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Heizen mit Holz – LUBW gibt Tipps

21.11.2018

Holzfeuer schafft eine behagliche Atmosphäre, deshalb werden Kamin- und Einzelöfen immer beliebter. Holz wird auch als Brennstoff für zahlreiche Zentralheizungen in Baden-Württemberg eingesetzt. „Gegenüber den fossilen Brennstoffen Heizöl und Kohle, ist Heizen mit Holz eine klimafreundliche Alternative“, so Dr. Reiner Wirth, Leiter des Referats Luftreinhaltung, Regenerative Energien. „Sobald jedoch die Verbrennungsbedingungen nicht optimal sind, werden vermehrt Feinstaubpartikel, Gerüche und unverbrannte Kohlenwasserstoffe freigesetzt. Diese belasten die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung.“ Deshalb sind beim Neukauf und der Nutzung von Holzöfen ein paar Regeln zu beachtet.

 

Tipps für die Neuanschaffung von Holzöfen

Die LUBW rät, sich vor einer Neuanschaffung im Fachhandel oder vom Schornsteinfeger über die richtige Dimensionierung des Ofens beraten zu lassen. Denn nur bei voller Leistung verfügt der Ofen über ein optimales Ausbrand- und Emissionsverhalten. Er muss so bemessen sein, dass das Zimmer oder die Wohnung nicht überheizt wird.

Ausführliche Hinweise sind in den folgenden LUBW-Broschüren zu finden, die in Kooperation mit dem baden-württembergischen Umweltministerium und dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg entstanden sind. Sie können über die Webseite der LUBW bestellt oder als PDF-Dokument direkt heruntergeladen werden:

Heizen mit Holz: Was Sie beim Kauf und Einsatz von Kamin- und Einzelöfen wissen sollten

Heizen mit Holz: Was Sie beim Kauf und dem Betrieb von Kesselanlagen wissen sollten

 

Tipps für den Alltag

Beim Einsatz von Holzöfen kann auch durch richtiges Verhalten der Ausstoß von Schadstoffen reduziert werden. Die LUBW erinnert an drei wichtige Grundregeln für das „Heizen mit Holz“:

Richtig lagern
Im waldfrischen Zustand trägt auch der hohe Wassergehalt von Holz zu vermehrter Rauchbildung bei. Dies führt zu Geruchsbelästigungen. Deshalb muss Holz zunächst richtig getrocknet und gelagert werden. Die Holzfeuchte darf 25 Prozent nicht überschreiten und die Holzscheite sollten maximal Armstärke haben.

Empfohlene Lagerzeit für frisch geschlagenes Holz:
Fichte, Pappel, Tanne: 1 Jahr
Birke, Erle, Linde: 1,5 Jahre
Buche, Esche, Obstgehölze: 2 Jahre
Eiche: 2,5 Jahre

Richtig anfeuern
Bei allen Kaminöfen ist es grundsätzlich möglich, von oben anzufeuern. Eine entsprechende Anfeuerhilfe wird oben im Holzstapel entzündet, der dann schrittweise von oben nach unten abbrennt – vergleichbar einer Kerze. Die Verbrennung verläuft so über den gesamten Abbrand langsamer und kontrollierter. Es entsteht weniger Rauch. Günstige Verbrennungsbedingungen ergeben sich, wenn der Ofen etwa zu einem Drittel bis zur Hälfte befüllt ist. Wichtig ist beim Nachlegen, nur die vom Hersteller des Ofens angegebene Holzmenge auf die Grundglut zu geben. Zu wenig Sauerstoff kann zur Bildung von giftigem Schwelgas oder Kohlenmonoxid führen. Ein solcher Schwelbrand belastet die Umwelt und ist unwirtschaftlich, da für die gleiche Wärmemenge mehr Holz benötigt wird. Außerdem kann die Feuerungsanlage versotten. Das bedeutet, dass Wasser, Teer und Säuren die Mantelsteine des Kamins bzw. des Ofens durchdringen. Dies ist an braunen Flecken am Kamin und unangenehmen Gerüchen zu erkennen. Die Verbrennung läuft auch nicht optimal ab, wenn sich im Ofen starke Teer- und Rußablagerungen bilden. Der längere Betrieb eines Ofens unter Luftmangel führt zu Rußablagerungen im Kamin, was im schlimmsten Fall einen gefährlichen Kaminbrand auslösen kann. Bei einer optimalen Verbrennung brennt das Holz mit langer, hellgelber Flamme ab, eine feine, weiße Asche entsteht und die Abgasfahne über Ihrem Dach ist nicht oder kaum sichtbar. Kiefernholz sollte nur in geschlossenen Öfen verwendet werden, da sich Funkenflug bildet.

Nicht alles, was brennt, darf in den Ofen
Nicht alles, was brennbar erscheint, darf verheizt werden. Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde, setzt hochgiftige Stoffe wie Schwermetalle, Dioxine und Furane frei. Wird PVC-haltiger Kunststoff verbrannt, entsteht auch Salzsäure, was zur Zerstörung des Ofens führen kann. Deshalb ist es verboten, belastetes Holz zu verbrennen. Der Gesetzgeber hat im Brennstoffkatalog nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen festgelegt, was in einem Ofen verbrannt werden darf. Generell dürfen nur solche Brennstoffe eingesetzt werden, die der Hersteller der Feuerungsanlage in der Bedienungsanleitung als geeignet auflistet.

 

Stuttgart: Verhalten bei Feinstaubalarm

Zu beachten ist, dass Komfort-Kamine bei Feinstaubalarm in Stuttgart nicht betrieben werden dürfen. Bitte informieren Sie sich vor dem Anfeuern tagesaktuell über die entsprechende Internetseite der Stadt Stuttgart. Nähere Informationen hierzu liefern Ihnen die Fragen und Antworten zum Kaminofen-Verbot bei Feinstaubalarm des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.

 

Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de