Messungen

Im Gegensatz zu anderen Umweltmedien bestehen beim Lärm keine gesetzlichen Verpflichtungen für kontinuierliche Messungen. So erfolgt beispielsweise die Kartierung des Umgebungslärms auf der Grundlage von Berechnungen. An ausgewählten Orten hat das Land Baden-Württemberg dennoch Messstationen eingerichtet, um die Geräuschentwicklung langfristig zu beobachten. Derzeit handelt es sich dabei um zwei Messstationen an stark befahrenen innerörtlichen Straßen in Karlsruhe und Reutlingen sowie eine Messstation an der Rheintalbahn bei Achern. Darüber hinaus erfasst der Landkreis Waldshut in der Gemeinde Hohentengen den Fluglärm durch die An- und Abflüge beim Flufhafen Zürich.

Im Einzelfall kann es im Rahmen der Genehmigung oder Überwachung von Anlagen erforderlich sein, die Einhaltung lärmbezogener Richt- oder Grenzwerte zu überprüfen. Hierzu kann die zuständige Behörde Messungen anordnen. Mit der Durchführung werden in der Regel fachkundige Messinstitute beauftragt, die über eine besondere staatliche Bekanntgabe – auch Notizifierung genannt – verfügen.

Auf diesen Seiten finden Sie nähere Informationen zu diesen Tätigkeitsfeldern.

Verkehrslärm-Dauermessungen

Die LUBW betreibt an ausgewählten Standorten im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg Dauermessstationen, um die aktuelle Situation und die langfristige Entwicklung von Verkehrsgeräuschen an Straßen und Schienenwegen zu dokumentieren.

An den Straßenlärm-Messstationen in Karlsruhe und Reutlingen und der Schienenlärm-Messstation an der Rheintalbahn bei Achern werden kontinuierlich verschiedene Parameter erfasst, etwa die mittlerern und maximalen Schallpegel des Gesamtgeräusches, die frequenzselektiven Geräuschpegel im Bereich 6,3 Hz bis 20 kHz, verschiedene meteorologische Parameter sowie Verkehrsmengen und Fahrgeschwindigkeiten. Über das Seitenmenü gelangen Sie zu Informationen über die einzelnen Messstationen.

Nähere Informationen und Ergebnisse der seit 1980 durchgeführten Fluglärmmessungen in der Region Südbaden können Sie ebenfalls über das Seitenmenü abrufen.

Notifizierte Messstellen

Messungen können behördlich angeordnet werden, wenn überprüft werden soll, ob eine Anlage schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm oder Erschütterungen hervorruft. Grundlage hierfür ist § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Mit Messungen dürfen nur solche Messinstitute beauftragt werden, die nach § 29b BImSchG amtlich bekannt gegeben sind. Die Bekanntgabe wird auch als Notifizierung bezeichnet. Sie ist eine staatliche Anerkennung der Mess- und Bewertungskompetenz des Messinstituts und erfolgt auf Antrag nach erfolgreicher Prüfung der Fachkunde durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Grundlage für die Bekanntgabe ist die Bekanntgabeverordnung (41. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, 41. BImSchV). Dieses Verfahren dient der Qualitätssicherung von Messungen, die aus Gründen des Umweltschutzes erfolgen.

Zuständig für die Bekanntgabe einer Messstelle ist das Bundesland, in der sie ihren Hauptsitz hat. Die Bekanntgabe gilt dann automatisch für das gesamte Bundesgebiet. In Baden-Württemberg müssen die Bedingungen der Allgemeinverfügung des Umweltministeriums zum Bekanntgabeverfahren für Stellen nach § 26 BImSchG, Az. 4-8820.50/293, eingehalten werden (siehe Allgemeinverfügung des Umweltministeriums, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg, GABl. vom 27. August 2008, Nr. 7, S. 316).

Nachfolgend finden Sie Informationen über notifizierte Messstellen für Geräusche und Erschütterungen sowie Hinweise, wie Sie nach solchen Messstellen recherchieren können.

Messstellen bundesweit

Neben den in Baden-Württemberg bekannt gegebenen Messstellen können hierzulande auch Messstellen tätig werden, die ihren Hauptsitz in einem anderen Bundesland haben und dort notifiziert sind. Dazu müssen die Bedingungen der oben genannten Allgemeinverfügung eingehalten sein. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) führt eine Datenbank aller in Deutschland bekannt gegebenen Stellen. Mit dem unten angegebenen Link gelangen Sie auf eine Eingabemaske, mit der Sie bundesweit nach den notifizierten Stellen recherchieren können.

Recherchesystem ReSyMeSa für notifizierte Messstellen (Modul Immissionsschutz)

Hinweise zur Bedienung des Recherchesystems:

  • Unter "Geschäftssitz" ankreuzen: Mindestens ein Bundesland
  • Unter "Bereiche" ankreuzen: "Gruppe V" (Ermittlung von Geräuschen) oder "Gruppe VI" (Ermittlung von Erschütterungen)
  • Abschließend rechts oben oder links unten auf "Suchen" klicken.

Landesmessstelle Geräusche und Erschütterungen

Für die Immissionsschutzbehörden des Landes Baden-Württemberg ist die Landesmessstelle Geräusche und Erschütterungen der LUBW Anlaufstelle zur Beratung und Unterstützung rund um die Themen Lärm und Erschütterungen.

Die Landesmessstelle unterstützt die Immissionsschutzbehörden in Baden-Württemberg im Wesentlichen durch

  • Messung und Bewertung von Lärm- und Erschütterungseinwirkungen,
  • Prüfung von schall- und erschütterungstechnischen Gutachten (Schallimmissionsprognosen und Messberichte),
  • Beratung bei komplexen fachlichen Fragestellungen,
  • Fachspezifische Aus-, Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten der Landesverwaltung im Geschäftsbereich des Umweltministeriums bzw. der Gewerbeaufsicht.

Darüber hinaus erfüllt die Landesmessstelle folgende Aufgaben:

  • Erarbeitung von Berichten, Faltblättern, Broschüren und Fachvorträgen
  • Mitarbeit in DIN-Arbeitsausschüssen sowie in Arbeitskreisen des Bundes und der Länder
  • Fachlicher Austausch mit den Messstellen anderer Bundesländer und des Umweltbundesamtes
  • Beantwortung von Anfragen