Pressemitteilungen

null Vitale Gewässer und guter Hochwasserschutz – geht das?

Experten diskutieren in Pforzheim

18.10.2017

Seit dem Jahr 2000 wird von der EU in der Wasserrahmenrichtlinie für alle Oberflächengewässer der gute ökologische Zustand gefordert. Dieser soll in allen Mitgliedsländern bis spätestens 2027 erreicht sein. Damit ist der Gesetzgeber über den Anspruch der reinen Schadstofffreiheit deutlich hinausgegangen. „Denn auch sauberes Wasser, das durch eine lebensfeindliche Betonschale fließt, hilft Fauna und Flora nicht weiter“, so Eva Bell, die neue Präsidentin der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.

Wie viele solcher Maßnahmen benötigt werden, wie diese aussehen können und wie sie auch mit dem Hochwasserschutz in Einklang gebracht werden können, darüber diskutieren seit dem heutigen Mittwoch, den 18.10.2017, rund 250 Fachkräfte aus der Landesverwaltung mit Vertretern aus Universitäten sowie Kommunen aus Deutschland und der Schweiz. Die Fachtagung „Vitale Gewässer in Baden-Württemberg“ im Kongresszentrum Pforzheim ist entsprechend dem großen Themenspektrum auf zwei Tage angesetzt. Die umfangreiche Tagung wird von der LUBW und dem baden-württembergischen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH veranstaltet.

„Dieser Austausch ist wichtig. Um einen guten ökologischen Zustand der Gewässer in Baden-Württemberg zu erreichen, helfen Standardmaßnahmen nach dem Gießkannenprinzip nicht weiter“, so Bell. „Ein Bach oder ein kleiner Fluss im Schwarzwald benötigt andere Maßnahmen als der Rhein oder der Neckar. Diese müssen genau angepasst werden, an die Fische, Kleinlebewesen und Pflanzen, die dort natürlicherweise vorkommen.“

Umweltstaatssekretär Andre Baumann ergänzt: „Lebendige Gewässer sind etwas Wunderbares für Mensch und Natur und sie werten unsere Heimat auf. Deshalb ist es eine süße, aber nicht minder schwere Pflicht, die Ziele der EU-Wasserrahmen-Richtlinie zu erfüllen. Unsere Bäche und Flüsse in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen, ist eine ausgesprochen komplexe Aufgabe. Eine Gemeinschaftsaufgabe, die wir nur mit politischem Willen, hohem Aufwand und viel Geld lösen können.“

Das Land sei sich dabei seiner Verantwortung bewusst und stelle allein in diesem Jahr für gewässerökologische Maßnahmen erster Ordnung rund 16 Millionen Euro zur Verfügung. Erste Erfolge zeigten, dass dieses Geld gut investiert sei, so Baumann weiter: „Beispielsweise konnten in der Kinzig nach über 60 Jahren erstmals wieder Lachse beim Laichen beobachtet werden.“  Das Land Baden-Württemberg ist dafür verantwortlich, die größeren Flüsse wieder in einen vitalen Zustand zu versetzen. Für die kleineren Flüsse, die sogenannten Gewässer zweiter Ordnung, sind die einzelnen Städte und Gemeinden zuständig. Das Land fördert auch diese kommunalen Revitalisierungsmaßnahmen mit bis zu 80 Prozent über die Förderrichtlinie Wasserwirtschaft.

Die LUBW hat für die Fachtagung eine landesweite Erhebung guter morphologischer Revitalisierungsmaßnahmen an Gewässern durchgeführt. Im Zuge der Fachtagung werden positive Maßnahmen, an Elz, Pfinz, Glatt und Breg sowie am Bodensee vorgestellt und die breitgefächerten Möglichkeiten bei der Revitalisierung aufgezeigt.

 

Hintergrundinformation

An unsere Gewässer werden viele Ansprüche gestellt. Zum einen von seinen Bewohnern, den Fischen, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen. Zum anderen vom Menschen, der den Fluss beispielsweise zur Stromerzeugung nutzt oder sich vor seinen Hochwässern schützt. In der Vergangenheit standen die Ansprüche des Menschen eindeutig im Vordergrund. Deshalb sind viele Flüsse heute naturfern – begradigt, um Flächen für die Landwirtschaft oder Baugebiete zu gewinnen oder aufgestaut, um Mühlen anzutreiben und Strom zu erzeugen. Darunter leidet die Ökologie der Flüsse. Fische finden keine geeigneten Laichplätze oder können diese nicht erreichen, da beispielsweise ein Wehr den Weg versperrt. Auch Kleinlebewesen oder gewässertypische Wasserpflanzen finden nicht die Habitate, die sie brauchen.

 

LUBW: Beobachten – Bewerten – Beraten

Für die Bewertung des ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer sowie des chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers ist in Baden-Württemberg die LUBW zuständig, in ihrer Rolle als gewässerkundlicher Dienst (§ 76 WG). Sie untersucht und bewertet flächendeckend alle Oberflächengewässer chemisch und biologisch. Nur wenige Prozent erreichen bislang den guten ökologischen Zustand.

Um die Entwicklung eines lebensfreundlichen guten ökologischen Zustands beobachten und dokumentieren zu können, führte die LUBW in den Jahren 2010 bis 2014 federführend die Gewässerstrukturkartierung nach dem Feinverfahren BW am WRRL-Gewässerteilnetz mithilfe von Fachbüros durch. Die Kartierung ist nun die fachliche Grundlage für die in den kommenden Jahren durchzuführenden Maßnahmen zur Revitalisierung.

Die LUBW berät die unteren Wasserbehörden im Land bei der fachgerechten Planung und Umsetzung von Maßnahmen. Sie veröffentlicht Arbeitshilfen und Leitfäden für die Kommunen im Land, für die fachliche Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen und die wasserrechtlichen Zulassungsverfahren bei den Wasserbehörden.

 

WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung – 25 Jahre Gewässernachbarschaften in BW

Die WBWF bildet die Träger der Gewässerunterhaltungslast im Themenfeld der gewässerökologisch orientierten und naturschonenden Gewässerunterhaltung aus. Hierzu gibt es in BW in den verschiedenen Regionen Gewässernachbarschaften. Die dort zuständigen Betreuer führen jährlich zu den verschiedenen Gewässerunterhaltungsthemen Fortbildungen durch.

Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de