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null Veröffentlichung der aktualisierten LUBW-Erfassungshinweise Vögel für Windenergieplanungen

LUBW legt überarbeitete Planungshilfe für die Erfassung von Vogelarten bei Windenergieplanungen vor

16.03.2020

Für das Gelingen der Energiewende ist ein naturverträglicher Ausbau der Windenergie ein entscheidender Erfolgsfaktor. Die LUBW unterstützt diesen Prozess aktiv durch die Veröffentlichung von Hinweisen und Planungshilfen. Damit können naturschutzfachliche Belange beim Ausbau der Windkraftnutzung sachgerecht berücksichtigt werden und mögliche Konflikte mit dem Artenschutz im Planungsprozess vermieden werden.

 

Die Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen (kurz LUBW-Erfassungshinweise Vögel) stehen nun in einer überarbeiteten Version für die Kartiersaison 2020 zur Verfügung. Gegenüber der bisherigen Fassung ergeben sich wesentliche Änderungen im Hinblick auf den Rotmilan. So wurden die Empfehlungen für die Erfassung der Fortpflanzungsstätten des Rotmilans überarbeitet und der Schwellenwert für das Vorliegen eines Dichtezentrums an die aktuellen Erkenntnisse angepasst. Bestandserhebungen aus dem Jahr 2019 bildeten die Grundlage, bei der ein Gesamtbestand von bis zu 4.500 Brutpaaren im Land ermittelt wurde. Die Anforderungen an die Erfassung von regelmäßig frequentierten Nahrungshabitaten und Flugkorridoren wurde ebenfalls konkretisiert.

 

Die überarbeiteten Erfassungshinweise gelten ab sofort und haben nur für das Jahr 2020 Gültigkeit. Es ist vorgesehen, die Erfassungshinweise und Bewertungshinweise Vögel im Laufe des Jahres 2020 insgesamt zu aktualisieren und zusammenzuführen.

 

Die Hinweise und Planungshilfen der LUBW zum Themenfeld Windkraft und Naturschutz sind unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/artenschutz-und-windkraft abrufbar.

 

Hintergrundinformationen:

Die LUBW hat im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg im Jahr 2019 die Rotmilanbrutvorkommen des Landes in einer, etwa ein Viertel des Landes abdeckenden, repräsentativen Stichprobe auf 240 Quadranten der Topografischen Karte 1:25.000 erfassen lassen. Dabei wurde ein Gesamtbestand von 4.100-4.500 Revierpaaren (RP) ermittelt. Der aktuelle Bestand liegt deutlich über dem in den Jahren 2011 bis 2014 ermittelten Bestand von 2.600-3.300 RP. Neben regionalen Bestandszunahmen des Rotmilans sind ein besserer Kenntnisstand sowie ein erhöhter Erfassungsaufwand für die höheren Bestandsschätzungen verantwortlich. Der günstige Erhaltungszustand des Rotmilans in Baden-Württemberg und der stabile Bestandstrend ermöglicht eine Anhebung des Schwellenwerts zur Feststellung eines Rotmilandichtezentrums von >= 4 Revierpaaren (RP) auf >= 7 RP im 3,3 km-Radius um eine geplante Windenergieanlage.

Dichtezentren sind Gebiete mit hoher Siedlungsdichte zum Schutz der Quellpopulationen des Rotmilans im Land Baden-Württemberg, also Bereiche, in denen vergleichsweise viele Rotmilane vorkommen. Dichtezentren sind nicht generell für den Windenergieausbau ausgeschlossen, es gelten jedoch erhöhte Anforderungen für die Zulassung von Windenergieanlagen.

 

Die LUBW wurde vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft beauftragt, für die Kartiersaison 2020 eine an den angehobenen Schwellenwert angepasste Version der LUBW-Erfassungshinweise Vögel unter Einbeziehung der LUBW-Facharbeitsgruppe „Windkraft und Artenschutz“ zu erarbeiten. In dieser Arbeitsgruppe sind neben ausgewählten Art-Expertinnen und Art-Experten ebenfalls Vertretungen von Naturschutzverbänden, des Bundesverbands der Windenergie (BWE) bzw. vom BWE ausgewählte Projektierer und Gutachterbüros, vogel- und fledermauskundliche Fachverbände, beteiligte Ministerien, Regierungspräsidien, Landratsämter, Regionalverbände sowie die Vogelwarten Radolfzell und Sempach vertreten.

 

Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de