Arbeitsschutz


Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, mit denen Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit geschützt werden. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, Arbeitsplätze sicher zu gestalten, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Arbeitsschutz umfasst verschiedene Bereiche, die ineinandergreifen. Dazu gehören der organisatorische, technische, stoffliche und soziale Arbeitsschutz sowie der medizinische Arbeitsschutz.


Bereiche des Arbeitsschutzes

  • Organisatorischer Arbeitsschutz: Hierzu gehören insbesondere die Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb, die Festlegung von Verantwortlichkeiten sowie die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Gefährdungen.
  • Technischer Arbeitsschutz: Der technische Arbeitsschutz befasst sich mit der sicheren Gestaltung und Verwendung von Arbeitsstätten, Arbeitsmitteln und technischen Einrichtungen. Dazu gehören beispielsweise der Schutz vor Gefährdungen durch Maschinen, Lärm und andere physikalische Einwirkungen.
  • Stofflicher Arbeitsschutz: Der stoffliche Arbeitsschutz umfasst den Schutz vor Gefährdungen durch Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe. Im Mittelpunkt stehen die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen sowie geeignete Schutzmaßnahmen, beispielsweise die Einhaltung von Grenzwerten und die Vermeidung oder Substitution gefährlicher Stoffe.
  • Sozialer Arbeitsschutz: Der soziale Arbeitsschutz umfasst insbesondere Regelungen zur Arbeitszeit und zum Schutz bestimmter Personengruppen, beispielsweise Schwangerer und stillender Frauen oder Jugendlicher.
  • Medizinischer Areitsschutz: Der medizinische Arbeitsschutz befasst sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeit. Dazu gehören insbesondere die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen.

Eine wichtige Grundlage des Arbeitsschutzes ist die Einbindung von Sicherheit und Gesundheit in die Organisation und die betrieblichen Abläufe. Dazu gehören klare Verantwortlichkeiten, geeignete Verfahren und die regelmäßige Überprüfung der getroffenen Maßnahmen.


Arbeitsschutzverwaltung in Baden-Württemberg

Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften werden in Baden-Württemberg durch die Gewerbeaufsicht vollzogen. Die zuständigen Stellen bei den 44 Stadt- und Landkreisen sowie den 4 Regierungspräsidien beraten und überwachen Betriebe und Einrichtungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Regierungspräsidien übernehmen darüber hinaus landesweit zentrale Aufgaben, wie beispielsweise in der Marktüberwachung sowie im Strahlenschutz, Mutterschutz und Heimarbeiterschutz.
Die obersten Landesbehörden nehmen die Fachaufsicht über die verschiedenen Bereiche des Arbeitsschutzes wahr. Die Zuständigkeiten liegen beim Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg und beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Der Staatliche Gewerbeärztliche Dienst ist beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt. Er berät die Arbeitsschutzbehörden in Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes und wirkt unter anderem bei der Beurteilung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen und im Berufskrankheitenverfahren mit.


Zusammenarbeit im Arbeitsschutz

Arbeitsschutz ist eine gemeinsame Aufgabe verschiedener Akteure. Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden arbeiten unter anderem mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern zusammen.
Für eine bundesweit möglichst einheitliche Umsetzung des Arbeitsschutzes stimmen sich die Bundesländer im Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) ab. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger arbeiten außerdem im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) zusammen.


Informationen für Betriebe

Unternehmen und Arbeitgeber finden auf den Internetseiten der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg aktuelle Informationen zum Arbeitsschutz, unter anderem Gesetzestexte, Merkblätter, Formulare und Kontaktdaten der zuständigen Behörden.
https://gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de