurden. Das Parkverbot wurde von 19 auf 21 Uhr verlängert und die Koordinierung von Lichtsignalanlagen in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 40 eingeführt. Die Maßnahmen verstetigten den Verkehr auf diesem Streckenabschnitt der B 27 und führten entsprechend zu einer erheblichen Reduzierung der NO2-Spitzenkonzentrationen. Im Jahr 2012 wurde der Stundenmittelwert noch 196-mal überschritten, in den Jahren 2013 und 2014 sank die Anzahl der Überschreitungen auf 21 bzw. 16. Im vergangenen Jahr traten nur noch 15 Überschreitungen auf und der Grenzwert war damit eingehalten. 

Der Immissionsgrenzwert von 40 µg/m³ für das Kalenderjahr wird allerdings nach wie vor deutschlandweit an mehreren verkehrsnahen Messstellen nicht eingehalten, Spitzenreiter ist auch hier die Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ (siehe Grafik). 

 

Grafik: Bundesvergleich der NO2-Jahresmittel- und Stundenwerte für das Jahr 2015 


Hintergrundinformation 

Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ 

Die Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ befindet sich im sogenannten Stuttgarter Kessel an der viel befahrenen Bundesstraße 14. Sie ist eine der beiden wichtigsten Verkehrsverbindungen nach und durch Stuttgart. Zurzeit fahren hier durchschnittlich rund 70.000 Fahrzeuge (DTV - durchschnittlich täglicher Verkehr). Die aktuellen Immissionsdaten stellt die LUBW auf der Webseite „Spotmessungen in Baden-Württemberg“ zur Verfügung. 

Die Spotmessstelle „Stuttgart Hohenheimer Straße“ 

Die Spotmessstelle „Stuttgart Hohenheimer Straße“ steht an der viel befahrenen Bundes-straße 27. Der Streckenabschnitt befindet sich an einer Hanglage und ist eine der beiden wichtigsten Verkehrsverbindungen nach und durch Stuttgart. Zurzeit fahren hier durchschnittlich rund 30.000 Fahrzeuge. Die aktuellen Immissionsdaten stellt die LUBW auf der Webseite „Spotmessungen in Baden-Württemberg“ zur Verfügung. 

Grenzwerte für Stickstoffdioxid 

Die Immissionsgrenzwerte für NO2 sind in § 3 der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen festgelegt. 

Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de