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null Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen veröffentlicht
Rund ein Drittel der Arten sind in Baden-Württemberg gefährdet
Baden-Württemberg/Karlsruhe. Baden-Württemberg beheimatet eine beeindruckende Vielfalt an Farn- und Blütenpflanzen. Insgesamt sind hier 2.260 Arten zu finden. Allerdings ist es um ihren Bestand nicht gut bestellt. Mit 801 Arten gelten rund ein Drittel der Farn- und Blütenpflanzen gefährdet. Diese ernüchternden Zahlen stammen aus der nun veröffentlichten, aktualisierten Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen, die von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg herausgegeben wird.
„Für einige Pflanzenarten spiegelt sich in den vorliegenden Daten die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen der vergangenen Jahre wider, darunter die Sand-Silberscharte oder die Wilde Weinrebe. Sie waren vom Aussterben bedroht und sind nun ‚nur noch‘ als stark gefährdet eingestuft. Leider hat sich der Bestand anderer Arten verschlechtert, meist aufgrund des Verlustes oder der Verschlechterung ihrer Lebensräume. Insgesamt ist der Anteil gefährdeter Arten im Vergleich zur letzten veröffentlichten Roten Liste aus dem Jahr 1999 unverändert geblieben. Das kann uns trotz ermutigender Erfolge bei einzelnen Arten nicht zufriedenstellen“, fasst Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, die umfangreichen Erhebungen und Erkenntnisse zusammen.
Gefährdungsursachen durch veränderte Landnutzung
Für die Gefährdung von Pflanzenarten gibt es zahlreiche Ursachen. Die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und die daraus resultierende Anreicherung von Stickstoff in den Böden und in der Luft wirkt sich auf zahlreiche Pflanzenarten besonders stark aus. Werden extensive Landnutzungsformen aufgegeben, verschwinden Standorte, die für die Artenvielfalt wichtig sind. Auch der Flächenverbrauch durch Bebauung ist eine wesentliche Ursache für den Rückgang der Artenvielfalt im Land.
Profiteure, Verlierer und Verschollene
Weniger gefährdet als vor 20 Jahren sind Arten, die gegenüber Wärme und Trockenheit tolerant sind, wie manche Orchideenarten. So haben sich beispielsweise die Bestände des Pyramiden-Knabenkraut in den letzten beiden Jahrzehnten durch Maßnahmen zum Erhalt von Magerrasen stabilisiert und infolge von Klimaveränderungen ausgebreitet.
Ackerwildkräuter, wie der Zwerg-Gauchheil, gehören dagegen zu den Pflanzengruppen, bei denen sich die Gefährdungssituation insgesamt verschärft hat. Neben Arten seltener Offenland-Lebensräume hat sich auch bei einigen Waldarten die Situation verschlechtert, darunter Waldorchideen wie Kriechständel und Frauenschuh.
Bei der intensiven floristischen Erforschung der baden-württembergischen Landschaft wurden auch mehrere bislang als verschollen eingestufte Arten wiederentdeckt, darunter das Doldige Wintergrün.
Publikationsdienst der LUBW: Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen Baden-Württembergs
In der 220-seitigen Publikation werden alle in Baden-Württemberg heimischen Arten der Farn- und Blütenpflanzen hinsichtlich ihrer Gefährdung eingestuft. Die Einstufung erfolgt sowohl bezogen auf das gesamte Land als auch auf die sieben naturräumlichen Regionen in Baden-Württemberg. Die vorliegende Publikation schreibt die vorangegangene Fassung aus dem Jahr 1999 fort.
Die 4. Fassung der Roten Liste steht als PDF-Datei zum Herunterladen im Publikationsdienst der LUBW auf der folgenden Webseite kostenlos zur Verfügung: https://pd.lubw.de/10445. Im Laufe des IV. Quartals 2023 wird eine kostenpflichtige gedruckte Fassung vorliegen und kann dann an derselben Stelle bestellt werden.
Hintergrundinformation
Details aus der aktualisierten Roten Liste der Farn- und Blühpflanzen
801 Arten sind einer Gefährdungskategorie zugeordnet, das sind rund 35 Prozent.
- (RL 0) Ausgestorben oder verschollen sind 69 Farn- und Blütenpflanzen, u. a. Zwerggras, Acker-Knorpelkraut und Echte Flachsnelke.
- (RL 1) Akut vom Aussterben bedroht sind 119 Arten, darunter Flammen-Adonisröschen, Zierliche Sommerwurz und Moor-Binse.
- (RL 2) Stark gefährdet sind 255 Arten eingestuft, z. B. Frauenschuh, Bodensee-Vergissmeinnicht und Heideröschen.
- (RL 3) Gefährdet sind 222 Arten.
- (RL V) 159 Arten stehen auf der Vorwarnliste.
Unterschiede in den Naturräumen
In der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen Baden-Württembergs wird neben der landesweiten Einstufung auch der Zustand in den einzelnen Naturräumen bewertet, da es regional oft deutliche Unterschiede gibt. So ist beispielsweise Arnika im Südschwarzwald noch relativ weit verbreitet, während sie etwa auf der Schwäbischen Alb starke Rückgänge erlitten hat und in der Rheinebene und dem Odenwald schon ausgestorben ist.
Erstmals in einer Roten Liste wird zudem jede Pflanzenart in ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung eingeordnet. Selbst eine als ungefährdet eingestufte Art kann eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben, wenn sie beispielsweise nur an besonderen Standorten wie im Magerrasen vorkommt.
Wie entsteht die Rote Liste?
Die Autoren und Botanikexperten haben im Auftrag der LUBW mit großem Aufwand hunderttausende von Funddaten ausgewertet. Als Quellen dienten neben Kartierungen der Naturschutzverwaltung auch zahlreiche Erhebungen von ehrenamtlichen Kartierenden, deren Daten unter anderem über die landesweite floristische Kartierung der staatlichen Naturkundemuseen und die Botanische Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutschland gesammelt werden.
Vollständige Titelangabe
Breunig, T. & S. Demuth (2023): Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen Baden-Württembergs. – 4. Fassung, Stand 15.06.2021. – LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (Hrsg.). – Naturschutz-Praxis Artenschutz 2, 220 Seiten.
Die Rote Listen der LUBW sind eine wichtige Arbeitsgrundlage für beruflich wie ehrenamtlich mit Pflanzen befasste Naturschützerinnen und Naturschützer.
Weitere Informationen:
LUBW-Blog: Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen
Foto zeigt: Sand-Silberscharte, eine stark gefährdete Art (RL 2) der Sand-Trockenrasen. Titelbild Rote Liste Farn- und Blütenpflanzen.
Quelle: Michael Waitzmann.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de