Pressemitteilungen
null Tempolimits von 30 oder 40 km/h verbessern nicht zwangsläufig die Luftqualität
LUBW stellt Untersuchungsergebnisse vor
09.10.2012
„Tempo 30 oder 40 auf Hauptverkehrsstraßen führt nicht zwangsläufig zu einer Verminderung der Fahrzeugemissionen und damit zu einer Verbesserung der Luftqualität. Dies ist das Ergebnis von zwei Untersuchungen, die die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg in Auftrag gegeben hat“, so Präsidentin Margareta Barth.
Ob ein Tempolimit von 30 oder 40 km/h auf Hauptverkehrsstraßen im Vergleich zu Tempo 50 zu einer Verringerung der Luftschadstoffbelastung führt, hängt von verschiedenen Randbedingungen ab. Eine Verstetigung des Verkehrsflusses führt in der Regel zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen. Bei den Stickstoffoxid-Emissionen führt gleichmäßige Geschwindigkeit zu niedrigeren Emissionswerten, während ein unruhiger Geschwindigkeitsverlauf (Wechsel zwischen Beschleunigung und Abbremsen, Stop-and-Go) höhere Emissionen zur Folge hat. Auf weitgehend ebener Strecke und bisher schon gutem Verkehrsfluss (hoher Konstantfahrtanteil) bewirkt ein Tempolimit tendenziell höhere Stickstoffoxid-Emissionen im Vergleich zu Tempo 50. So führten Testfahrten mit Tempo 30 und 40 unter realen Verkehrsbedingungen auf ebenen Hauptverkehrsstraßen in Stuttgart nicht zu einer Minderung der motorbedingten Emissionen im Vergleich zu Tempo 50. Andererseits kann Tempo 30 oder Tempo 40 insbesondere an Steigungen, aber auch auf ebenen Strecken bei bisher gestörtem Verkehrsfluss (niedriger Konstantfahrtanteil) zu einem gleichmäßigeren Geschwindigkeitsverlauf und damit zu geringeren Stickstoffoxid-Emissionen im Vergleich zu Tempo 50 führen.
Die motorbedingten Emissionen von Feinstaub PM10 nehmen bei Tempo 30 fast an allen untersuchten Streckenabschnitten zu. Allerdings kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung – trotz Zunahme der motorbedingten Emissionen – die Emissionen durch Aufwirbelung von Straßenstaub sowie von Reifen-, Bremsen- und Straßenabrieb vermindern und damit insgesamt die Belastung der Luft mit Feinstaub PM10 verringern.
Die Abschlussberichte der beiden Untersuchungen stehen im Publikationsdienst der LUBW zum Download zur Verfügung:
• Vermessung des Abgasemissionsverhaltens von zwei Pkw und einem Fahrzeug der Transporterklasse im realen Straßenbetrieb in Stuttgart mittels PEMS-Technologie.
• Ersteinschätzung der Wirkung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen auf die NOx- und PM10-Emissionen.
Ergänzende Informationen:
Maßnahmen zur Senkung der Luftschadstoffbelastung an verkehrsreichen Straßen wie etwa die Einführung von Umweltzonen oder Lkw-Durchfahrtsverbote reichen nicht immer aus, um die Einhaltung geltender Grenzwerte für die Immissionsbelastung von Stickstoffdioxid und Feinstaub PM10 zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird vermehrt eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf Hauptverkehrsstraßen als weitere Maßnahme diskutiert. Während sich Tempo 30 auf Nebenstraßen als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung und zur Lärmminderung bewährt hat, ist bislang unklar, inwieweit durch Tempo 30 oder Tempo 40 auf Hauptverkehrsstraßen eine Reduzierung der Luftschadstoffemissionen im Vergleich zu Tempo 50 erreicht werden kann.
Die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg hat zu dieser Thematik zwei Untersuchungen in Auftrag gegeben:
• Vom TÜV Nord wurde das Emissionsverhalten von drei Fahrzeugen unter realen Verkehrsbedingungen auf unterschiedlichen Strecken in Stuttgart mit mobiler Analytik gemessen und zusätzlich mit einem Modell berechnet. Es wurden Fahrten mit 30, 40 oder 50 km/h Höchstgeschwindigkeit durchgeführt.
