Verbesserung des Verkehrsflusses

Mit Hilfe verkehrlicher Maßnahmen (Verkehrsmanagement) wird ein stetiger Verkehrsfluss mit möglichst wenig Brems-, Anfahr- und Beschleunigungsvorgängen angestrebt.

Um die Qualität des Verkehrsablaufs zu erhöhen, kommen verkehrsorganisatorische, bauliche und gestalterische Maßnahmen in Frage. Das können sein:

  • Koordinierung von Lichtsignalanlagen (Grüne Welle)
  • Umgestaltung von Kreuzungen und Einmündungen
  • Nachtabschaltungen von Lichtsignalanlagen

Die nachfolgende Beschreibung der Maßnahme ist gegliedert in die Darstellung von Rahmenbedingungen, Wirkungen und Beispielen zu umgesetzten Maßnahmen.

Rahmenbedingungen

Koordinierung von Lichtsignalanlagen (Grüne Welle)
Bei mehreren Ampelkreuzungen an einem Straßenzug ist es sinnvoll, diese so aufeinander abzustimmen, dass Haltevorgänge der durchgehenden Verkehrsströme vermieden werden. Die „Grüne Welle“ gilt verkehrstechnisch als eine wirksame Methode zur Verstetigung des Verkehrs.

In vielen Städten gibt es jedoch Zielkonflikte mit der Vorrangschaltung von Straßenbahnen und Bussen. Dem beschleunigten ÖPNV steht dabei die „Grüne Welle“ des übrigen Straßenverkehrs gegenüber. Da eine geringe Fahrzeit ein wesentliches Merkmal eines attraktiven ÖPNV-Angebotes ist und die Förderung des ÖPNV ebenfalls den Zielen der Lärmaktionsplanung dient, sind in diesen Fällen Einzelabwägungen zu treffen.

Störungen des Verkehrsablaufs an der freien Strecke (zum Beispiel durch Halten in zweiter Reihe) sollten möglichst vermieden werden. Wenn eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als Lärmminderungsmaßnahme umgesetzt wird, ist gleichzeitig die Schaltung für die „Grüne Welle“ entsprechend anzupassen.

Umgestaltung von Kreuzungen und Einmündungen
Die Umgestaltung von Knotenpunkten hat oft ebenfalls zum Ziel, den Verkehrsfluss zu verstetigen und Anfahrvorgänge zu minimieren. Dies kann durch zusätzliche Abbiegefahrstreifen erfolgen. Sind die Verkehrsmengen in allen Zufahrten etwa gleichverteilt, nur wenige Linksabbieger und ausreichend Platz vorhanden, kommt auch die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes infrage, sofern diese Lösung mit den Fußgänger- und Radverkehren verträglich ist. Auch wenn Kreisverkehre nicht pauschal zu einer Pegelminderung führen, sind sie vor allem dann gut geeignet, wenn auch die Geschwindigkeit am Knotenpunkt reduziert werden soll und eine Beschränkung der Verkehrsströme in einzelne Richtungen nicht notwendig ist. Prioritär sollten solche Knotenpunkte untersucht und umgestaltet werden, die einen Schwerpunkt bei den Lärmbetroffenen bilden und Auffälligkeiten im Unfallgeschehen aufweisen.

Nachtabschaltungen von Lichtsignalanlagen
Das nächtliche Abschalten von Lichtsignalanlagen verringert die Lärmbelastung, weil Anfahrvorgänge reduziert werden. Es ist jedoch einzelfallabhängig zu prüfen und sicherzustellen, dass sich keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit ergeben. Die diesbezüglichen Anweisungen der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (Absatz 2/VI) lauten: „Lichtzeichenanlagen sollten in der Regel auch nachts in Betrieb gehalten werden; ist die Verkehrsbelastung nachts schwächer, so empfiehlt es sich, für diese Zeit ein besonderes Lichtzeichenprogramm zu wählen, das alle Verkehrsteilnehmer möglichst nur kurz warten lässt. Nächtliches Ausschalten ist nur dann zu verantworten, wenn eingehend geprüft ist, dass auch ohne Lichtzeichen ein sicherer Verkehr möglich ist.“  Das Abschalten von Lichtsignalanlagen in der Nacht ist daher eine Maßnahme, die nur in Einzelfällen zur Anwendung kommen kann.

