Lärm am Arbeitsplatz
Ob Presslufthammer oder Lärm am laufenden Band – Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Unfallversicherungsträger gehen davon aus, dass in Deutschland zwischen vier und fünf Millionen Beschäftigte gehörgefährdendem Lärm bei der Arbeit ausgesetzt sind. Schwerhörigkeit als Lärmfolge ist die häufigste anerkannte Berufskrankheit. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verzeichnen jährlich mehr als 6 000 neue Krankheitsfälle.
Bereits die Einwirkung einzelner sehr starker Schallimpulse kann zu einem akuten Gehörschaden führen. Auch Symptome wie Hörsturz oder Tinnitus können ausgelöst werden. Wer schlecht hört und den begründeten Verdacht hat, dass diese Beeinträchtigung auf Arbeitslärm zurückzuführen ist, sollte beim zuständigen Unfallversicherungsträger eine Meldung einreichen.
Für weitere Informationen folgen Sie bitte dem Link auf die LUBW-Seiten zum Thema Arbeitsschutz.
Als Erschließungshilfe zu dieser Thematik hat die LUBW ein 12-seitiges Faltblatt erstellt, von dem auch Druckexemplare bestellt werden können:
Faltblatt „Lärm und Vibrationen – Regelungen zum Schutz von Beschäftigten“