Bauliche Maßnahmen

Durch bauliche Maßnahmen kann eine Minderung der Lärmimmissionen erreicht werden.

Dies erfolgt durch den Bau von Schallschutzwänden, Schallschutzwällen, Schallschutzfenstern und Entlastungsstraßen sowie durch die Schließung von Baulücken im Rahmen von städtebaulichen Maßnahmen.

Nachfolgend werden diese Maßnahmen näher beschrieben.

Schallschutzwände und -wälle

Mit aktivem Schallschutz werden Maßnahmen bezeichnet, die die Ausbreitung des Schalls durch Wände, Wälle oder Bebauung sowie Geländeprofilierungen verhindern. Schallschutzwände und -wälle werden meist im Außerortsbereich eingesetzt. Innerorts werden sie wegen begrenzter Freiflächen, Zerschneidung von Sichtachsen, Störung des Stadtbildes und Barrierebildung für Fußgänger und Radfahrer nur selten angewendet.

Schallschutzwände können mit anderen Funktionen wie Photovoltaikanlagen, Begrünung oder als Präsentationsflächen für Kunst oder Werbung kombiniert werden.

Schallschutzwände und -wälle können die Lärmbelastungen theoretisch um 10 bis 20 dB senken. Die tatsächliche Wirkung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der Höhe, Länge und Dämmwirkung der Wand, der Höhe des Immissionsortes sowie dem Abstand zwischen Wand und Schallquelle. Damit Wände und Wälle ihre volle Wirkung entfalten, muss der direkte Schallausbreitungsweg zwischen dem Immissionsort (zum Beispiel dem Gebäude) und der Straße deutlich unterbrochen werden.

Es ist zu beachten, dass glatte Oberflächen den Schall reflektieren, was gegebenenfalls zu einer erhöhten Lärmbelastung der Gebäude auf der gegenüber liegenden Straßenseite führen kann. Lärmschutzwände werden daher nach der ZTV-Lsw 06  in vier Absorptionsgruppen eingeteilt. Nicht absorbierende Wände mindern die Reflexion um bis zu 4 dB(A), absorbierende Wände um 4 bis 7 dB(A) und hoch absorbierende Wände um 8 bis 11 beziehungsweise mehr als 11 dB(A).

Schallschutzwand an einer Straße
Schallschutzwand, Lärchenholz mit Lava-Stein-Füllung

Schallschutzfenster

Die Lärmaktionsplanung befasst sich gemäß der Umgebungslärmrichtlinie mit dem Lärm vor der Fassade. Eine Minderung dieses Lärms wird unter anderem durch aktiven Lärmschutz erreicht. Passiver Schallschutz durch Schallschutzfenster, Fassadendämmungen, Balkonverglasungen und Vorhangfassaden schützt nur die Innenräume vor Lärm, gehört also streng genommen nicht zu den Maßnahmen gegen Umgebungslärm. Dennoch werden sie in vielen Lärmaktionsplänen als geeignete Maßnahmen berücksichtigt, zum einen weil sie den aktiven Schallschutz oftmals gut ergänzen, zum anderen weil sie manchmal die einzigmöglichen und gleichzeitig hochwirksamen Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm sind.

Trotz aller Anstrengungen werden in vielen Städten auch nach Umsetzung des Lärmaktionsplans zahlreiche Lärmbrennpunkte verbleiben, an denen vorerst keine Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung oder Verminderung von Lärmbelastungen möglich sind oder die auch nach Umsetzung von Maßnahmen weiterhin hoch belastet sind. Hier können passive Schallschutzmaßnahmen sinnvoll sein. Passive Maßnahmen können bei korrekter baulicher Umsetzung auch den zusätzlichen Effekt haben, dass sie zu einer Verbesserung der Wärmedämmung der Gebäude führen. Umgekehrt können Maßnahmen zur Wärmedämmung an Gebäuden auch zur Lärmminderung im Gebäude beitragen. Somit ergeben sich bei der Schall- und Wärmedämmung Synergieeffekte.

Werden die Lärmsanierungswerte an bestehenden Straßen des Bundes überschritten, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Mittel für Lärmminderungsmaßnahmen, insbesondere für den Einbau von Lärmschutzfenstern, als freiwillige Leistung vom Baulastträger gewährt zu bekommen. Entsprechend der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes liegt der Beurteilungspegel für allgemeine Wohngebiete bei 67 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts.

Darüber hinaus haben einige Kommunen eigene Schallschutzfensterprogramme für besonders lärmbetroffene Straßenabschnitte aufgelegt. Diese Programme erstrecken sich auf Zuschüsse für den Einbau von lärmdämmenden Fenstern, die vorgeschriebene Mindeststandards erfüllen müssen. Nähere Informationen zur finanziellen Förderung privater Schallschutzmaßnahmen finden Sie auf unserer Seite Schallschutz-Förderung.

Städtebauliche Maßnahmen

Durch die Schließung von Lücken zwischen Gebäuden, die rechtwinklig zur Straße angeordnet sind, können sowohl an den dazwischen liegenden Bereichen und Gebäudefassaden, als auch an allen weiteren straßenabgewandten Bereichen die Lärmbelastungen deutlich reduziert werden. Die Maßnahme eignet sich sowohl für Neubauprojekte als auch für den nachträglichen Einbau im Bestand, wie die beiden folgenden Beispiele zeigen.

Beispiel Karlsruhe

Beim Neubauprojekt Sonnengrün an der Herrenalber Straße wurden acht Wohngebäude mit zusammen 78 Wohnungen neu gebaut. Dabei wurden aus Lärmschutzgründen zwischen den Gebäuden bis zu 5,5 m hohe begrünte und teilweise transparente Wände vorgesehen. Dadurch wird eine deutliche Beruhigung der Wohnungen und der dazwischenliegenden Grünflächen erreicht.

Lärmschutzwände zwischen Gebäuden in der Gartenstadt Karlsruhe
Beispiel Lückenschluss durch gestaltete Lärmschutzwände
beim Neubauprojekt Quartier Sonnengrün – Gartenstadt Karlsruhe eG

Beispiel Wien
Das Beispiel des Theodor-Körner-Hofs in Wien zeigt eine gelungene städtebauliche Integration von Schallschutzwänden im Innerortsbereich. Die Schallschutzwände wurden nachträglich in den Gebäudebestand integriert.

Lärmschutzwände zwischen Gebäuden am Theodor-Körner-Hof in Wien
Beispiel Hofschließung durch Lärmschutzwände - Theodor-Körner-Hof in Wien

Entlastungsstraßen

Mit dem Bau von Entlastungsstraßen (wie etwa Ortsumfahrungen) kann KFZ-Verkehr aus lärmsensiblen Bereichen in weniger empfindliche Gebiete verlagert werden.

Aus Sicht der Lärmminderungsplanung sind die Effekte einer solchen Verkehrsverlagerung jedoch immer in ihrer Gesamtbilanz zu betrachten, da den Verkehrsabnahmen auf den zu entlastenden Straßen zwangsläufig Verkehrszunahmen oder sogar Neubelastungen in anderen Bereichen gegenüberstehen.