Betriebliche Umweltberichterstattung

Durch nationale und europäische Vorgaben unterliegen Industriebetriebe bezüglich ihrer Schadstofffrachten verschiedenen Berichtspflichten. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Union mit der Verordnung Nr. 166/2006 vom 18. Januar 2006 ab dem Bezugsjahr 2007 eine neue jährliche Berichtspflicht in Europa eingeführt, der zahlreiche Betriebe unterliegen und die sich im Wesentlichen auf die Freisetzung von Schadstoffen in die Luft, in das Wasser und in den Boden sowie auf die Verbringung von Abfällen bezieht.
Die EU-Verordnung Nr 166/2006 geht zurück auf das „Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten vom 25. Juni 1998 (Aarhus-Übereinkommen)“. In Deutschland ist das Aarhus-Übereinkommen mit Gesetz vom 9. Dezember 2006 eingeführt worden. 

Auf der Grundlage des UNECE-Protokolls vom 21. Mai 2003 wurde in Deutschland zur Durchführung der EU-Verordnung Nr.166/2006 mit Gesetz vom 6. Juni 2007 die Berichtspflicht für das „Europäische Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister“ (im Englischen „European Pollutant Release and Transfer Register“) verbindlich eingeführt und wird mit der Abkürzung „PRTR“ bezeichnet (vgl. Internetseite www.home.prtr.de). Die Daten dieser Berichtspflicht dienen dem Aufbau einer europäischen Datenbank, wobei die Schadstofffrachten über Internet veröffentlicht werden sollen. Da es sich bei den zu berichtenden Daten im Wesentlichen um eine Betreiberverpflichtung handelt, die von den zuständigen Überwachungsbehörden nicht in allen Details verifiziert werden kann, sind die betroffenen Anlagenbetreiber für die Richtigkeit der berichteten Daten verantwortlich.  

Das PRTR hat auf europäischer Ebene mit der EU-Entscheidung 2000/479/EG vom 17. Juli 2000 eine Vorläufer- Berichtspflicht, die allerdings nur Schadstofffrachten in Luft und Wasser und nur im dreijährigen Rhythmus gefordert hatte (European Pollutant Emission Register, EPER).

In Deutschland wurde die Einführung der PRTR-Berichtspflicht zum Anlass genommen, neben dem PRTR weitere Berichtspflichten von Industriebetrieben wie die Emissionserklärung nach 11. BImSchV und die Berichtspflicht für Großfeuerungsanlagen nach 13. BImSchV und 17. BImSchV über eine bundeseinheitliche Berichtssoftware zu realisieren. Dazu wurde in einer Kooperation des Bundes und der Länder eine webbasierte Software entwickelt (BUBE-Online), mit deren Hilfe die Anlagenbetreiber die geforderten Informationen an die zuständigen Stellen übergeben können. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Daten in Deutschland nach einheitlichen Standards erfasst werden. Es ist möglich, bei Bedarf eine Datenerfassung mit BUBE-Online auch für weitere Berichtspflichten zu realisieren.