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Informationsveranstaltung „REACH – alles gut organisiert?“

Der Brexit und die Folgen im Chemikalienrecht für die Akteure in der Lieferkette – das war eines der spannenden Themen mit aktuellem Bezug zur EU-Politik für über 100 Teilnehmende bei der Informationsveranstaltung des Netzwerkes REACH@Baden-Württemberg am 21.11.2109 in Karlsruhe. Ergebnis war dabei unter anderem eine Empfehlung für Firmen mit Geschäftsbeziehungen zum Vereinigten Königreich und Verpflichtungen nach REACH dringend Vorbereitungen auf einen kurzfristigen harten Brexit zu treffen.
Unter dem Titel „REACH – alles gut organisiert?“ stellten Firmenvertreter ihre Konzepte und Vorgehensweisen zur Umsetzung der Forderungen aus der REACH-Verordnung im Sinne eines „best practice“-Austausches vor. Das Umweltministerium informierte über aktuelle Entwicklungen im europäischen Chemikalienrecht. Am Nachmittag stand das Thema „unternehmerische Haftung“ im Mittelpunkt.

Über REACH@Baden-Württemberg:

Das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg wurde 2006 vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, dem Verband der Chemischen Industrie -VCI, dem Landesverband der Industrie - LVI, dem Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag und dem Baden-Württembergischen Handwerkstag gegründet mit dem Ziel, besonders kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung von REACH in der betrieblichen Praxis zu unterstützen – zum einen mit Informationsveranstaltungen und zum anderen mit einem Internetangebot unter www.reach.baden-wuerttemberg.de.

Unsere nächsten Veranstaltungen:

11.02.2020 Grundlagenseminar REACH und CLP, Stuttgart

07.05.2020 Fachveranstaltung: REACH und angrenzende Rechtsgebiete, Karlsruhe – Programm folgt

13.10.2020 Fachveranstaltung: REACH und angrenzende Rechtsgebiete, Karlsruhe – Programm folgt

Hintergrund:
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien): Die europäische Verordnung Nr. (EG) 1907/2006 regelt seit dem 1. Juni 2007 verbindlich für alle Mitgliedsstaaten einen wichtigen Teil des Chemikalienrechts innerhalb der EU. Das oberste Ziel von REACH ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor gefährlichen Chemikalien.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:
www.reach.baden-wuerttemberg.de

Anmeldung zum Newsletter (und der Einladung für unsere Veranstaltungen) unter
https://www.reach.baden-wuerttemberg.de/newsletter

Informationen zu SVHC in Erzeugnissen („besonders besorgniserregenden Stoffen“) finden Sie hier:
https://www.reach.baden-wuerttemberg.de/svhc-in-erzeugnissen

Bild zeigt: Herr Baumann begrüßt die Teilnehmenden der Informationsveranstaltung, Quelle: LUBW

Bildnachweis: TypoArt BS/shutterstock.com