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null Naturschutz mit neuen Problemen, neuen Lösungen und neuem Gesetz!

Naturschutz-Info der LUBW bietet Diskussionsstoff über Naturschutzstandards beim Biomasseanbau und informiert über neues Bundesnaturschutzgesetz

04.08.2010
Nachwachsende Rohstoffe und energetische Biomassenutzung sollen zur Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen und somit zur Entschärfung des Klimawandels beitragen. Dies hat einen regelrechten Biomasseboom ausgelöst – nicht ohne Folgen für die Vielfalt von Arten, Biotopen und Landschaften. Unter der Prämisse einer nachhaltigen Nutzung und der Akzeptanz durch die Bevölkerung scheint die Ausbaufähigkeit der Anbauflächen vielerorts erreicht, regional sind wohl auch Grenzen schon überschritten. 

„Die Folgewirkungen des Biomassebooms im landwirtschaftlichen und im ökologischen Zusammenhang werden in verschiedenen Artikeln unseres Naturschutz-Infos thematisiert“, so Margareta Barth, Präsidentin der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. „Ziel muss eine naturverträgliche und nachhaltige Nutzung nachwachsender Rohstoffe sein“. Die notwendige Entwicklung gesellschaftlicher Leitlinien, neue Akzente in der Förderpolitik und eine Weiterentwicklung der Steuerungsinstrumente, beispielsweise durch die Landschaftsplanung, werden in der aktuellen Ausgabe aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet und diskutiert. 

Mit der Reform des Bundesnaturschutzgesetzes existiert erstmalig ein unmittelbar und bundeseinheitlich geltendes Gesetz für den Naturschutz. Ein Hauptziel ist – passend zum Internationalen Jahr der Biodiversität 2010 – die Sicherung der Biologischen Vielfalt. 
Das neue Gesetz setzt in weiten Teilen das Landesrecht außer Kraft und soll so das Naturschutzrecht bundesweit harmonisieren. 

Das aktuelle Naturschutz-Info informiert in einem ausführlichen Beitrag über Änderungen und Auswirkungen auf die Rechtslage in Baden-Württemberg. Beispiele sind Neuerungen bei der Eingriffsregelung und im Artenschutz. 

Das Naturschutz-Info bietet aktuelle Informationen zum Naturschutz in Baden-Württemberg. Es erscheint zweimal jährlich und richtet sich an Fachleute und interessierte Laien. Herausgeber ist die LUBW. Die gedruckte Fassung kann zum Preis von 5,00 € zuzüglich Versandkosten über die Verlagsauslieferung der LUBW bei der JVA Mannheim, Herzogenriedstraße 111, 68169 Mannheim, Fax 0621/398-370 oder im Internet bestellt werden. Im Internet steht sie auch kostenlos als pdf-Dokument bereit. 


Zusatzinformationen: 
Dem aktuellen Naturschutz-Info 1/2010 liegt das Verzeichnis der Behörden für Natur- und Umweltschutz, von Fachstellen und der Beauftragten für Naturschutz Baden-Württemberg bei. Die Broschüre ist Arbeitshilfe für den Naturschutz im Land. Alle Naturschutz relevanten Ansprechpartner mit ihren Kontaktdaten sind in der Publikation aktuell und übersichtlich zusammengestellt. Das Verzeichnis erscheint in gedruckter Form einmal jährlich als Beilage zum Naturschutz-Info.

Als weiteren Beitrag finden Sie das Faltblatt „Bäume und Wälder in unserer Kulturlandschaft – Das Bildarchiv Feucht“ als Ergebnis eines Kooperationsprojekts der LUBW mit dem Landesmedienzentrum Baden-Württemberg. Das Faltblatt steht im Publikationsverzeichnis der LUBW unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de als Download zur Verfügung oder kann hier bestellt werden. 

Ausführliche Informationen zum neuen Bundesnaturschutzgesetz und dessen Auswirkungen auf Baden-Württemberg stellt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg unter http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de zur Verfügung.
Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de