Maßnahmen zur Lärmminderung

Die Gemeinden haben nach § 47d BImSchG den gesetzlichen Auftrag, Lärmaktionspläne aufzustellen um damit Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für die in der Lärmkartierung erfassten Straßen zu regeln.

Die folgenden Internetseiten sollen die Kommunen bei dieser Aufgabe unterstützen. Die Inhalte dieser Seiten entstammen einer Arbeitshilfe der LUBW, die die Ergebnisse eines Forschungsvorhabens des Umweltbundesamtes aufgreift. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens wurden die von den Bundesländern an das Umweltbundesamt (UBA) gemeldeten Lärmaktionspläne ausgewertet und Kommunen zu ihren Erfahrungen mit der Lärmaktionsplanung befragt. Die Ergebnisse wurden erstmals in der Lärmbilanz 2010 vom UBA veröffentlicht und mit der Lärmbilanz 2015 und der Lärmbilanz 2020 fortgeschrieben. Die auf den folgenden Internetseiten beschriebenen Maßnahmen haben sich in der Praxis bewährt und können daher nach wie vor als Hilfestellung für eine erfolgreiche Lärmaktionsplanung dienen.

Der Schwerpunkt der vorgestellten Maßnahmen liegt beim Straßenverkehr, da dieser in Baden-Württemberg am meisten zur Lärmbetroffenheit beiträgt. Für jede Maßnahme werden die wesentlichen Rahmenbedingungen, die akustischen und sonstigen Wirkungen dargestellt sowie Beispiele aus der Praxis benannt.

Die hier genannten Maßnahmen und Beispiele sind zusammengefasst auch als Handout (pdf; 3 MB) herunterzuladen.