• Von der AVISO GmbH wurden in einer zusammenfassenden Auswertung die Ergebnisse eigener Tempo 50/Tempo 30-Messfahrten in insgesamt elf Städten in Baden-Württemberg sowie die Ergebnisse aus dem TÜV Nord-Projekt daraufhin analysiert, inwieweit sich allgemein gültige Aussagen zur Wirkung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ableiten lassen.
Ob ein Tempolimit von 30 oder 40 km/h auf Hauptverkehrsstraßen im Vergleich zu Tempo 50 zu einer Verringerung der Luftschadstoffbelastung führt, hängt von verschiedenen Randbedingungen ab. Eine Verstetigung des Verkehrsflusses führt in der Regel zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen. Bei den Stickstoffoxid-Emissionen führt gleichmäßige Geschwindigkeit zu niedrigeren Emissionswerten, während ein unruhiger Geschwindigkeitsverlauf (Wechsel zwischen Beschleunigung und Abbremsen, Stop-and-Go) höhere Emissionen zur Folge hat. Auf weitgehend ebener Strecke und bisher schon gutem Verkehrsfluss (hoher Konstantfahrtanteil) bewirkt ein Tempolimit tendenziell höhere Stickstoffoxid-Emissionen im Vergleich zu Tempo 50. So führten Testfahrten mit Tempo 30 und 40 unter realen Verkehrsbedingungen auf ebenen Hauptverkehrsstraßen in Stuttgart nicht zu einer Minderung der motorbedingten Emissionen im Vergleich zu Tempo 50. Andererseits kann Tempo 30 oder Tempo 40 insbesondere an Steigungen, aber auch auf ebenen Strecken bei bisher gestörtem Verkehrsfluss (niedriger Konstantfahrtanteil) zu einem gleichmäßigeren Geschwindigkeitsverlauf und damit zu geringeren Stickstoffoxid-Emissionen im Vergleich zu Tempo 50 führen.
Die motorbedingten Emissionen von Feinstaub PM10 nehmen bei Tempo 30 fast an allen untersuchten Streckenabschnitten zu. Allerdings kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung – trotz Zunahme der motorbedingten Emissionen – die Emissionen durch Aufwirbelung von Straßenstaub sowie von Reifen-, Bremsen- und Straßenabrieb vermindern und damit insgesamt die Belastung der Luft mit Feinstaub PM10 verringern.
Die Abschlussberichte der beiden Untersuchungen stehen im Publikationsdienst der LUBW zum Download zur Verfügung:
• Vermessung des Abgasemissionsverhaltens von zwei Pkw und einem Fahrzeug der Transporterklasse im realen Straßenbetrieb in Stuttgart mittels PEMS-Technologie.
• Ersteinschätzung der Wirkung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen auf die NOx- und PM10-Emissionen.
Ergänzende Informationen:
Maßnahmen zur Senkung der Luftschadstoffbelastung an verkehrsreichen Straßen wie etwa die Einführung von Umweltzonen oder Lkw-Durchfahrtsverbote reichen nicht immer aus, um die Einhaltung geltender Grenzwerte für die Immissionsbelastung von Stickstoffdioxid und Feinstaub PM10 zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird vermehrt eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf Hauptverkehrsstraßen als weitere Maßnahme diskutiert. Während sich Tempo 30 auf Nebenstraßen als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung und zur Lärmminderung bewährt hat, ist bislang unklar, inwieweit durch Tempo 30 oder Tempo 40 auf Hauptverkehrsstraßen eine Reduzierung der Luftschadstoffemissionen im Vergleich zu Tempo 50 erreicht werden kann.
Die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg hat zu dieser Thematik zwei Untersuchungen in Auftrag gegeben:
• Vom TÜV Nord wurde das Emissionsverhalten von drei Fahrzeugen unter realen Verkehrsbedingungen auf unterschiedlichen Strecken in Stuttgart mit mobiler Analytik gemessen und zusätzlich mit einem Modell berechnet. Es wurden Fahrten mit 30, 40 oder 50 km/h Höchstgeschwindigkeit durchgeführt.
• Von der AVISO GmbH wurden in einer zusammenfassenden Auswertung die Ergebnisse eigener Tempo 50/Tempo 30-Messfahrten in insgesamt elf Städten in Baden-Württemberg sowie die Ergebnisse aus dem TÜV Nord-Projekt daraufhin analysiert, inwieweit sich allgemein gültige Aussagen zur Wirkung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ableiten lassen.
Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Bildnachweis: