Schienenlärm
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 wird für den Schienenpersonenverkehr von 2010 bis zum Jahre 2030 ein Anstieg um rund 19 Prozent, für den Schienengüterverkehr sogar um rund 43 Prozent prognostiziert. Dies wirkt sich auch auf die Lärmemissionen aus. Um Schienenlärm zu vermindern, sind aktive und passive Maßnahmen denkbar. Aktiv nennt man Maßnahmen direkt an der Lärmquelle, zum Beispiel Schallschutzwände und –wälle, das „besonders überwachte Gleis“ (BüG) mit frühzeitigem Schienenschleifen, Maßnahmen zur Lärmminderung an Brückenbauwerken („Entdröhnung“) oder der Einbau von Schienenschmiereinrichtungen in engen Gleisbögen. Passive Maßnahmen sind schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie der Einbau von Schallschutzfenstern und -türen oder die Dämmung von Außenwänden und Dächern. Passive Lärmschutzmaßnahmen haben jedoch den Nachteil, dass es außerhalb von Gebäuden laut bleibt. Deshalb sind aktive Maßnahmen effektiver, auch wenn beispielsweise Lärmschutzwände den Blick auf die Landschaft einschränken.
Das Lärmsanierungsprogramm läuft und läuft
Um die Lärmsanierung an stark befahrenen Schienenstrecken zu intensivieren, hat die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen und ein Lärmsanierungsprogramm sowie unterschiedliche Initiativen ins Leben gerufen:
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes
Initiativen des Bundes zur Lärmreduzierung
Die Grenzwerte für die Lärmsanierung von Schienenstrecken sind auf der Seite Grenz- und Richtwerte aufgelistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie beim Bundesverkehrsministerium: Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen.