Lärmarten und Lärmschutz
Bei der Herkunft von Lärm und beim Lärmschutz wird in der Gesetzgebung nach Verursachern unterschieden, wie Straßen- und Schienenverkehrslärm, Fluglärm, Nachbarschaftslärm, Gewerbelärm, Freizeitlärm oder Lärm am Arbeitsplatz. Hinter jeder dieser Lärmarten steht eine spezifische Gesetzgebung mit speziellen Regelungen und Zuständigkeiten und mit Grenz- und Richtwerten zum Schutz gegen Einwirkungen. Die im Einzelfall z. B. für Betroffene geltenden Regelungen sind darum oftmals schwierig zu identifizieren, insbesondere wenn sie mehreren Lärmarten gleichzeitig ausgesetzt sind.
Der Schutz vor Lärm ist eine staatliche Aufgabe, die bis in die Kommunen hineinreicht. Gleichzeitig kann jeder in Eigenverantwortung durch sein individuelles Verhalten einen Beitrag zur Lärmreduzierung leisten – darin liegen erhebliche Lärmminderungspotenziale. Jeder Lärmbetroffene ist in irgendeiner Form auch Lärmverursacher.
Gegenseitige Rücksichtnahme und ein respektvoller Umgang miteinander sind darum auch bei Lärmproblemen oftmals der Schlüssel zur Problemlösung.
Über das Seitenmenü gelangen Sie zur Darstellung der verschiedenen Lärmarten und der spezifischen Maßnahmen zum Schutz vor Lärm. Hinweise zu Zuständigkeiten und Ansprechpartnern bei Lärmproblemen finden sich auf der Seite Ansprechpartner.