null Europäischer Laubfrosch - Hyla arborea (Linnaeus, 1758)
Der Europäische Laubfrosch ist unser kleinster einheimischer Frosch. Seine Haut ist glatt und glänzend, die Oberseite ist so leuchtend grün gefärbt, dass der Ausdruck „Laubfroschgrün" geprägt wurde. Laubfrösche sind gute Kletterer, die sogar an Glasscheiben haften können, da sie an Finger- und Zehenspitzen kleine, runde Haftballen besitzen. Früher wurde die Art oft in Einweckgläsern mit einer kleinen Leiter gehalten: kletterte der Frosch nach oben, so wurde sonniges Wetter erwartet, blieb er unten, so galt dies als Schlechtwettervorhersage.
Gewicht: ca. 6 g
Gesamtverbreitung
Der Europäische Laubfrosch besiedelt weite Teile Europas und der Türkei. Im Westen reicht das Verbreitungsgebiet bis an die Atlantikküste, im Osten bis weit in die Ukraine und in den Kaukasus. Die nördlichsten Vorkommen finden sich in Dänemark und Südschweden, die südlichsten auf Kreta. Im westlichen Mittelmeerraum wird die Art durch andere, nahe verwandte Arten ersetzt. In Deutschland ist der Europäische Laubfrosch weit verbreitet, größere Verbreitungslücken bestehen jedoch im Nordwesten und Westen des Landes und ein schmaler Streifen in Ost-West Richtung in der Mitte Deutschlands ist kaum vom Laubfrosch besiedelt.
Verbreitung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg liegen die Verbreitungsschwerpunkte der Art am Oberrhein, im südöstlichen Kraichgau und am Neckar mit seinen Nebenflüssen. Der Laubfrosch bevorzugt vor allem die tieferen Lagen, kann aber an geeigneten Standorten bis in Höhen von über 700 m ü. NN vorkommen.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Landesweit sind die Bestände - vor allem am südlichen Oberrhein und in Oberschwaben - seit Jahrzehnten im Rückgang begriffen.
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Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
2 stark gefährdet | 3 gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | - | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Entwässerung von Feuchtgebieten (vor allem Auebereiche, Flachmoore)
- Grundwasserabsenkung und Zerstörung der Dynamik in Flussauen (insbesondere Überschwemmungstümpel)
- Zerschneidung der Lebensräume durch Wege- und Straßenbau
- Tümpelverfüllung
- Biozideinsatz
- Fischbesatz in Laichgewässern
Schutzmaßnahmen
- Förderung der Fließgewässerdynamik zur Schaffung von Primärhabitaten
- Gewährleistung der fortwährenden Neuschaffung von Laichgewässern in Sekundärbiotopen wie Kies- und Tongruben bzw. Erhaltung von Gewässern auch nach Nutzungsaufgabe
- Erhaltung der Landlebensräume (z.B. Nasswiesen, Röhrichte, Hochstauden, Hecken, lichte Auwälder)
- Erhaltung bzw. Schaffung von Trittsteinhabitaten und Wanderkorridoren zur Vernetzung von Populationen
- Entfernen von Besatzfischen aus Laichgewässern
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Art des 111-Arten-Korbs
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
FFH-Gebiete
Für den Laubfrosch, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend |
Gesamtbewertung | ungünstig-unzureichend |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)