Pressemitteilungen

null Verkehrsnahe Messstellen in Baden-Württemberg:

TÜV bestätigt Einhaltung der Standortkriterien

Spotmessstelle
Spotmessstelle "Stuttgart am Neckartor". Quelle: LUBW
10.07.2019

23 von 24 überprüften verkehrsbezogenen Messstellen zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg erfüllen die rechtlichen Vorgaben an die Standortkriterien in vollem Umfang. Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachten der TÜV Rheinland Energy GmbH.                                                                                                                        

„Das Gutachten bestätigt, dass die von der LUBW betriebenen verkehrsbezogenen Messstellen die Standortkriterien der 39. BImSchV erfüllen. Dies gilt insbesondere für die stark diskutierten Messstellen in Stuttgart und in Reutlingen“, so Eva Bell, Präsidentin der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.

Lediglich in Pleidelsheim in der Beihinger Straße wurde von der TÜV Rheinland Energy GmbH festgestellt, dass der Abstand der Messstelle mit 10 Metern zur nächstgelegenen verkehrsreichen Kreuzung vom geforderten Mindestabstand von 25 Meter abweicht. Hier hatte die LUBW bereits in der Vergangenheit mit ergänzenden Messungen nachgewiesen, dass die Messstelle repräsentative Messwerte für einen längeren Straßenabschnitt liefert und sich die Messwerte durch die nahegelegene Kreuzung nicht erhöhen. Der TÜV betrachtet deshalb auch diesen Messstandort im Sinne der 39. BImSchV als insgesamt geeignet.         

Der Standort musste Anfang der 2000er Jahre so gewählt werden, da nur an dieser Stelle ein Messcontainer aufgestellt werden konnte. Dieser wurde in den Jahren 2004 bis 2014 betrieben. Danach wurde mit Passivsammlern weitergemessen.

In Pleidelsheim wurde der Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahr 2018 mit 39 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft eingehalten. Im Jahr 2017 war er mit 44 Mikrogramm noch überschritten.

Hintergrundinformation

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat die TÜV Rheinland Energy GmbH beauftragt, eine deutschlandweite Überprüfung auf Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei den von den Bundesländern betriebenen verkehrsbezogener Messstellen durchzuführen. Insbesondere sollten die kleinräumigen Ortsbestimmungen aller verkehrsbezogenen Stickstoffdioxid-Messstellen, die in den Jahren 2017 oder 2018 eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes von Stickstoffdioxid aufwiesen, überprüft werden.

Die rechtlichen Vorgaben sind in der Anlage 3 der 39. BImSchV festgelegt. Insbesondere wurde von der TÜV Rheinland Energy GmbH die kleinräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen (Abschnitt C der Anlage 3) und die Dokumentation und Überprüfung der Ortswahl (Abschnitt D der Anlage 3) untersucht.

Die Überprüfung der verkehrsbezogenen Messstellen erfolgte in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Für die restlichen Bundesländer wurde auf eine Prüfung verzichtet, da dort keine Grenzwertüberschreitungen im Jahr 2017 verzeichnet wurden. Für Nordrhein-Westfalen hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW bereits eine Prüfung durch den TÜV Rheinland im Jahr 2018 durchführen lassen. Insgesamt wurden somit bundesweit 70 verkehrsbezogene Messstellen überprüft, davon 24 in Baden-Württemberg.

 

Weiterführende Links:

Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de