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null Neue Lärmkarten für BW online verfügbar

1,4 Mio. Menschen an den Hauptverkehrsstraßen betroffen

17.10.2023

Baden-Württemberg, Karlsruhe. Ab sofort sind die aktuellen Daten zum Umgebungslärm entlang der Hauptverkehrsstraßen in Baden-Württemberg über die Webseite Lärmkarten der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg online abrufbar. Diese Daten bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung der Kommunen. Die aktuellen Daten zeigen, dass entlang der 5.300 Kilometer kartierten Hauptverkehrsstraßen mehr als 1,4 Millionen Menschen von Straßenlärm betroffen sind.

Gemeinden sind zur Lärmaktionsplanung verpflichtet

Zur Lärmaktionsplanung sind alle Gemeinden verpflichtet, deren Gemeindegebiet von der Lärmkartierung erfasst ist. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Wege aufzuzeigen, wie ein ruhiges und lebenswerteres Wohnumfeld geschaffen, ruhige Gebiete geschützt und entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung initiiert und umgesetzt werden können. An der Lärmaktionsplanung wird auch die Bevölkerung beteiligt.

Aktuelle Berechnung erfolgte auf der Basis von vereinheitlichten EU-Vorschriften

Die Lärmkartierung umfasst sowohl eine flächenhafte Darstellung der Lärmbelastung als auch tabellarische Informationen zur Zahl der lärmbelasteten Bürgerinnen und Bürger. Alle fünf Jahre müssen die Karten und Tabellen aktualisiert werden. Erstmals erfolgten die Berechnungen nach nun europaweit vereinheitlichten Vorschriften, in die umfassendere Eingangsdaten als bisher eingeflossen sind. Die Berechnung der Lärmausbreitung und der Anzahl der durch Lärm belasteten Personen wurde ebenfalls überarbeitet. Zusätzlich wurden aktualisierte Werte für die Berechnung der Lärmemission von Straßenfahrzeugen berücksichtigt. Diese Anpassungen führten zu einer deutlichen Ausweitung der vom Lärm betroffenen Gebiete.

Die neuen Lärmkarten und die Statistiken sind entsprechend nicht mit den bisherigen vergleichbar. Erstmals werden auch gesundheitlichen Folgen des Lärms wie Schlafstörungen oder Herzkrankheiten dargestellt.

Die Lärmkarten und Tabellen sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/laerm-und-erschuetterungen/laermkarten

Hintergrundinformationen

Umsetzung der Lärmkartierung in Baden-Württemberg

Die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm wird gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre durch die LUBW aktualisiert. Dies gilt für Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen, für nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen sowie für Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen. In Baden-Württemberg trifft das nur auf den Flughafen Stuttgart zu. Großstädte, Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern, sind sowohl für die Erstellung der Lärmkarten als auch für die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen selbst zuständig. In Baden-Württemberg sind dies Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Pforzheim und Reutlingen. Sobald die neun Städte ihre Lärmkarten und Belastungsstatistiken vorgelegt haben, werden diese ebenfalls auf der Lärm-Webseite der LUBW abrufbar sein.

Umfangreiche Eingangsdaten für das europaweit harmonisierte Berechnungsverfahren

Dem nun europaweit harmonisierten Berechnungsverfahren liegen für die Schallberechnungen umfangreiche Eingangsdaten zugrunde, wie zum Beispiel Lage und Verkehrsbelastung der Straßen, Lkw-Anteile, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Straßenbelag, Ampeln, Kreisverkehre, Lärmschutzeinrichtungen, Geländemodell, Gebäudemodell und Einwohnerzahlen. Diese Daten wurden in enger Kooperation mit der Straßenbauverwaltung und anderen Akteuren ermittelt. Für die Verkehrsstärken wurden Daten des Jahres 2019 genutzt, da in den folgenden Jahren die Corona-Pandemie die Verkehrszahlen beeinflusst hatte.

In die Datenerhebung und Datenprüfung wurden die Kommunen einbezogen. Zahlreiche Kommunen haben die Möglichkeit genutzt, über eine eigens im Internet eingerichtete interaktive Karte die Daten für ihr Gemeindegebiet zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren oder zu ergänzen.

Zu den Lärmkarten gehört auch eine sogenannte Belastungsstatistik. Diese zeigt bezogen auf die kartierten Strecken, wie viele Menschen in den Gemeinden welchen Lärmpegeln ausgesetzt sind.

Aufgrund der erfolgten Harmonisierung sind die Daten der aktuellen Lärmkartierung nicht direkt vergleichbar mit den Belastungsstatistiken früherer Lärmkartierungen. Die Veränderungen sind ausführlich erläutert in dem PDF-Dokument „Einordnung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2022“.

Rechtliche Grundlagen für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (kurz: EU-Umgebungs­lärm­richt­linie) legt ein europaweit einheitliches Konzept fest, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Die Richtlinie wurde im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt.

Das Ministerium für Verkehr hat auf der Webseite Lärmaktionspläne und ruhige Gebiete umfassende Informationen zur Lärmaktionsplanung zusammengestellt.

 

Rückfragen

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de