Förderung des Umweltverbundes

Die Förderung des Umweltverbundes ist ein wesentlicher Maßnahmenkomplex zur langfristigen und nachhaltigen Reduzierung der Lärmimmissionen durch die Vermeidung von KFZ-Fahrten.

Neben der Schaffung durchgehender, attraktiver und sicherer Radverkehrsanlagen sowie der Sicherstellung der Freizügigkeit, Barrierefreiheit und Querungssicherheit für den Fußverkehr hat die Förderung des Öffentlichen Verkehrs einen hohen Stellenwert.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmenansätze erfolgversprechend:

  • Förderung des Radverkehrs
  • Förderung des Fußverkehrs
  • Förderung des ÖPNV
  • Verknüpfung zum Umweltverbund

Nachfolgend werden diese Ansätze näher beschrieben.

Förderung des Radverkehrs

Die Förderung des Radverkehrs und die damit angestrebte Verlagerung von KFZ-Fahrten zum Radverkehr sind maßgeblich von der Existenz nutzerfreundlicher Radverkehrsanlagen abhängig.

Neben ausreichenden baulichen Gegebenheiten und den Sicherheitsanforderungen entsprechender Markierung und Beschilderung ist es auch wichtig, ein fahrradfreundliches Klima zu schaffen. Hierzu kann die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs (ÖV) und Öffentlichkeitsarbeit beitragen.

Aber auch die Bereitstellung von ausreichenden Fahrradabstellanlagen an Bahn- und Bushaltestellen oder in den Einkaufsbereichen können zu einer verstärkten Fahrradnutzung beitragen und so den motorisierten Individualverkehr einschließlich der damit verbundenen negativen Umweltauswirkungen reduzieren. Ein gutes Beispiel dafür sind Fahrradparkhäuser, die wettergeschützte und überdachte Abstellplätze bieten und an die oftmals ein Reparaturservice und ein Fahrradverleih angegliedert ist.

Eingang zur Radstation in Münster
Rastation in Münster

Eine weitere Möglichkeit, den Radverkehr gezielt zu fördern ist die Ausweisung von Fahrradstraßen. Dies bietet sich auf Strecken an, die stark vom Fahrradverkehr genutzt werden. Auf diesen Straßen hat der Radverkehr Vorrang und anderer Fahrzeugverkehr dar. Eine weitere Möglichkeit den Radverkehr gezielt zu fördern ist die Ausweisung von Fahrradstraßen. Dies bietet sich auf Strecken an, die stark vom Fahrradverkehr genutzt werden. Auf diesen Straßen hat der Radverkehr Vorrang und anderer Fahrzeugverkehr darf nur nach entsprechender Beschilderung (Anlieger) ausnahmsweise diese Straßen mitbenutzen. Ein Beispiel hierfür ist die 2009 ausgewiesene „Wellnessroute“ in Friedrichshafen.

Fahrradstraße in Friedrichshafen
Ausweisung Fahrradstraße – Beispiel Schmidtstraße in Friedrichshafen

Förderung des Fußverkehrs

Der Fußverkehr ist, ähnlich wie der Radverkehr, insbesondere an Hauptverkehrsstraßen auf sichere Wegeverbindungen und Querungen angewiesen. Daher kann er nachhaltig durch eine Verbesserung der bestehenden Fußverkehrsanlagen gefördert werden.

Fußgängerquerungen können durch die Errichtung von Querungshilfen wie Mittelinseln und Lichtsignalanlagen und mit Hilfe von Umgestaltungsmaßnahmen im Straßenraum gesichert werden. Begleitende Geschwindigkeitsreduzierungen für den Kraftfahrzeugverkehr mindern die Geräuschemissionen und tragen zur Verkehrssicherheit bei.

Qualitativ hochwertige Oberflächen und abgesenkte, aber noch wahrnehmbare Bordsteinkanten gewährleisten die Barrierefreiheit für behinderte und alte Menschen und führen zu einer Angebotsverbesserung. Des Weiteren sollte das Fußwegenetz besonders engmaschig sein und auch kurze direkte Wege ermöglichen, die mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbar sind.

Auch die Schulwegsicherung ist ein Element zur Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs. Dazu gehören definierte Schulwegpläne mit empfohlenen Schulwegrouten und verkehrsregelnden sowie baulichen Maßnahmen zum Schutz der Kinder im Straßenraum. Es beinhaltet aber auch Maßnahmen der Verkehrserziehung und Verkehrsüberwachung. Somit lassen sich Bring- und Holdienste mit dem Pkw für Kurzstrecken vermeiden.

