Lärmkarten
Zu kartieren sind Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr (8.200 Kfz/Tag), Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr (82 Züge/Tag) sowie Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr. In Baden-Württemberg ist die LUBW für die landesweite Lärmkartierung außerhalb der Ballungsräume zuständig. Sie kartiert Hauptverkehrsstraßen, nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstrecken und den Flughafen Stuttgart als einzigem Großflughafen im Land. Die neun Ballungsräume kartieren ihr Stadtgebiet selbst, die Haupteisenbahnstrecken des Bundes werden vom Eisenbahn-Bundesamt erfasst.
Lärmkarten 2022 der LUBW
Derzeit stehen aktuelle Lärmkarten für die nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken und für den Flughafen Stuttgart zur Verfügung. Die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen liegen noch nicht vor. Mit dem Abschluss der Lärmkartierung ist nicht vor dem 2
Die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 erreichen Sie über folgende Links:
Interaktive Karte: Kartografische Darstellung der Lärmkarten, mit der Möglichkeit, frei gewählte Ausschnitte als PDF-Karte zu drucken.
Belastungsstatistik (xlsx, Excel) mit der Anzahl lärmbelasteter Personen, Schul- und Krankenhausgebäude, Flächen und Wohnungen etc.
Hinweise zur Verwendung der Lärmkarten im Rahmen der Lärmaktionsplanung gibt es auf der Webseite des Verkehrsministeriums.
Lärmkarten 2017 der LUBW
Die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 erreichen Sie über folgende Links:
Interaktive Karte: Kartografische Darstellung der Lärmkarten, mit der Möglichkeit, frei gewählte Ausschnitte als PDF-Karte zu drucken.
Statistische Auswertungen zur Anzahl lärmbelasteter Personen, Schul- und Krankenhausgebäude, Flächen und Wohnungen:
- Als Belastungsstatistik (pdf) im landesweiten Überblick.
- Als Datenblatt für jede kartierte Gemeinde (Auszug aus der Belastungsstatistik).
Hinweise zur Verwendung der Lärmkarten im Rahmen der Lärmaktionsplanung gibt es auf der Webseite des Verkehrsministeriums.
Lärmkarten der Ballungsräume
Die neun Ballungsräume im Land – per Definition alle Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohnern pro km² – sind für die Lärmkartierung in ihrem Stadtgebiet und für die Veröffentlichung der Ergebnisse selbst zuständig. Über die nachfolgend hinterlegten Links können die Lärmkarten für den jeweiligen Ballungsraum abgerufen werden:
Freiburg | Karlsruhe | Reutlingen |
Heidelberg | Mannheim | Stuttgart |
Heilbronn | Pforzheim | Ulm |
Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes
Für die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig. Die Lärmkarten und weitere Informationen zur Lärmkartierung der bundeseigenen Schienenwege finden Sie im Internetangebot des EBA.