Wirkungen

Durch eine Verstetigung des Verkehrsflusses kann eine Lärmminderung von 1 bis 2 dB(A) erreicht werden.  Bei Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h und gleichzeitiger Verstetigung des Verkehrs ist eine Pegelminderung von 4 bis 5 dB(A) möglich. Die subjektive Wahrnehmung der Lärmminderung wird verstärkt durch den Wegfall der besonders lästigen Pegelspitzen, die durch einzelne schnellfahrende Fahrzeuge verursacht werden.

Außerdem können Luftschadstoffemissionen verringert werden, da weniger Feinstaubemissionen aus Abrieb und Aufwirbelungen entstehen. Eine hohe Qualität des Verkehrsablaufs im Hauptverkehrsnetz trägt auch dazu bei, Schleichverkehr im Nebennetz zu verringern und den Verkehr auf den Hauptverkehrsstraßen zu bündeln.

Beispiele

In der Lärmaktionsplanung der Stadt Gelsenkirchen wurden über Fachgebietsgrenzen hinweg Lärmprobleme analysiert und Handlungsansätze formuliert. Im Ergebnis wurde unter anderem empfohlen, ein Konzept zur Verstetigung des Verkehrsflusses und ein gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept zu erarbeiten. An einigen Lärmbrennpunkten ist die Stadt wegen der nach wie vor vorhandenen Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten für Feinstaub und Stickstoffdioxid dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen.

Aus den Empfehlungen des Lärmaktionsplanes und den Notwendigkeiten der Luftreinhaltung heraus hat die Stadt Gelsenkirchen beschlossen, vorhandene Streckenabschnitte mit „Grüner Welle“ auf Optimierungspotenziale hin zu untersuchen.

Die Untersuchung erfolgt für 21 Streckenabschnitte. Für die verkehrstechnische Optimierung gelten folgende Randbedingungen:

  • Die Lichtsignalprogramme sind an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. So sind unter anderem möglichst die Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern. Dies drückt sich in einer Freigabezeitverlängerung für beide Verkehrsarten aus, was wiederum einen Freigabezeitverlust für den KFZ-Verkehr zur Folge hat.
  • Für 14 der 21 Streckenabschnitte gibt die Lärmaktionsplanung Empfehlungen zu Geschwindigkeitsreduzierungen (30 km/h nachts, 30 km/h ganztags, 50 km/h ganztags). Die Optimierungen sind – soweit möglich – in Einklang mit den Geschwindigkeitsreduzierungen vorzunehmen.

 

Karte mit den Straßenabschnitten einer Verkehrsuntersuchung
Straßenabschnitte der Verkehrsuntersuchung zur Optimierung
vorhandener Koordinierungen von Lichtsignalanlagen (LSA) in Gelsenkirchen

Unter Beachtung der genannten Randbedingungen erfolgen die Neuplanungen beziehungsweise die Optimierungen der „Grünen Wellen“ sowie verkehrstechnische Berechnungen für den Bestand und den optimierten Planfall. Begleitend werden Verkehrssimulationen erstellt.

Die verkehrstechnischen Parameter mittlere Anzahl der Halte, mittlere Verlust- und Reisezeit sowie die erreichbare Qualitätsstufe des Verkehrsablaufes dienen als Vergleichsgrößen für eine Beurteilung des Bestandes und des optimierten Planfalles. Ziel ist es, im Vergleich zum heutigen Zustand die mittlere Anzahl der Halte und so die Fahrzeit zu minimieren, um einen besseren, stetigeren Verkehrsablauf zu ermöglichen.

Erste Ergebnisse an vier ausgewählten Streckenabschnitten zeigen, dass (auch) unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen Optimierungspotenziale für einen stetigeren Verkehrsfluss vorhanden sind.

Auf den verkehrstechnischen Untersuchungen basierend sind weitere Analysen vorgesehen. Für eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsempfehlungen des Lärmaktionsplanes folgen für die geeigneten Streckenabschnitte

  • Lärmberechnungen nach den RLS-90 sowie
  • eine Abwägung ob der Schutz der Anlieger vor Lärm eine Beeinträchtigung der Straßenverkehrsteilnehmer durch eine geringere zulässige Höchstgeschwindigkeit zulässt.

Am Ende dieses Gesamtprozesses steht der Verwaltung eine transparente Entscheidungsgrundlage für oder gegen Geschwindigkeitsreduzierungen in den untersuchten Straßenabschnitten zur Verfügung.