Eine besondere Form der Straßenraumgestaltung stellt der sogenannte „Shared Space“ dar. Durch fehlende Verkehrszeichen, Signalanlagen und Fahrbahnmarkierungen wird ein Verkehrsraum geschaffen, in dem alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt werden. Nur durch gegenseitiges Rücksichtnahme und das Rechts-vor-Links-Gebot wird eine Verkehrssituation erzeugt, in der sich alle Verkehrsteilnehmer untereinander durch Blickkontakt abstimmen müssen. Der nicht mehr vom KFZ-Verkehr dominierte Straßenraum wird so für Fußgänger und Radfahrer attraktiver.

Förderung des ÖPNV

Mit dem ÖPNV sollten nicht nur die Wohngebiete an die Innenstadt angebunden werden, sondern auch alle größeren Einkaufs- und Freizeiteinrichtungen sowie Gewerbezentren in Stadtrandlage. Damit besteht die Möglichkeit, die auf die Ortsrandbereiche ausgerichteten KFZ-Fahrten auf den öffentlichen Verkehr zu verlagern.

Ein attraktives ÖPNV-Angebot basiert unter anderem auf kurzen Fahrzeiten mit wenigen verkehrsbedingten Halten. Hierfür können separate Busfahrstreifen angelegt werden, von deren Benutzung der motorisierte Individualverkehr ausgenommen ist. An den Ampelkreuzungen kann eine ÖPNV-Beeinflussung integriert werden, so dass die Grünphasen gedehnt bzw. beschleunigt geschaltet werden, sobald sich ein ÖPNV-Fahrzeug nähert. Hierbei entsteht jedoch ein Zielkonflikt mit der Verstetigung des KFZ-Verkehrsflusses durch eine „Grüne Welle“.

Diesbezüglich wird eine Einzelfallabwägung notwendig.

Behindertengerechte Haltestelle in Hamburg-Altona
Behindertengerechte Haltestelle in Hamburg-Altona

Die Vorrangstellung des ÖPNV kann außerdem mit gestalterischen Mitteln wie attraktiven Umsteigepunkten unterstrichen werden.

Anzeigen der ÖPNV-Abfahrtzeiten in der Innenstadt bieten sowohl dem ÖPNV-Nutzer und ÖPNV-Betreiber, als auch den Gewerbetreibenden bzw. dem Einzelhandel Vorteile. Im Stadtbild präsente Informationen eines attraktiven ÖPNV-Angebotes können dazu beitragen Vorurteile von Autofahrern gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln zu überwinden. Fahrgäste können den Zugang zum öffentlichen Verkehr besser planen und verbringen die gegebenenfalls anfallende Wartezeit anstatt im Haltestellenbereich eher in den Einzelhandelseinrichtungen, Cafés und Restaurants.

Verknüpfung zum Umweltverbund

Die Verknüpfung der Verkehrsmittel untereinander ist vor allem für zentrumsferne Gebiete mit im Vergleich zu zentralen Bereichen geringeren ÖV-Erschließungsqualitäten von Bedeutung. Zu- und Abgangswege zum öffentlichen Verkehrsmittel werden in der Regel zu Fuß zurückgelegt.

Zur Erweiterung des Einzugsbereiches des öffentlichen Verkehrs sollten Verknüpfungen zu anderen Verkehrsmitteln an den Haltestellen hergestellt werden.

Mit Fahrradabstellanlagen an Bus- und Bahnhaltestellen und der Verknüpfung mit Angeboten wie Fahrradverleih und Carsharing können zudem neue Nutzergruppen für den öffentlichen Verkehr erschlossen werden.

Ein weiteres Beispiel zur Verknüpfung der Angebote liefert Stuttgart, dort wird ab 2013 die „Mobilitäts- und Servicekarte“ ausgegeben.  Sie soll einen vereinfachten und kombinierten Zugang zu verschiedenen alternativen Verkehrsmitteln liefern. Dazu gehören Bahnen und Busse, Leihfahrräder und Carsharing-Angebote. Die Angebote sollen in den nächsten Jahren ausgebaut werden und durch Anreizsysteme gefördert werden.

Fahrradabstellanlage am Bahnhof Wuppertal
Verknüpfungspunkt Bahnhof Wuppertal-Barmen