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null Trockenübung für den Hochwasserfall: Historische „Flut“ am Rhein sicher beherrscht

Gemeinsame Pressemitteilung der LUBW und des Regierungspräsidiums Freiburg

01.12.2017

Gemeinsam mit Frankreich und dem Bundesland Rheinland-Pfalz haben die für den Hochwasserschutz am Oberrhein zuständigen Dienststellen Baden-Württembergs gestern eine Hochwasserschutzübung durchgeführt. Organisiert wurde die „Internationale Reglementübung“ durch die LUBW Landesanstalt für Umwelt; beteiligt waren in Baden-Württemberg das Umweltministerium, die LUBW mit ihrer Hochwasservorhersagezentrale und ihrem Hochwasserlagezentrum in Karlsruhe sowie die Regierungspräsidien Freiburg und Karlsruhe. Teilnehmer in Frankreich waren die französische Umwelt- und Planungsbehörde DREAL, die französische Schifffahrtsverwaltung VNF sowie der Betreiber der französischen Wasserkraftwerke EDF.

Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Freiburg machten wie in einem Hochwasser-Ernstfall Dienst vor Ort in den Steuerständen der Kulturwehre Breisach und Kehl/Straßburg. Solche „Trockenübungen“ für den Hochwasserfall werden regelmäßig durchgeführt.

Szenario war in diesem Jahr das historische Hochwasser von 1919, das von der Hochwasservorhersagezentrale auf ein Katastrophenhochwasser hochgerechnet wurde. Im Stundentakt liefen bei den Dienststellen neue „Hochwasservorhersagen“ ein, die die Zentrale realitätsnah einspielte. Nach Analyse gegenwärtiger bzw. prognostizierter Pegelstände und Abstimmung zwischen den Beteiligten wurden alle erforderlichen Hochwasserrückhaltemaßnahmen fiktiv eingesetzt. So wurde die Absenkung des Kulturwehrs Breisach veranlasst und die derzeit existierenden Hochwasserrückhalteräume fiktiv eingesetzt. Dies sind in Baden-Württemberg die Polder Altenheim, Söllingen-Greffern und Rheinschanzinsel sowie das Kulturwehr Kehl/Straßburg. Auch in Frankreich und Rheinland-Pfalz wurden die dort vorhandenen Rückhaltemaßnahmen fiktiv eingesetzt.

Bestandteil der Übung war auch, die im Ernstfall notwendigen Informationen zu veranlassen. Detailgenau wurde daher Buch geführt, zu welchem Zeitpunkt die jeweiligen Hochwasserschutzmaßnahmen hätten in Betrieb genommen werden müssen und dass die vorgesehenen Informationswege eingehalten wurden.

Das Hochwasserlagezentrum der LUBW koordinierte die Übungen und berechnete die hochwassermindernde Wirkung der eingesetzten Retentionsmaßnahmen.

Nach der fiktiven Inbetriebnahme der Hochwasserrückhaltemaßnahmen kam am späten Nachmittag die Nachricht aus Karlsruhe, dass das angenommene Hochwasser sicher beherrscht wurde und die Anlagen wieder in den Normalbetrieb übergehen können.

 

Hochwassermeldungen und -informationen in Baden-Württemberg

Ziel der Umweltpolitik des Landes ist es, gemeinsam mit den Kommunen örtliche und überörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen zu realisieren. Einen vollkommenen Hochwasserschutz wird es aber niemals geben können. Deshalb müssen alle verfügbaren Möglichkeiten der Hochwasserwarnung genutzt werden. Die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen über Hochwasserentwicklungen ist daher ein wesentlicher Teil der Hochwasserschutzstrategie in Baden-Württemberg. Hierzu werden Daten über aktuelle Wasserstände, Abflüsse und Hochwasservorhersagen benötigt. Diese liefert die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) der Landesanstalt für Umweltschutz in Karlsruhe. Auf der Homepage der Hochwasservorhersagezentrale http://www.hvz.lubw.baden-wuerttemberg.de/ können neben einer Beschreibung der Aufgaben der HVZ alle relevanten Lageberichte und Warnungen sowie Pegelstände, Niederschlagswerte sowie allgemeine Wetterdaten abgerufen werden. Außerdem sind nach der Hochwassermeldeordnung des Landes für 57 Wasserstandspegel so genannte Meldewerte festgelegt, ab deren Erreichung bzw. Überschreitung die zuständigen Dienststellen alarmiert werden müssen. Mit der kostenlosen Smartphone-App „Meine Pegel“ informieren Sie sich über den aktuellen Wasserstand an Ihrem Pegel und lassen sich über Push-Mitteilung bei Über-/ oder Unterschreitung von individuell konfigurierbaren Grenzwerten benachrichtigen.

Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de