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null Wenn es im Advent gemütlich wird

Heizen mit Holz: Aber richtig! – Die LUBW gibt Tipps

07.12.2017

Holzfeuer gehört für viele zur Adventsgemütlichkeit. Auch zahlreiche Pelletöfen wärmen viele Gebäude in Baden-Württemberg. Heizen mit Holz hat nach wie vor seinen berechtigten Platz im Energiemix. „Holz ist ein nachwachsender Brennstoff aus der Region und ein klimafreundlicher Ersatz für Heizöl und Kohle. Bei idealen Verbrennungsbedingungen entstehen in Holzfeuerungen nur Kohlendioxid, Asche und Wasserdampf“, so Dr. Reiner Wirth, Leiter des Referats Luftreinhaltung der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Er ergänzt: „Sind die Verbrennungsbedingungen nicht ideal, werden vermehrt Feinstaubpartikel, Gerüche und unverbrannte Kohlenwasserstoffe freigesetzt, die als Emission über den Schornstein in die Luft entweichen. Dies hängt im hohen Maße von der richtigen Sauerstoffzufuhr ab.“ Wer sich nun von der kalten Jahreszeit zur Neuanschaffung eines Holzofens inspirieren lässt, dem rät die LUBW, sich zuvor im Fachhandel oder vom Schornsteinfeger über die richtige Dimensionierung passend zur Raumgröße beraten zu lassen. Denn nur bei voller Leistung verfügt der Ofen über ein optimales Ausbrand- und Emissionsverhalten. Er muss so bemessen sein, dass das Zimmer oder die Wohnung nicht überheizt wird.

Damit der Feuerzauber im heimischen Kamin auch in diesem Winter möglichst schadstoffarm vonstattengeht, erinnert die LUBW an die wichtigsten Grundregeln beim „Heizen mit Holz“:

 

Richtig lagern

Im waldfrischen Zustand trägt auch der hohe Wassergehalt von Holz zu vermehrter Rauchbildung bei, dies führt zu Geruchsbelästigungen. Deshalb muss Holz zunächst richtig getrocknet und gelagert werden. Die Holzfeuchte darf 25 Prozent nicht überschreiten. Die Holzscheite sollten auch maximal so dick wie ein Arm sein. Die zur Trocknung empfohlene Lagerzeit für frisch geschlagenes Holz sind:

Fichte, Pappel, Tanne: 1 Jahr, 

Birke, Erle, Linde: 1,5 Jahre,

Buche, Esche, Obstgehölze: 2 Jahre, 

Eiche: 2,5 Jahre.

 

Richtig anfeuern 
Wichtig ist beim Nachlegen, nur die vom Hersteller des Ofens angegebene Holzmenge auf die Grundglut zu geben. Bei allen Kaminöfen ist es grundsätzlich möglich, von oben anzufeuern. Die Anfeuerhilfe wird oben im Holzstapel entzündet, der dann schrittweise von oben nach unten abbrennt – vergleichbar einer Kerze. Die Verbrennung verläuft so über den gesamten Abbrand langsamer und kontrollierter. Es entsteht weniger Rauch. Günstige Verbrennungsbedingungen ergeben sich, wenn der Ofen etwa zu einem Drittel bis zur Hälfte befüllt ist. Zu wenig Sauerstoff kann zur Bildung von giftigem Schwelgas oder Kohlenmonoxid führen. Ein solcher Schwelbrand belastet die Umwelt und ist unwirtschaftlich, da für die gleiche Wärmemenge mehr Holz benötigt wird. Außerdem kann die Feuerungsanlage versotten. Das bedeutet, dass Wasser, Teer und Säuren die Mantelsteine des Kamins bzw. des Ofens durchdringen. Dies ist an braunen Flecken am Kamin und unangenehmen Gerüchen zu erkennen. Die Verbrennung läuft auch nicht optimal ab, wenn sich im Ofen starke Teer- und Rußablagerungen bilden. Der längere Betrieb eines Ofens unter Luftmangel führt zu Rußablagerungen im Kamin, was im schlimmsten Fall einen gefährlichen Kaminbrand auslösen kann. Eine gute Verbrennung erkennt man daran, dass das Holz mit langer, hellgelber Flamme abbrennt, eine feine, weiße Asche entsteht und die Abgasfahne über Ihrem Dach nicht oder kaum sichtbar ist. Kiefernholz sollte nur in geschlossenen Öfen verwendet werden, da sich Funkenflug bildet.

 

Nicht alles, was brennt, darf in den Ofen 
Nicht alles, was brennbar erscheint, darf verheizt werden. Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde, setzt hochgiftige Stoffe wie Schwermetalle, Dioxine und Furane frei. Wird PVC-haltiger Kunststoff verbrannt, entsteht auch Salzsäure, was zur Zerstörung des Ofens führen kann. Deshalb ist es verboten, belastetes Holz zu verbrennen.  Der Gesetzgeber hat im Brennstoffkatalog nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen festgelegt, was in einem Ofen verbrannt werden darf. Generell dürfen nur solche Brennstoffe eingesetzt werden, die der Hersteller der Feuerungsanlage in der Bedienungsanleitung als geeignet auflistet. 

Ausführliche Tipps sowohl für Kamin- und Einzelöfen also auch für Pelletheizungen im Hinblick auf Kauf und Nutzung sind in den folgenden LUBW-Broschüren zu finden, die in Kooperation mit dem baden-württembergischen Umweltministerium und dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg entstanden sind. Sie können über die Webseite der LUBW bestellt oder als PDF-Dokument direkt heruntergeladen werden:

 

Heizen mit Holz: Was Sie beim Kauf und Einsatz von Kamin- und Einzelöfen wissen sollten

Heizen mit Holz: Was Sie beim Kauf und dem Betrieb von Kesselanlagen wissen sollten

 

 

Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de